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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Vorhabensträger entgegnet, die Fläche liege abseits der bisher vorgesehenen<br />

Leitlinie, die auf vorhandene Strukturen jenseits der B 68 abziele. Jedoch<br />

befänden sich auch jenseits der B 68 gegenüber der angebotenen Fläche derartige<br />

Strukturen, so dass der Vorschlag der Einwenderin jedenfalls prüfenswert<br />

sei.<br />

Der Vorhabensträger sagt daher zu, im Rahmen der Überplanung des landschaftspflegerischen<br />

Begleitplans eine Verlegung der von ihm geplanten Vernetzungsstruktur<br />

in dem von der Einwenderin angeregten Sinne und damit eine<br />

Verwertbarkeit der Angebotsfläche zu prüfen. Sollte es zu einer Verwertung<br />

kommen, werde dies Bestandteil eines Deckblattes und die Einwenderin werde<br />

im Zuge des Deckblattverfahrens beteiligt.<br />

Auf Nachfrage der Einwenderin, ob weitere Flächen nördlich der B 68 für den<br />

Vorhabensträger interessant seien, sichert dieser zu, diesbezüglich mit der<br />

Einwenderin in Kontakt zu treten.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

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