07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

einträchtigung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Verhältnismäßigkeit der<br />

Maßnahmen im Übrigen wird auf Kapitel B 6.6 verwiesen.<br />

Die Maßnahme M/A 8.905 an der östlichen Grenze des Flurstücks 99 ist dar-<br />

über hinaus eine Artenschutzmaßnahme zugunsten der Feldlerche. Die A 33<br />

führt zu Beeinträchtigungen der Art dergestalt, dass mit einem Verlust von bis<br />

zu 6 Revieren gerechnet werden muss. Insofern sind zur Erhaltung der lokalen<br />

Population spezifische Maßnahmen im Umfeld der bestehenden Lebensräume<br />

erforderlich.<br />

Die Maßnahme M/A 8.905 steht zudem im räumlichen Zusammenhang mit an-<br />

deren Artenschutzmaßnahmen für verschiedene Wiesenvögel und ist insofern<br />

grds. geeignet und auch an dieser Stelle erforderlich, zur Stabilisierung der Po-<br />

pulation beizutragen. Soweit noch gewisse Zweifel an der Habitateignung der<br />

Maßnahme bestehen und ein Monitoring angeordnet ist, rühren die Zweifel nicht<br />

aus Bedenken gegen die Örtlichkeit an sich, sondern aus der Frage, ob weitere<br />

Nutzungsbeschränkungen auf benachbarten Flächen erforderlich werden.<br />

Die Maßnahme M/A 8.905 ist vor dem Hintergrund auch an dieser Stelle erfor-<br />

derlich, die Beeinträchtigung von bis zu sechs Brutpaaren der Feldlerche aus-<br />

zugleichen.<br />

Die Einwendung wird daher zurückgewiesen.<br />

Einwenderin B 9.10<br />

Die Einwenderin wendet sich nicht grundsätzlich gegen die mit dem Bau der A<br />

33 verbundene partielle Inanspruchnahme ihrer Flurstücke 103 und 109 in der<br />

Flur 5 der Gemarkung Hesseln. Sie sieht die verbleibenden Restflächen ledig-<br />

lich als unwirtschaftlich an und fordert die Gesamtübernahme.<br />

Für die Einwendung ist die Erledigung eingetreten.<br />

Nach Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens ist die Zuständigkeit zum<br />

Grunderwerb vom Vorhabenträger auf die Flurbereinigungsbehörde überge-<br />

gangen.<br />

771

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!