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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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taten oder der Habitatoptimierung dienen, ist älteres Pflanzgut als üblich zu<br />

verwenden, um die Effektivität zu steigern. Dies bedeutet für Pflanzungen mit<br />

Leitfunktion konkret, dass Großsträucher und <strong>–</strong>bäume mit 4,00 m Höhe zum<br />

Pflanzzeitpunkt zu verwenden sind bzw. bis zum Erreichen einer solchen<br />

Wuchshöhe um provisorische Zäune als Orientierungshilfen ergänzt werden<br />

müssen.<br />

7.5 Arten- und Habitatschutz<br />

7.5.1 Alle in dem Artenschutzbeitrag von Dezember 2009 (Deckblatt I, Teil A und B),<br />

der FFH-Verträglichkeitsprüfung von Dezember 2009 (Deckblatt I, Teil A und B)<br />

sowie in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan von September 2009<br />

(Deckblatt I) vorgeschlagenen Schutz- und Minderungsmaßnahmen, die erfor-<br />

derlich sind, um die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht zu erfüllen<br />

bzw. um erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald<br />

zu vermeiden, sind vom Vorhabenträger umzusetzen, sofern in den folgenden<br />

Nebenbestimmungen keine abweichenden Vorgaben festgelegt sind.<br />

7.5.2 Insoweit sind auch die im Landschaftspflegerischen Begleitplan von September<br />

2009 (Deckblatt I) angeführten zeitlichen Beschränkungen der Baufeldfreima-<br />

chung für den Vorhabenträger verbindlich. Diese zeitlichen Vorgaben sehen wie<br />

folgt aus:<br />

Zugunsten aller wildlebenden und im Einwirkungsbereich der Trasse nachge-<br />

wiesenen Vogelarten darf die Baufeldfreimachung nur in dem Zeitraum zwi-<br />

schen Ende September (Ende der Brutsaison) und Anfang Februar (Beginn der<br />

nächsten Brutsaison) durchgeführt werden.<br />

Um der Gefahr ungewollter Verluste von Fledermäusen in potenziellen Baum-<br />

quartieren zu begegnen, dürfen Baumfällarbeiten nur in dem Zeitraum zwischen<br />

Mitte September und Ende Oktober/Anfang November durchgeführt werden<br />

(Übergangsphase von der Nutzung von Sommerquartieren zu den Winterquar-<br />

tieren, sogenannte „Schwarmphase“).<br />

Gebäudeabrisse mit nachgewiesenen oder potentiellen Fledermausquartieren<br />

dürfen nur in dem Zeitraum zwischen Mitte September und Ende Okto-<br />

ber/Anfang November durchgeführt werden.<br />

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