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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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und zum anderen die allgemein bekannte hohe Mobilität der Art, die Vorausset-<br />

zung dafür ist, neue Gewässer besiedeln zu können. Ab wann die Gewässer mit<br />

Vorkommen der Art von dieser besiedelt wurden, ist nicht abschätzbar.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

6.3.1.3 Kritik an Methodik und Umfang der artenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme<br />

(ohne Fledermäuse)<br />

Die weiteren Einwände, insbesondere seitens der Naturschutzverbände, gegen<br />

Methodik, praktische Durchführung, Umfang und Ermittlungstiefe der arten-<br />

schutzfachlichen Bestandsaufnahme können nicht durchgreifen. Es werden hier<br />

weitergehende Ermittlungen in einem Umfang eingefordert, der rechtlich keine<br />

Grundlage findet.<br />

Wie bereits ausgeführt, kann die Kritik der Naturschutzverbände (Stellungnah-<br />

me vom 15.03.2010 zu Deckblatt I, Seiten 38 ff., 79 ff., 121 ff.) an dem Alter der<br />

Kartierungen und fehlender Aktualisierungen nicht durchgreifen, da der Vorha-<br />

benträger in 2010 systematische Nachkartierungen vorgenommen hat (vgl. Ka-<br />

pitel B 6.3.1.2 dieses Beschlusses).<br />

Die Kritik, dass sich bei der Beeinträchtigungsanalyse von Vogelarten nur auf<br />

eine Quelle (Garniel & Mierwald: Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für<br />

Landschaftsökologie, April 2010) bezogen wurde, ist unbegründet. Diese Ar-<br />

beitshilfe Vögel und Straßenverkehr stellt die umfassendste und aktuellste Aus-<br />

arbeitung dar, die sich mit dem Themenfeld Lärm und Vögel auseinanderge-<br />

setzt hat. Darüber hinaus wurden sowohl in dieser Studie als auch in der FFH-<br />

VP 2009 und im Artenschutzbeitrag 2009 die in der Einwendung zitierten Quel-<br />

len berücksichtigt (s. Quellenverzeichnisse und z.B. auf S. 37 der FFH-VP, Teil<br />

A).<br />

Auch die Kritik, dass neue Daten zur Avifauna nicht beachtet und bearbeitet<br />

wurden, ist unbegründet. Diesbezüglich wird nochmals auf die Ausführungen<br />

zur Aktualität der Bestandsdaten und zu durchgeführten Aktualisierungen in<br />

diesem Planfeststellungsbeschluss verwiesen. Eine aufgrund der Einwendun-<br />

gen der Naturschutzverbände erneut durchgeführte Datenabfrage des Vorha-<br />

benträgers bei den beteiligten Landschaftsbehörden und der Biologischen Sta-<br />

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