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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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plätze weder der Rauchschwalbe noch der Mehlschwalbe beansprucht werden,<br />

hat weiterhin Bestand.<br />

Vor diesem Hintergrund sind insgesamt Nachweis- oder Bewertungsdefizite<br />

hinsichtlich der Bestandserfassung 2004 und der Konfliktanalyse im Arten-<br />

schutzbeitrag aus 2009 mit Relevanz für die artenschutzrechtliche Bewertung in<br />

Bezug auf die Rauchschwalbe und die Mehlschwalbe nicht erkennbar.<br />

Schwarzspecht:<br />

Vom Schwarzspecht liegen aus den Jahren 2005 bis 2008 von der Biologischen<br />

Station Gütersloh/Bielefeld und der AG Biotopkartierung (2008) Nachweise des<br />

Schwarzspechts aus dem Tatenhauser Wald vor. Diese betreffen ausschließlich<br />

den südlichen Kernbereich des Waldkomplexes, wobei im Bereich "Heiden-<br />

busch", nördlich Schloss Tatenhausen, d.h. im Kerngebiet des FFH-Gebietes,<br />

für 2005 Brutverdacht an einem Höhlenbaum bestand.<br />

Im Rahmen der Kartierungen 2010 erfolgten weitere Nachweise aus dem Ge-<br />

samtwaldkomplex des Tatenhauser Waldes sowie Nachweise aus dem Wald-<br />

komplex östlich der L 782, außerhalb des Untersuchungsraumes der Kartierung<br />

von 2004. Dabei befand sich nach den Feststellungen der Gutachter des<br />

Vorhabenträgers der nächstgelegene Nachweisort (Schwarzspecht bei der Nah-<br />

rungssuche) in einem Trassenabstand von ca. 450 m, weitere Nachweise in ><br />

700 m.<br />

Die Nachweise bestätigen die Ergebnisse der FFH-VP vom 05.12.2009, Teil A<br />

(Deckblatt I), und des Artenschutzbeitrages vom 14.12.2009, Teil A (Deckblatt<br />

I), hinsichtlich der Raumnutzung und der daraus resultierenden Beeinträchti-<br />

gungen des Schwarzspechtes durch das Vorhaben.<br />

Aus den neuen Ergebnissen sind bezüglich des Schwarzspechtes insgesamt<br />

weder Nachweis- noch Bewertungsdefizite hinsichtlich der Bestandserfassung<br />

2004 und der Konfliktanalyse in der FFH-VP 2009 und im Artenschutzbeitrag<br />

aus 2009 ableitbar.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Steinkauz:<br />

Aktuelle Nachweise des Steinkauzes betreffen ausschließlich Nachweise der<br />

Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld zwischen 2005 und 2009 im Raum<br />

Holtfeld/Casum und bei Hörste. Diese wurden bereits im Artenschutzbeitrag<br />

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