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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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eine Ferienpension in jedem Fall ausschließe.<br />

Der Vorhabenträger führt aus, er werde das ihm erst seit wenigen Tagen vorliegende<br />

Gutachten auswerten und entscheiden, ob aus seiner Sicht eine Gesamtübernahme<br />

in Betracht komme. Sollte dies rechtlich möglich sein, werde<br />

die Gesamtübernahme in jedem Fall befürwortet. Eine definitive Aussage sei im<br />

Termin nicht möglich.<br />

Von dieser Auskunft zeigen sich die Einwender enttäuscht. Sie haben ein Interesse<br />

daran, eine Entscheidung möglichst im Termin zu erhalten. Dies lehnt der<br />

Vorhabenträger ab, sichert jedoch zu, die Entscheidungsfindung schnellstmöglich<br />

bis zum Jahresende voranzutreiben.<br />

Der Verhandlungsleiter ergänzt, sollte der Vorhabenträger zum Ergebnis kommen,<br />

eine Gesamtübernahme sei möglich, könnten sofort Grunderwerbsverhandlungen<br />

aufgenommen werden. Lehne der Vorhabenträger die Gesamtübernahme<br />

ab, müsse die Planfeststellungsbehörde entscheiden. Dabei werde<br />

nicht auf das anstehenden Flurbereinigungsverfahren abgestellt, da es im Zeitpunkt<br />

der abschließenden Entscheidung der Planfeststellungsbehörde voraussichtlich<br />

noch keinen verwertbaren Verfahrensstand aufweisen werde. Zudem<br />

hätten die Einwender betont, an Ersatzland wegen der Nutzlosigkeit für den<br />

Pensionsbetrieb kein Interesse zu haben.<br />

Als weiteren Detailaspekt führen die Einwender an, die Eigentums- und Pachtflächen<br />

an der Holtfelder Straße mit einzeln zu führenden Pferden von der Hofstelle<br />

aus nicht mehr erreichen zu können, wenn die Grünbrücke tatsächlich um<br />

100 m nach Westen verschoben werde. Die inselhaft zwischen ihren Flächen<br />

liegenden Flurstücke eines anderen Eigentümers seien Ackerflächen und für<br />

diesen Zweck nicht geeignet.<br />

Im Weiteren verweisen die Einwender darauf, sie vermarkteten Rindfleisch<br />

ausdrücklich unter dem Aspekt der biologischen Erzeugung. Hierauf lege der<br />

entstandene Kundenstamm größten Wert und werde daher auch unter diesem<br />

Gesichtpunkt die Lage des Betriebes an der Autobahn nicht akzeptieren. Viele<br />

Kunden verbänden Fleischeinkauf mit dem Erwerb von Brennholz, einem weiteren<br />

Betriebszweig, der mithin Schaden nehmen werde.<br />

Zuletzt führen die Einwender an, ihre Mieterin habe bereits ihren Auszug angekündigt,<br />

wenn die Autobahn in geplanter Lage gebaut werde. Auch insoweit<br />

Habitatstrukturen im Umfeld der vorhandenen Brutvorkommen. Die auf den<br />

Flurstücken 156, 82, 360 und 64 vorgesehenen Maßnahmen sehen die Anlage<br />

von Obstwiesen vor, die den Habitatansprüchen von Steinkäuzen genügen.<br />

Als Querungsmöglichkeit wird den Tieren die Grünbrücke an der Holtfelder<br />

Straße angeboten, die mit dem Umland in artgerechter Weise verknüpft werden<br />

muss. Dem dient die Anlage eines Gürtels aus extensiven Grünlandflächen<br />

beiderseits der Brücke, worin das Flurstück 76 der Einwender einbezogen ist.<br />

Der südlich der Trasse verbleibende Teil des Flurstücks 354 wiederum ist Teil<br />

einer Habitatoptimierung für ein lokales Vorkommen der Sumpfschrecke.<br />

Existenz<br />

Zur Betroffenheit des landwirtschaftlichen Betriebes der Einwender hat der<br />

Vorhabenträger ein Existenzgutachten anfertigen lassen. Die Einwender führen<br />

danach den Betrieb im Nebenerwerb mit den Betriebszweigen Pensionspferde,<br />

Mutterkuhhaltung und Mastrinder zur Selbstvermarktung rentabel, so dass von<br />

einem existenten Nebenerwerbsbetrieb auszugehen ist. Durch die Maßnahme<br />

gehen dem Betrieb etwa 50 % seiner hofnahen Eigentumsflächen, das entspricht<br />

etwa 34 % aller in die Betrachtung einzustellender Nutzflächen, verloren.<br />

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, das „der Betriebszweig der landwirtschaftlichen<br />

Produktion durch den drohenden Flächenentzug unrentabel“ wird.<br />

Der Gutachter berücksichtigt auch die Möglichkeit, auf dem Hofgelände einen<br />

Ferienpensionsbetrieb anzubieten. Dieser, in der Vergangenheit bereits betriebene<br />

Zweig ruhte in den zurückliegenden Jahren aus familiären Gründen, wurde<br />

aber im Verlauf dieses Jahres wieder aufgenommen. Mit dem Gutachter<br />

geht auch die Planfeststellungsbehörde davon aus, dass es sich damit nicht nur<br />

um eine theoretische Entwicklungsperspektive des Betriebs der Einwender<br />

handelt, der die Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft hätte fördern können. Bei<br />

den Einwendern ist nicht nur aus der entsprechenden Tätigkeit in der Vergangenheit<br />

das notwendige Wissen vorhanden; sie verfügen auch über die erforderlichen<br />

Räumlichkeiten (notwendige Renovierungsarbeiten vorbehalten) sowie<br />

über das familienbetriebliche landwirtschaftliche Umfeld für eine Pension<br />

mit der Zielrichtung „Ferien auf dem Bauernhof“. Der für das Flurbereinigungsrecht<br />

von der Rechtsprechung entwickelte, notwendige Konkretisierungsgrad<br />

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