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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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und Unparteilichkeit der Gutachter hat der Senat nicht“. Hinsichtlich der nä-<br />

heren Begründung wird auf Kapitel B 7.10 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

� Dementsprechend kann auch nicht der „Bürgerverein pro A 33 Südtrasse“<br />

mit seiner Forderung durchdringen (Stellungnahme vom 10.01.2008, Seite 7<br />

bis 9; s. auch Stellungnahme der „Südtrassenunion“ vom 12.01.2008, Seite<br />

21 bis 24), bei der Berechnung der Luftschadstoffe MLuS 02 und nicht<br />

PROKAS_V anzuwenden.<br />

Alle drei hier in das Verfahren eingebrachten Luftschadstoffgutachten des<br />

Ingenieurbüros Lohmeyer von März 2006, November 2009 und Mai 2010<br />

basieren auf dem vom Büro selbst entwickelten Verfahren PROKAS_V<br />

(bzw. PROKAS_B im Bereich der Ortsdurchfahrt Halle). Dieses Verfahren<br />

findet seine fachliche Begründung in zwei wissenschaftlichen Untersuchun-<br />

gen, die das Ingenieurbüro Lohmeyer durchgeführt hat: „PM 10 Emissionen<br />

an BAB“, Bundesanstalt für Straßenwesen, 2004 und „Berechnung der Kfz-<br />

bedingten Feinstaubemissionen infolge Aufwirbelung und Antrieb“, Sächsi-<br />

sches Landesamt für Umwelt und Geologie“, 2004. Das Verfahren PRO-<br />

KAS_V hat auch in der Rechtsprechung des BVerwG seine Anerkennung<br />

gefunden (BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008, 9 VR 9/07, juris Rn. 55;<br />

BVerwG, Beschluss vom 18. März 2008, 9 VR 5.07, juris Rn. 14) und kann<br />

damit rechtsfehlerfrei als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.<br />

� Zu den Schadstoffberechnungen wurde in der Generalerörterung der Antrag<br />

gestellt, bei den einzelnen Messpunkten auch die Spitzenwerte auszuwei-<br />

sen und offenzulegen (Seite 197, 702 des Wortprotokolls der Generalerörte-<br />

rung).<br />

Diesem Antrag kann nicht gefolgt werden, da es den Immissionsgrenzwer-<br />

ten der 39. BImSchV eigen ist, jeweils den über eine volle Stunde bzw. den<br />

über einen vollen Tag bzw. den über ein Kalenderjahr gemittelten Wert (also<br />

nicht die einzelnen Spitzenwerte) zugrunde zu legen (vgl. §§ 2 bis 8 der 39.<br />

BImSchV).<br />

� Ferner wird in Bezug auf die Luftschadstoffberechnungen die Forderung<br />

aufgestellt, hinsichtlich der von den Gutachtern zugrunde gelegten Windda-<br />

ten eine Überprüfung durch den Deutschen Wetterdienst vornehmen zu las-<br />

sen (Seite 200 des Wortprotokolls der Generalerörterung).<br />

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