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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Beweissicherung Gebäude<br />

Die Forderung nach einer Beweissicherung wird mit Blick auf die einleitenden<br />

Ausführungen am Beginn dieses Kapitels zurückgewiesen.<br />

Veränderungen der Hofanlage<br />

Die Forderung, dem Vorhabenträger im Planfeststellungsbeschluss aufzugeben,<br />

alle künftigen baulichen Veränderungen an der Hofanlage zu tolerieren,<br />

soweit sie innerhalb der Abstandsmaße des § 9 FStrG gelegen sind, wird<br />

zurückgewiesen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>, Flur 53, Flurstück 82<br />

Soweit sich der Einwender im Deckblattverfahren I gegen die vollständige Inanspruchnahme<br />

des Flurstücks für eine landschaftspflegerische Maßnahme wendet,<br />

wird die Einwendung zurückgewiesen.<br />

Auf Flurstück 82 soll die Maßnahme M/E 6.903 (Anlage einer Streuobstwiese)<br />

verwirklicht werden. Abgesehen von einer Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt<br />

in diesem erholungsbedeutsamen Raum, dient die Maßnahme auch dazu,<br />

Steinkauzhabitate angrenzend an den Raum Holtfeld/Casum zu schaffen und<br />

ist insoweit aus artenschutzrechtlichen Gründen auch an dieser Stelle unverzichtbar.<br />

Das angesprochene Steinkauzvorkommen besteht im Raum Holtfeld/Casum<br />

aus 5 bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand<br />

des Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten,<br />

ebenfalls recht kleinen Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist<br />

auf sehr niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss<br />

insgesamt als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber<br />

jeglichen Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,<br />

Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträch-<br />

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