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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nerstädtischen Verkehrswege wird durch den Bau einer Erschließungsstraße<br />

optimal“ (Informationen der Stadt Halle unter www.1A-an-der-A33.de).<br />

Die oben angeführten Ausführungen der Einwender zu einem möglichen inter-<br />

kommunalen Gewerbegebiet in Sandforth mit einer eigenen A 33-<br />

Anschlussstelle an der Gütersloher Straße sind mit dem bestandskräftigen<br />

Planfeststellungsbeschluss zum mittleren A 33-Abschnitt 6 vom 06.06.2007 (Ur-<br />

teil des BVerwG vom 12. August 2009, 9 A 64.07) gegenstandslos geworden,<br />

weil insoweit die diesem Vorschlag zugrunde liegende Südvariante nicht ver-<br />

wirklicht wird.<br />

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung der A 33 sei auch auf das inter-<br />

kommunale Gewerbegebiet IBV zwischen <strong>Borgholzhausen</strong> und Versmold ver-<br />

wiesen. Auch dieses Gewerbegebiet ist unmittelbar auf die Realisierung der<br />

A 33 ausgerichtet und nach Aussage der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> untrennbar mit-<br />

einander verbunden. Die Verwirklichung der A 33 ist bei diesem Gewerbegebiet<br />

ein entscheidendes Ansiedlungskriterium. So führt die Stadt <strong>Borgholzhausen</strong><br />

aus: „Die Städte <strong>Borgholzhausen</strong> und Versmold haben mit ihrem IBV <strong>–</strong> Inter-<br />

kommunalen Gewerbegebiet <strong>Borgholzhausen</strong>/Versmold <strong>–</strong> erstklassige Voraus-<br />

setzungen für die Ansiedlung leistungsfähiger Betriebe geschaffen. Im Städte-<br />

dreieck Bielefeld, Münster und Osnabrück direkt an der A 33 / B 476 gelegen,<br />

verfügt das IBV über hervorragende Verkehrsanbindungen“ (Internetseite der<br />

Stadt <strong>Borgholzhausen</strong>). Vier Jahre nach der Inbetriebnahme des gemeinsamen<br />

Gewerbegebietes direkt an der A 33-Anschlussstelle <strong>Borgholzhausen</strong> sind mit<br />

einer Ausnahme alle Grundstücke des ersten Abschnittes verkauft und auch<br />

größtenteils bebaut. Der gegründete Zweckverband hat die Satzung für das<br />

nächste Teilstück mit rund 25 ha beschlossen. Der Erfolg dieses Gewerbege-<br />

bietes begründet sich unzweifelhaft auf die Anbindung an die bestehende A 33<br />

mit der Aussicht auf den gesamten Lückenschluss der A 33.<br />

Die Verbesserung überregionaler Verkehrsverbindungen ist zwar eines der we-<br />

sentlichen Ziele, die sich mit der Schaffung zusätzlicher Verkehrswege errei-<br />

chen lassen. Der Verkehrswegebau lässt sich jedoch auch für andere Zwecke<br />

zulässigerweise nutzbar machen. Dazu gehört die Stärkung der allgemeinen<br />

Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes ebenso wie die regionale Anbindung von<br />

Wirtschaftszentren oder die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

(BVerwG, Urteil vom 26. März 1998, 4 C 7.97; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober<br />

2000, 4 A 18.99). Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf die<br />

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