07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(Deckblatt I) angeführten Schutz- und Minderungsmaßnahmen hinaus, die mit<br />

diesem Planfeststellungsbeschluss verbindlich festgelegt werden, habe ich im<br />

Bereich des Habitatschutzes in Kapitel B 6.4.3 dieses Beschlusses weiterge-<br />

hende Vorgaben für den Vorhabenträger festgeschrieben.<br />

Insbesondere habe ich im Rahmen eines Risikomanagements für die<br />

Bechsteinfledermaus (Casum und Tatenhauser Wald) ein umfassendes Monito-<br />

ring festgelegt.<br />

Alle diese Vorgaben werden mit dieser Nebenbestimmung verbindlich festge-<br />

legt.<br />

7.5.5 Unmittelbar nach Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses sind alle<br />

potenziell als Fledermausquartier geeigneten Baumbestände sowie die im<br />

Trassenbereich noch verbliebenen Gebäude, die im Zuge der Baumaßnahme<br />

beseitigt werden müssen, durch qualifizierte Fachpersonen mit geeignetem Ge-<br />

rät auf das Vorhandensein von Höhlen oder andere, als Fledermausquartier ge-<br />

eignete Strukturen (z. B. Stammrisse, abgeplatzte Rindenabschnitte, Einflug-<br />

schlupflöcher, Verschalungen o. ä.) nochmals zu untersuchen. Die Ergebnisse<br />

sind zu dokumentieren, die potenziell geeigneten Bäume und Gebäude zu<br />

kennzeichnen.<br />

7.5.6 Alle ermittelten potenziellen Quartierbäume sowie die potenziellen Gebäude-<br />

quartiere für Fledermäuse sind auf ihre tatsächliche Nutzung durch Fledermäu-<br />

se durch eine fachlich qualifizierte Person rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vor<br />

Beginn der Fällarbeiten bzw. der Abbrucharbeiten) zu untersuchen. Sofern die<br />

Höhlen/Quartiere unbesetzt sind, sind sie mit geeigneten Mitteln bis zur Fällung<br />

der Bäume bzw. Abbruch der Gebäude dauerhaft zu verschließen, ansonsten<br />

mit einer Schleuse in der Art zu sichern, dass Ausflüge weiterhin möglich, Ein-<br />

flüge jedoch wirksam verhindert werden (Einwegsystem).<br />

7.5.7 Eine Fällung festgestellter Quartierbäume bzw. Gebäudeabbrüche ist erst dann<br />

zulässig, wenn die Quartiernutzung nachweislich beendet ist. Unabhängig da-<br />

von ist die Fällung der Bäume bzw. die Gebäudeabbruche generell nur bei An-<br />

wesenheit eines mit der Erfassung von Fledermäusen erfahrenen Fachperson<br />

(Biologe, Landespfleger o. ä.) zulässig.<br />

7.5.8 Je festgestellter Baumhöhle mit potenzieller Quartierfunktion ist - wenn nicht<br />

vorher ein Nachweis des Vorhandenseins einer ausreichenden Anzahl von ge-<br />

eigneten Ausweichquartieren im unten dargestellten Abstand erbracht werden<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!