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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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SW 1. OG, Nachtwert um 2 dB(A)<br />

SW, 2. OG, Tagwert um 1 dB(A) und Nachtwert um 5 dB(A)<br />

Der Vorhabenträger hat dazu eine Vollschutzmaßnahme konzipiert, deren Um-<br />

setzung sich auf 240.000 Euro belaufen würde.<br />

Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass von der Realisierung dieser<br />

Vollschutzmaßnahme auch das angrenzende Objekt 39.1, das seinerseits mit<br />

einer Nachtgrenzwertüberschreitung von 1 dB(A) im 1. OG zu rechnen hat, pro-<br />

fitieren könnte, stehen Kosten und Nutzen nicht in einem angemessenen Ver-<br />

hältnis. Die voraussichtlichen Kosten für passiven Schallschutz beliefen sich auf<br />

32.250 Euro, zuzüglich etwaiger Außenwohnbereichsentschädigung und weite-<br />

ren 6.250 Euro für das Objekt 39.1.<br />

Objekt 81<br />

Dieses in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> ge-<br />

legene Objekt hat an 2 Gebäudeseiten mit Grenzwertüberschreitungen zu rech-<br />

nen, die sich wie folgt darstellen:<br />

SW, EG, Nachtwert um 2 dB(A)<br />

SW, 1.OG, Nachtwert um 4 dB(A)<br />

SO, 1.OG, Nachtwert um 1 dB(A)<br />

Der Vorhabenträger hat dazu eine Vollschutzmaßnahme konzipiert, deren Um-<br />

setzung sich auf 105.000 Euro belaufen würde.<br />

Der Planfeststellungsbehörde ist im Zuge der Überprüfung des Einzelfalles auf-<br />

gefallen, dass der Vorhabenträger in der lärmtechnischen Berechnung des<br />

Deckblatts I von einer planungsrechtlichen Außenbereichslage des Grundstü-<br />

ckes ausgegangen ist und seiner Systematik folgend die Grenzwerte für ein<br />

Mischgebiet zugrunde gelegt hat. Diese Betrachtung führte teilweise zu erhebli-<br />

chen Grenzwertüberschreitungen an 3 Gebäudeseiten sowohl im Erd- wie auch<br />

im Obergeschoss.<br />

Bei der Vorlage der ergänzenden Berechnungen im Rahmen der Kosten-<br />

Nutzen-Analyse enthielt die Unterlage demgegenüber die Einordnung des Ob-<br />

jektes in die Kategorie eines Gewerbegebietes mit den dafür zutreffenden<br />

Grenzwerten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 der 16.BimSchV.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat diese Korrektur durch eine Erkundigung bei<br />

der zuständigen Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> überprüft und ist zu dem Ergebnis ge-<br />

kommen, dass sie zutreffend ist. Das Objekt befindet sich innerhalb des Gel-<br />

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