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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...
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Der Vorhabensträger entgegnet, die Fläche liege abseits der bisher vorgesehenen<br />
Leitlinie, die auf vorhandene Strukturen jenseits der B 68 abziele. Jedoch<br />
befänden sich auch jenseits der B 68 gegenüber der angebotenen Fläche derartige<br />
Strukturen, so dass der Vorschlag der Einwenderin jedenfalls prüfenswert<br />
sei.<br />
Der Vorhabensträger sagt daher zu, im Rahmen der Überplanung des landschaftspflegerischen<br />
Begleitplans eine Verlegung der von ihm geplanten Vernetzungsstruktur<br />
in dem von der Einwenderin angeregten Sinne und damit eine<br />
Verwertbarkeit der Angebotsfläche zu prüfen. Sollte es zu einer Verwertung<br />
kommen, werde dies Bestandteil eines Deckblattes und die Einwenderin werde<br />
im Zuge des Deckblattverfahrens beteiligt.<br />
Auf Nachfrage der Einwenderin, ob weitere Flächen nördlich der B 68 für den<br />
Vorhabensträger interessant seien, sichert dieser zu, diesbezüglich mit der<br />
Einwenderin in Kontakt zu treten.<br />
Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />
Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />
Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />
1065
Einwenderin B 9.82 Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde Aus dem Flurstück 52 in der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> werden 900 m 2 für die Anlage einer strauchbetonten Feldhecke beansprucht. Der Vorhabensträger führt aus, es handele sich nicht um eine ausgesprochene Artenschutzmaßnahme. Sie diene aber als Vernetzungslinie für Fledermäuse und sei insofern schwer verzichtbar, da in Fledermaushabitate eingegriffen werde. Die Hecke sei zudem Teil einer größeren Kette vernetzender Strukturen. Die Einwenderin entgegnet, es handele sich um eine gute Ackerfläche. Neben dem reinen Flächenverlust seien Bewirtschaftungserschwernisse wie Verschattung und Wasserentzug für die Restfläche zu bedenken. Der Vorhabensträger führt hierzu aus, dies seien Entschädigungstatbestände, wenn festgelegte Schwellenwerte überschritten seien. Er weist darauf hin, dass die Hecke in der Mitte eines 10 m breiten Streifens angelegt werden solle. Auf die Frage der notwendigen Pflege ergänzt der Vorhabensträger, nach der Aufwuchspflege müsse die Hecke alle 10 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Die Einwenderin bietet ein anderes Grundstück aus ihrem Eigentum anstelle des jetzt teilweise überplanten an. Es handele sich um das Flurstück 77 in der Nähe der B 68. Es sei eine Grünlandfläche, an deren Rand schon jetzt Ansätze einer Leitstruktur zu erkennen seien. Die Einwenderin ist bereit, dieses Flurstück in Gänze für landschaftspflegerische Maßnahmen abzugeben, wenn im Gegenzug auf die Inanspruchnahme des Flurstücks 52 verzichtet werden könnte. Mit Deckblatt I ist die Inanspruchnahme von Grundeigentum der Einwenderin entfallen. Für die Einwendung ist damit die Erledigung eingetreten. 1064
Der Vorhabensträger entgegnet, die Fläche liege abseits der bisher vorgesehenen Leitlinie, die auf vorhandene Strukturen jenseits der B 68 abziele. Jedoch befänden sich auch jenseits der B 68 gegenüber der angebotenen Fläche derartige Strukturen, so dass der Vorschlag der Einwenderin jedenfalls prüfenswert sei. Der Vorhabensträger sagt daher zu, im Rahmen der Überplanung des landschaftspflegerischen Begleitplans eine Verlegung der von ihm geplanten Vernetzungsstruktur in dem von der Einwenderin angeregten Sinne und damit eine Verwertbarkeit der Angebotsfläche zu prüfen. Sollte es zu einer Verwertung kommen, werde dies Bestandteil eines Deckblattes und die Einwenderin werde im Zuge des Deckblattverfahrens beteiligt. Auf Nachfrage der Einwenderin, ob weitere Flächen nördlich der B 68 für den Vorhabensträger interessant seien, sichert dieser zu, diesbezüglich mit der Einwenderin in Kontakt zu treten. Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen. 1065
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Bezirksregierung Detmold 25.4.34-00
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Inhaltsverzeichnis Übersichtskarte
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6.3.2 Planungsrelevante Arten .....
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6.4.3.4 Prioritärer Lebensraumtyp
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8.1.3 Stadt Borgholzhausen ........
- Seite 11 und 12:
BMVBS Bundesministerium für Verkeh
- Seite 13 und 14:
MUVS Merkblatt zur Umweltverträgli
- Seite 15 und 16:
A. Entscheidung 1. Feststellung des
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Übersichtskarte, Teil A 12.5.1.2 1
- Seite 19 und 20:
Erläuterungsbericht FFH- Verträgl
- Seite 21 und 22:
Verkehrsuntersuchungen - Verkehrspr
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3.3 Lage und Art der Einleitungen i
- Seite 25 und 26:
* GSK = Gewässerstationierungskart
- Seite 27 und 28:
Das Betriebspersonal ist entspreche
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Der Gewässerschutzbeauftragte hat
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3.6.3 Auf die Bußgeldbestimmungen
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eine objektive Ausnahmelage. Hinsic
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ausdrücklich darauf hin, dass es s
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7.3.2 Bei allen Baumaßnahmen inner
- Seite 39 und 40:
eine halbjährliche Beprobung der B
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7.4.8 Soweit für den Bauablauf Fl
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taten oder der Habitatoptimierung d
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(Deckblatt I) angeführten Schutz-
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7.6.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen
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53.1 Stockkämper Weg 32a MI 63 Sto
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7.7.3 Bei Bauarbeiten an Über- bzw
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7.10 Jagd während der Bauarbeiten
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Bei landschaftspflegerischen Maßna
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schwindigkeit), eine Verlegung des
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kanntmachungsverordnung - BekanntmV
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tionsgruppe A 3 …) herzustellen
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Lärmschutz zurückgewiesen werden.
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gen und für den Bereich Arrode ein
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Wie in der Generalerörterung zuges
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Beweissicherungsverfahren beantragt
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� Die Forderung, die Brücken der
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zeitlicher Bindung zur Erhaltung de
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� In Bezug auf die Trassenwahl wi
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Alle vom Bürgerverein vorgetragene
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Im Weiteren wird auf Einwender B 9.
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Hauptsache hat das Bundesverwaltung
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Grundlage für die Umweltverträgli
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Ab dem nördlichen Ausläufer des F
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vom 21.02.2002 bis zum 22.03.2002.
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Über die angeführten Planunterlag
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� Bundesanstalt für Immobilienau
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Einwendungsfrist endet am 15.03.201
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FFH-Gebiet Tatenhauser Wald hat der
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3. Verfahrensrechtliche Würdigung
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wird (§ 6 Abs. 1 UVPG). Abs. 3 der
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fahrens herausstellt, dass ergänze
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Wie oben dargestellt, vollziehen si
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meidung von Wiederholungen wird ins
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arkeit gegenüber der sie umgebende
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duen gefährdeter und/oder geschüt
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4.2 Zusammenfassende Darstellung na
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nen landschaftsästhetischen Raumei
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lich ableitet, können darüber hin
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Die an die A 33 angrenzenden Wohnge
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Im Planfall bewirkt die oben beschr
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I nichts Wesentliches geändert. So
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von Laibach, Ruthebach und Loddenba
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haben Auswirkungen auf das im Umfel
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lungsbehörde verstößt das Vorhab
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fahrzeuge verkehren oder Baustoffe
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Schutzgebietszone III A nach RiStWa
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Der Gutachter hat diesbezüglich zu
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Schadstoffe in den Untergrund und d
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Oberflächengewässer Auf der gesam
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Willem an wichtigen Kaltluftabflüs
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tails die bisherigen Größenmaßst
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Obstwiesen, Grünland, Ackerfläche
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dem Gesichtspunkt Denkmalschutz nic
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über den Eintrag in Boden, Oberfl
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Die Grenzwerte der 39. BImSchV bzgl
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5. Linienbestimmung Die Linienführ
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sind unter rechtlichen Gesichtspunk
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14. April 2010, 9 A 13.08, juris Rn
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an den fachplanerischen Zielen obje
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ständig und veraltet. Ferner sei e
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feststellung gegebenenfalls an ver
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BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996,
- Seite 166 und 167:
Diesbezüglich wird auch auf die Au
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der A 33 zwischen Bielefeld und Bor
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Analyse 2008 SV-Anteil Prognose Nul
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angegriffene Verkehrsprognose“ (B
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ände vom 15.03.2010, Seite 19 und
- Seite 176 und 177:
Insoweit findet auch die Kritik zu
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Zunächst ist der in der Verkehrsun
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Bei Bezugnahme auf unterschiedliche
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Ergänzend ist festzustellen, dass
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und insbesondere das Verkehrsgutach
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Norden und Süden der Verkehrsrelat
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stalt für das Straßenwesen (vgl.
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Seitens der Einwender wird dagegen
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6.1.4 Auswirkungen auf das vorhande
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gen Erwägungen für einen vorüber
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in absoluten Zahlen von 1.950 auf 9
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dieser Planfeststellung zu realisie
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6.3.1 Methodik und Umfang der arten
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sowie die Erfassungsmethoden dem Ve
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Neben den bereits durch systematisc
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• Große Bartfledermaus • Klein
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• Zunächst wurden die Aussagen d
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Baumpieper: Vom Baumpieper liegt ei
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Die aktuellen Daten bestätigen die
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Mäusebussard: Die vorliegenden Ang
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Hinsichtlich der Prüfung der einze
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plätze weder der Rauchschwalbe noc
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Wachtel: Aktuelle Nachweise von Wac
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Das aktuelle Kartierergebnis der Re
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Für den Bereich Patthorst ist bei
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Die Befunde hinsichtlich des Waldla
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tion Gütersloh/Bielefeld e.V. (Dat
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Wie bereits angeführt, hat das vom
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schen Umgang mit artenschutzrechtli
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Raumnutzung verneint. Auch diese Au
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Aus hiesiger Sicht ist die Untersuc
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6.3.1.6 Fledermausgutachten der Nat
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Im Jahre 2004 erfolgte der Nachweis
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Waldbereich zwischen Bau-km 2+112 (
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verstreute Männchenvorkommen im Um
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2010 bestätigt wurde. Entlang der
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Sachbeistände weiter erläutert ha
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- Feldsperling - Flussuferläufer -
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- Kleine Bartfledermaus - Fransenfl
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prägt sind. Zum Schutzobjekt gehö
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In Bezug auf das Vorkommen im Waldr
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Die Beeinträchtigungen des Eisvoge
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werk 4 m hohe Schutzwände planfest
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wird, in seinen Schutz einschließt
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distanz von 100 m (Garniel & Mierwa
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Ferner wird in den relevanten Vorko
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tischen biogeographischen Region No
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neue Bruthöhlen anlegt, können in
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Westfalens einen günstigen Erhaltu
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samten Untersuchungsgebietes Avifau
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Brutzeit (s. Nebenbestimmung A 7.5.
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sennahe Zonen als Jagdgebiete geeig
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Schwarzspecht: Der Schwarzspecht is
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quentierten Jagdhabitats an der Neu
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Die Maßnahmen zur Senkung des Mort
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Da in Bezug auf die Wirksamkeit der
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des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nic
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anlagenbedingte Verluste essenziell
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hier ebenfalls beeinträchtigten Fe
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• 2005 erfolgte ein Nachweis in e
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Einschätzung wird von der Höheren
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duktionswasserverrieselung in den h
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den, die für die Durchführung der
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Raum Holtfeld auch geeignete Jagdha
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Die Revierkartierung soll in Anlehn
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ungssuche in den Maßnahmenflächen
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� in den beiden Folgejahren (mit
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kommen im Umfeld ist eine Konkretis
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hörde der Bezirksregierung Detmold
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Vergleich mit den großflächig unb
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ten und die Verbotstatbestände des
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• Großes Mausohr • Bechsteinfl
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Auch mögliche Flächen- und Funkti
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Fledermäuse Grünlandkomplex östl
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In den von der Trasse betroffenen W
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ung insoweit den Anforderungen der
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Betriebsbedingte Beeinträchtigunge
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vermieden werden (BW 19: lichte Hö
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Auch Beeinträchtigungen der Bechst
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auch nach den wissenschaftlichen Au
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destens 4 m hohen Irritationsschutz
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Bei den Fledermausarten im LRT 9110
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Quartier- und Jagdhabitatsverlusten
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de mit einer Höhe von 4 m über Fa
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dass die in der FGSV (2008) angefü
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Nach den Ausführungen der Gutachte
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Nach dieser Untersuchung sind die v
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weise zweier Wochenstubenkolonien d
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Bechsteinfledermaus im Raum Clever
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Zunächst geht ein, zumindest im Ma
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en Kern-Aktionsraum entsprechend de
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in den kleinen Bauernwaldflächen i
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Rahmen eines Risikomanagements für
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führt: „Der Gutachter Dr. L. hat
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Kolonie nicht straßenbedingt (bau-
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Untersuchung in mehreren Zeitblöck
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3. Quartiertelemetrie von Sendertie
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Populationsbezogen ist nachzuweisen
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Braunes Langohr (Hof Birkmann): Das
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- Ausflugzählung an besetzten Baum
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verschiedener Überflug-, Unterflug
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Gehölzbestände an der Neuen Hesse
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Waldbereich zwischen Bau-km 2+112 (
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gefolgt werden. … Durch Netzfäng
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Der Raum an der Patthorster Straße
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Diese vorsorgliche Darstellung der
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ge ihren Ausdruck in der Einstufung
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Mit dieser Entlastung kommt es auch
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fe des Berechnungsverfahrens PROKAS
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Wie bereits in Kapitel B 2 und B 7.
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Zum einen würde mit der V 11 das F
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auch ohne gezielte Aufwertung die n
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der Erhaltungszustand der Bechstein
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Vorgabe ist der Vorhabenträger nac
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Danach setzt die Prüfung der FFH-V
- Seite 406 und 407:
o Teichfledermaus: Erhalt und Optim
- Seite 408 und 409:
e von Molch-Arten wurden darüber h
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lisierung der Bestandsaufnahme beau
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• Erlen-Eschen- und Weichholz-Aue
- Seite 414 und 415:
feststellungsbeschlusses abgearbeit
- Seite 416 und 417:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mi
- Seite 418 und 419:
Verträglichkeitsprüfung und den g
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Für die geschützten Arten bedeute
- Seite 422 und 423:
des im Auftrag des Bundesamtes für
- Seite 424 und 425:
soweit in der Rechtsprechung des Bu
- Seite 426 und 427:
herangezogen wurden (zu 2.). Insowe
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Charakteristische Arten Zu den char
- Seite 430 und 431:
Mit Reviergrößen zwischen 250 und
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in den Altholzbeständen nördlich
- Seite 434 und 435:
Dichte an Höhlenbäumen von dem St
- Seite 436 und 437:
für den Verlust von Habitatfläche
- Seite 438 und 439:
Von den Verbänden wird insbesonder
- Seite 440 und 441:
vorstehenden Kapitel beschriebenen
- Seite 442 und 443:
Qualitativ-funktionale Besonderheit
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zu den Bestandteilen des Jahreslebe
- Seite 446 und 447:
durch Umwandlung von Kiefernforst i
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stellen, dass die anlagebedingte In
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nen Schutz- und Minderungsmaßnahme
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Die trassennächsten Bestände sind
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ches (Bau-km 2+070 - 2+300) im Hinb
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Garniel et. al. 2010 ordnen den Eis
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ebenfalls mit Schutzeinrichtungen v
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lungsverfahrens zu beantworten, wes
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Störungsanzeigern begünstigen, m
- Seite 464 und 465:
ter Stoffeinträge in Natura-2000-G
- Seite 466 und 467:
esondere auch ohne wertende Inbezug
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Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie-Vert
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net, Strukturen und Funktionalität
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Im Sinne der Definition eines güns
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chen Lebensraumtyp betreffen. Insof
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Bedenken der Höheren Landschaftsbe
- Seite 478 und 479:
Die Mahd erfolgt zur Schonung des U
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Abgesehen davon, dass das FFH-Gebie
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6.4.3.6 FFH-RL Anhang II-Art Kammmo
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In Anwendung dieser Kriterien sind
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efindet sich am nordöstlichen Rand
- Seite 488 und 489:
Aufgrund der Entfernung zur geplant
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Durch die vollständige Abschirmung
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maus, den Kammmolch und den Heldboc
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Einholung einer Stellungnahme der E
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„Als Abweichungsgründe kommen f
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BNatSchG vor. Die zwingenden Gründ
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Gründe des öffentlichen Interesse
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eine bloße Grobanalyse ausreichen.
- Seite 504 und 505:
verkehrlichen Entlastungswirkung ke
- Seite 506 und 507:
Die Höhere Landschaftsbehörde der
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Dennoch schließen die Verbote der
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Nach der Regelung des § 15 Abs. 5
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schen dem Ort des Eingriffs und der
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o Vernichtung von Bodenlebewesen un
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Trassenoptimierung im Bereich des F
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Letztlich verbindliche gesetzliche
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und drei weitere Durchlässe für n
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keine vermeidbaren Beeinträchtigun
- Seite 524 und 525:
Maßgebliche Gesichtspunkte für di
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- die Renaturierung eines ausgebaut
- Seite 528 und 529:
hölzstrukturen, zur Einbindung der
- Seite 530 und 531:
Die näheren Einzelheiten zu den Er
- Seite 532 und 533:
Nach der seit September 2006 gelten
- Seite 534 und 535:
So hat das Bundesverwaltungsgericht
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und Ersatzmaßnahmen und die darin
- Seite 538 und 539:
den (21,5 : 27,4 ha = 1 : 1,27). Ei
- Seite 540 und 541:
Soweit sich in der Eingriffsbilanzi
- Seite 542 und 543:
Auch im Hinblick auf die auch die F
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der ELES sachgerecht angewandt wurd
- Seite 546 und 547:
7. Abwägung Mit der straßenrechtl
- Seite 548 und 549:
Nach der Rechtsprechung des Bundesv
- Seite 550 und 551:
Im Besonderen ist hier die seit dem
- Seite 552 und 553:
Beim Grobfilter wurden die Komplexe
- Seite 554 und 555:
sich dort vielmehr deutlich dem Ver
- Seite 556 und 557:
mögliche Trassenendpunkte seien au
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standsanalyse Abschnitte B II 1.3.3
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ten Sitzung im Oktober 1991 die dor
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(BVerwG, Beschluss vom 17.02.1997,
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Steinhagens sollten Untervarianten
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tionsfähigkeit der Ökosysteme auc
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Im Vergleich der V 16/K 1 mit den S
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schnitt 6 die einzige Trasse der UV
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aufweisen, wenn sie von unzutreffen
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Zu den Varianten im Einzelnen wie f
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e in den Bereichen hoher bis mittle
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Zur Abschätzung der Auswirkungen d
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Nach der UVS 1993 ist bei der V 37
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men. Der Geschütztheitsgrad des un
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Soweit die UVS 1993 unter raumordne
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chenverfremdung, Strukturstörung s
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Naturpotenziale und des Landschafts
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Fernstraßenbedarfsplan enthält in
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Die V 11 verlässt die gemeinsame L
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Hinsichtlich des Schutzgutes Grundw
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2005 die Aspekte FFH-Verträglichke
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ULR und - damit korrespondierend -
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Einzelgebäude. Derartige punktuell
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7.1.3 Gesamtergebnis Nach eingehend
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eicht etwa 400 m westlich der K 30
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Nach der vorliegenden Verkehrsunter
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oberstrom der Entnahmebrunnen, insb
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ganz erhebliche Nachteile. Zu den E
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spielhaft sei insoweit auf die Seit
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Im Habitatschutzrecht muss sich der
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der Gemeinden bei der Planfeststell
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eben die Erwägung zugrunde, dass a
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zu widerlegende Erkenntnis hat auch
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chungsprüfung zugelassen werden ka
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ei der Erarbeitung dieses Planfests
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Eine solche ausreichende und nieman
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angewiesen, dass weiterhin gute Tra
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nerstädtischen Verkehrswege wird d
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Keine der Kommunen hat indes erhebl
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gestellte Straßenbaumaßnahme wird
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denordnungsverfahren ist im Übrige
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ckenschluss der A 33 vielmehr den p
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ße blockieren, sonst aber selbst e
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Abschnitten aber gut strukturierte
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technisches Bauwerk wahrnehmbar ble
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• Berücksichtigung von Drainagen
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Das Vorhaben als solches wird ausdr
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Hinsichtlich der Grundstücksbetrof
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gungsverfahren zu verweisen (BVerwG
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Die mit dem planfestgestellten Maß
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Anspruch auf unveränderten Zugang
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des Dezernats 33 in der Generalerö
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Beeinträchtigung von Drainagen: Ei
- Seite 662 und 663:
Nach diesem Beschluss verfolgt das
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„Ist der dem Unternehmen zugrunde
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notwendigen Maßnahmen vorauslaufen
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Teilen des Wildbestandes kritisch g
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die Ausübung des Jagdrechts nach
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Vorrang zukommt und dementsprechend
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BImSchG bezeichneten Lärmschwelle
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Die Planfeststellungsbehörde kommt
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Die Zumutbarkeitsschwelle wird dabe
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übergehend aufhalten, genießen ke
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Die Anspruchsvoraussetzungen im Ein
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Der gewählte Untersuchungsraum, de
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Rechtsprechung (so zuletzt noch BVe
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Zwar ist bislang nach wie vor noch
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Prognostische Einschätzungen zukü
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müssen. Daneben können andere Ges
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Diesen Anforderungen wird das vom V
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Stockkämper Str. - Holtfelder Str.
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überge- hend) Wall (auf Einschnitt
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Um feststellen zu können, ob das L
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chen Regelung des § 35 (insbesonde
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Einzelobjekte: Hinsichtlich der üb
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tungsbereichs eines rechtsverbindli
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Kosten der konzipierten Vollschutzm
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7.9.10 Zusammenfassende Würdigung
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lembewältigung ist somit auch am
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und lässt nicht im Gegenschluss zu
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sorgnispotenzial vorliege. Ohnehin
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chung für das Jahr 2025 prognostiz
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Anwendung des Merkblatts über Luft
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In einigen Einwendungen wird dagege
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nen wir natürlich nicht bewerten.
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de u.a ausgeführt: „Ich habe noc
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vom 10.01.2008, Seite 8; Stellungna
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noch gem. § 74 Abs. 2 S. 2 VwVfG N
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Abschnitten der Realisierung des Vo
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Auf die Ausführungen im Kapitel B
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Südwesten, die quer dazu verlaufen
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Wie die Machbarkeitsstudie im Übri
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entgegenstehen könnten, sind nicht
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hen. Das dort anfallende Abwasser w
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nach Maßgabe des Merkblatts zum Am
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Das Westfälische Amt für Denkmalp
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Im Übrigen hat es Eingang in die l
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Soweit die Stadt fordert, landschaf
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Soweit die Stadt auch für die Sied
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tern I und II oder aber durch Aufna
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„Daher fehlt landwirtschaftlichen
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fährdet oder gar vernichtet würde
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dung zum Wegenetz, die eine angemes
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Ein Anspruch auf Ausgleich für ein
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können auch Setzungsschäden aufgr
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2008 konnte dementsprechend am Orts
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Einwender B 9.7 Der Einwender wende
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en der Trasse verbleibenden Wald du
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Die Einwenderin hat eine Erklärung
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der Weide zum Melken in den Stall a
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Die Einwender fordern konkret, ihne
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Notwendigkeit der Trasse an dieser
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Einwender B 9.15 Ergebnis des Erör
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mehrere Amphibientunnel unter der A
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m zur Trasse und mit Blick auf die
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Grenze des Gartenteils und der zur
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Zum Weiteren Gang des Grunderwerbs
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Einwender B 9.18 Ergebnis des Erör
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Hierüber hat der Einwender keine s
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liche Restfläche von 840 m 2 , die
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Drainage Der Vorhabensträger siche
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Einwender B 9.20 Ergebnis des Erör
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eine Ferienpension in jedem Fall au
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ittet, die Einwendungen, soweit hie
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anstanden. Zur Begründung wird auf
- Seite 806 und 807:
Einwender B 9.22 Ergebnis des Erör
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gebiet Steinhagen-Patthorst gelegen
- Seite 810 und 811:
zum Teutoburger Wald betroffen) abl
- Seite 812 und 813:
Inanspruchnahme für die Immissions
- Seite 814 und 815:
Schutzzaun Auf Nachfrage der Einwen
- Seite 816 und 817:
Einwender B 9.25 Ergebnis des Erör
- Seite 818 und 819:
Für den Hausbrunnen lehnt der Vorh
- Seite 820 und 821:
Flurstücke 50, 60 und 62 in der Fl
- Seite 822 und 823:
Der Einwender akzeptiert das Gutach
- Seite 824 und 825:
kreises seien letztlich die Grundfl
- Seite 826 und 827:
Einwenderin B 9.27 Ergebnis des Er
- Seite 828 und 829:
Die Einwendung wird zurückgewiesen
- Seite 830 und 831:
Einwender B 9.28 Ergebnis des Erör
- Seite 832 und 833:
auszuweisen, da er der Erschließun
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sei, durch sein Bauvorhaben beschä
- Seite 836 und 837:
desautobahn nicht errichtet werden
- Seite 838 und 839:
Soweit in der Einwendung Bezug auf
- Seite 840 und 841:
Einwender B 9.30 Ergebnis des Erör
- Seite 842 und 843:
In der Tat haben die den Einwendern
- Seite 844 und 845:
Gesamtübernahme Vor dem Hintergrun
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Wertminderung Zu dieser Forderung d
- Seite 848 und 849:
Soweit die Einwender eine Entschäd
- Seite 850 und 851:
der Kommune für die Anlage eines L
- Seite 852 und 853:
Bauzeit Der Vorhabensträger sicher
- Seite 854 und 855:
Die Einwender verweisen im Weiteren
- Seite 856 und 857:
Folgende weitere Details werden er
- Seite 858 und 859:
Auf Nachfrage der Einwender ergänz
- Seite 860 und 861:
ist damit Genüge getan. Maßnahme
- Seite 862 und 863:
Unabhängig davon wird der Vorhaben
- Seite 864 und 865:
wendung ist mithin entsprochen. Kü
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Hausbrunnen Die Einwender befürcht
- Seite 868 und 869:
„Art. 14 GG, auf den sich die Kl
- Seite 870 und 871:
erhalten. Dies hat der Vorhabenträ
- Seite 872 und 873:
Lage des vom Gutachter für notwend
- Seite 874 und 875:
und A 33 geschützt. Ebenfalls wirk
- Seite 876 und 877:
auf dem Gelände des Einwenders jed
- Seite 878 und 879:
Berücksichtigung. Die Berücksicht
- Seite 880 und 881:
zu aus, es sei die Entscheidung der
- Seite 882 und 883:
Einwender B 9.39 Ergebnis des Erör
- Seite 884 und 885:
Der Einwender erklärt unabhängig
- Seite 886 und 887:
verkehrsgerecht ausgerundet werde.
- Seite 888 und 889:
Pflegeaufwand, der hier aber, weil
- Seite 890 und 891:
Er erklärt sich daher nicht mit de
- Seite 892 und 893:
der Flurbereinigungsbehörde rät z
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Bezüglich der Gartenfläche eines
- Seite 896 und 897:
Drainagen Die Forderung des Einwend
- Seite 898 und 899:
habensträger wie auch schon in der
- Seite 900 und 901:
is 6 Revieren. Es handelt sich um e
- Seite 902 und 903:
Einwender B 9.44 Ergebnis des Erör
- Seite 904 und 905:
Der Vorhabensträger verweist letzt
- Seite 906 und 907:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 908 und 909:
Der Einwender ist hiermit nicht ein
- Seite 910 und 911:
Umwegeentschädigung. Hierzu erläu
- Seite 912 und 913:
Ob eine Minderung der Nutzung z.B.
- Seite 914 und 915:
Belangen des Einwenders der Vorrang
- Seite 916 und 917:
Lärm Der Vorhabensträger führt a
- Seite 918 und 919:
Einwender sei jedoch 120 m von der
- Seite 920 und 921:
Einwender B 9.48 Ergebnis des Erör
- Seite 922 und 923:
Flurstück 278 Mit einer Obstbaumre
- Seite 924 und 925:
26 und des benachbarten Flurstücks
- Seite 926 und 927:
Einwenderin B 9.49 Ergebnis des Er
- Seite 928 und 929:
LKW nicht akzeptabel. Zur Lösung s
- Seite 930 und 931:
Lärm Auf Nachfrage führt der Vorh
- Seite 932 und 933:
Einwender B 9.50 Ergebnis des Erör
- Seite 934 und 935:
landschaftspflegerische Maßnahmen
- Seite 936 und 937:
satzland von einem Verlust von ca.
- Seite 938 und 939:
die Zufahrt nicht zum höchsten Pun
- Seite 940 und 941:
Der Vorhabensträger sichert zu, di
- Seite 942 und 943:
hinsichtlich der Möglichkeiten ein
- Seite 944 und 945:
Wirkung verschiedener Luftschadstof
- Seite 946 und 947:
Flurbereinigung Auf Nachfrage des E
- Seite 948 und 949:
Einwender B 9.53 Ergebnis des Erör
- Seite 950 und 951:
Letztlich fordern die Einwender jed
- Seite 952 und 953:
Einwender B 9.54 Ergebnis des Erör
- Seite 954 und 955:
Einwenderin B 9.55 Ergebnis des Er
- Seite 956 und 957:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 958 und 959:
Sie bieten das Flurstück 356 in de
- Seite 960 und 961:
Flurstücks extensive, feuchte Grü
- Seite 962 und 963:
Vorhabensträger, seien sie dauerha
- Seite 964 und 965:
Gestaltung der Obstbaumwiese sicher
- Seite 966 und 967:
ten jedoch auch einen Gegengutachte
- Seite 968 und 969:
Dennoch sagt der Vorhabensträger e
- Seite 970 und 971:
NUV) überprüft, nachvollzogen und
- Seite 972 und 973:
dung über die tatsächliche Inansp
- Seite 974 und 975:
Hausbrunnen Der Einwender bezeichne
- Seite 976 und 977:
Einwender B 9.61 Ergebnis des Erör
- Seite 978 und 979:
diese - wenn der Einwender sie nich
- Seite 980 und 981:
Brutpaare ansässig. Diese könnten
- Seite 982 und 983:
Flurstück 257 Das Flurstück ist e
- Seite 984 und 985:
Einwender B 9.63 Ergebnis des Erör
- Seite 986 und 987:
Grunderwerbsverhandlungen interessi
- Seite 988 und 989:
nicht einverstanden, es handele sic
- Seite 990 und 991:
Einwender B 9.65 Ergebnis des Erör
- Seite 992 und 993:
Hier wirkten die aktiven Schutzmaß
- Seite 994 und 995:
Betriebliche Belange Der Einwender
- Seite 996 und 997:
Zur Lage des Weges und der Baumreih
- Seite 998 und 999:
men, wenn ein Gebäude betroffen se
- Seite 1000 und 1001:
sehene Gehölzpflanzung ließen sic
- Seite 1002 und 1003:
Der Vorhabensträger sichert der Ei
- Seite 1004 und 1005:
Der Kreis Gütersloh habe in der Ge
- Seite 1006 und 1007:
Trinkwasserschutz Der Einwender ver
- Seite 1008 und 1009:
Einwender B 9.69 Ergebnis des Erör
- Seite 1010 und 1011:
Zur Betroffenheit führen die Einwe
- Seite 1012 und 1013:
Vorflut Die Einwender fordern den V
- Seite 1014 und 1015: Einwender B 9.70 Ergebnis des Erör
- Seite 1016 und 1017: Einwender B 9.71 Ergebnis des Erör
- Seite 1018 und 1019: äumen darstelle, biete sich ein Au
- Seite 1020 und 1021: noch mit der Stadt abgestimmt werde
- Seite 1022 und 1023: Einwender B 9.72 Ergebnis des Erör
- Seite 1024 und 1025: Einwender B 9.73 Ergebnis des Erör
- Seite 1026 und 1027: heren Erörterungstermin gesagt wor
- Seite 1028 und 1029: Schutzeinrichtungen weniger aus Gr
- Seite 1030 und 1031: henen Flurbereinigungsverfahrens. Z
- Seite 1032 und 1033: pflichtung des Vorhabenträgers. Bl
- Seite 1034 und 1035: und dem Flurstück 265 aufgeschütt
- Seite 1036 und 1037: auch nicht für die Errichtung des
- Seite 1038 und 1039: gung selbst errichten. Separat ents
- Seite 1040 und 1041: keit zu prüfen, aktive Lärmschutz
- Seite 1042 und 1043: zw. Mehrflächen würde er tragen.
- Seite 1044 und 1045: Der Einwender verweist an dieser St
- Seite 1046 und 1047: Im Weiteren werden die folgenden Th
- Seite 1048 und 1049: Grabenverlegung Der Einwender fragt
- Seite 1050 und 1051: Brummtöne, ausgelöst durch elektr
- Seite 1052 und 1053: Einwender B 9.78 Ergebnis des Erör
- Seite 1054 und 1055: Pachtland zur Verfügung gestellt z
- Seite 1056 und 1057: die hier betroffene Fläche läge a
- Seite 1058 und 1059: ger Ankauf der Gesamtflächen durch
- Seite 1060 und 1061: Einwender B 9.81 Ergebnis des Erör
- Seite 1062 und 1063: Flurstück 324 Aus diesem rd. 1,3 h
- Seite 1066 und 1067: Einwender B 9.83 Ergebnis des Erör
- Seite 1068 und 1069: die einer sinnvollen Bewirtschaftun
- Seite 1070 und 1071: Existenzgefährdung des Pächters D
- Seite 1072 und 1073: 20 m zu unterpflanzen und dadurch e
- Seite 1074 und 1075: notwendigen und zu erwerbenden Grun
- Seite 1076 und 1077: Auf die Frage der Einwenderin, ob d
- Seite 1078 und 1079: Trinkwasserbrunnen Die Einwenderin
- Seite 1080 und 1081: Die Einwendungen werden im Übrigen
- Seite 1082 und 1083: ein großflächiger Ackerschlag wer
- Seite 1084 und 1085: Der Verhandlungsleiter sichert eine
- Seite 1086 und 1087: Die Einwender gehen davon aus, dass
- Seite 1088 und 1089: verwiesen. Beweissicherung Gebäude
- Seite 1090 und 1091: Einwenderin B 9.88 Ergebnis des Er
- Seite 1092 und 1093: handele, die zumindest die Größe
- Seite 1094 und 1095: tes Betreten des Firmengeländes am
- Seite 1096 und 1097: Peilbrunnen Die Vertreter der Einwe
- Seite 1098 und 1099: Einwender B 9.90 Ergebnis des Erör
- Seite 1100 und 1101: Einwender B 9.91 Ergebnis des Erör
- Seite 1102 und 1103: gepachtet (Nordseite, Flurstück 24
- Seite 1104 und 1105: Insellage des Grundstücks Der Einw
- Seite 1106 und 1107: Zur Wertminderung führt der Verhan
- Seite 1108 und 1109: Einwender B 9.93 Ergebnis des Erör
- Seite 1110 und 1111: der Berechnung nicht berücksichtig
- Seite 1112 und 1113: licher Natur, die Einwender können
- Seite 1114 und 1115:
zept eingebunden. Der Vorhabensträ
- Seite 1116 und 1117:
Einwenderin B 9.96 Ergebnis des Er
- Seite 1118 und 1119:
Einwender B 9.97 Ergebnis des Erör
- Seite 1120 und 1121:
gegen, Wald auf dem Grundstück des
- Seite 1122 und 1123:
Bestandteil der Planunterlagen ist
- Seite 1124 und 1125:
und ihnen - den Einwendern - die ni
- Seite 1126 und 1127:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 1128 und 1129:
Entschädigungsrechtliche Fragen Di
- Seite 1130 und 1131:
Im Weiteren regen die Einwender an,
- Seite 1132 und 1133:
Einwender B 9.100 Ergebnis des Erö
- Seite 1134 und 1135:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 1136 und 1137:
Der Einwender entgegnet zu dieser D
- Seite 1138 und 1139:
Brunnen der Einwender halte jedoch
- Seite 1140 und 1141:
Auf Nachfrage der Einwender führt
- Seite 1142 und 1143:
Umwege Der Vorhabensträger bestät
- Seite 1144 und 1145:
Soweit die Einwender im Deckblattve
- Seite 1146 und 1147:
Einwender B 9.102 Ergebnis des Erö
- Seite 1148 und 1149:
chenteil eine kaum noch wirtschaftl
- Seite 1150 und 1151:
Weitere Restflächen Neben den o.g.
- Seite 1152 und 1153:
Wertminderung Der Einwender führt
- Seite 1154 und 1155:
tigt, das Kollisionsrisiko nimmt zu
- Seite 1156 und 1157:
schränkungen und die Pflegeverpfli
- Seite 1158 und 1159:
Flurstück 101 in der Flur 64 der G
- Seite 1160 und 1161:
Einwender B 9.105 Ergebnis des Erö
- Seite 1162 und 1163:
Grünland als auch ein Ausweichen F
- Seite 1164 und 1165:
Einwender B 9.106 Ergebnis des Erö
- Seite 1166 und 1167:
Einwender B 9.107 Ergebnis des Erö
- Seite 1168 und 1169:
Einwender B 9.108 Ergebnis des Erö
- Seite 1170 und 1171:
Einwenderin B 9.109 Ergebnis des Er
- Seite 1172 und 1173:
Einwender B 9.110 Ergebnis des Erö
- Seite 1174 und 1175:
10. Zulässigkeit von Entscheidungs
- Seite 1176 und 1177:
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 FStrAbG den
- Seite 1178 und 1179:
Mit dieser Entlastung kommt es auch
- Seite 1180 und 1181:
planfestgestellte Vorhaben im Bedar
- Seite 1182 und 1183:
13. Hinweis zur Geltungsdauer des B
- Seite 1184:
5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsord
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