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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Zunächst geht ein, zumindest im Mai 2010 (später nicht mehr), genutzter Quar-<br />

tierbaum am Nordrand eines in die Trasse ragenden Waldbestandes baube-<br />

dingt verloren.<br />

Unabhängig des Umstandes, dass wohl gerade dieser Baum durch den Eigen-<br />

tümer im März 2011 gefällt wurde (s. Ausführungen oben), ist mit diesem Plan-<br />

feststellungsbeschluss der Zeitpunkt für das Fällen der als Quartiere in Betracht<br />

kommenden Bäume außerhalb der Wochenstuben- und Winterquartierzeit fest-<br />

gelegt. Die in Betracht kommenden Quartiere müssen vom Vorhabenträger vor-<br />

ab lokalisiert werden (s. insgesamt Nebenbestimmung A 7.5.2 sowie 7.5.5 <strong>–</strong><br />

7.5.7). Damit werden weder das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1<br />

BNatSchG noch das Störungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt.<br />

Ferner durchschneidet die Trasse den Aktionsraum der Kolonie bzw. die im Mai<br />

2010 nachgewiesenen Flugwegebeziehungen zwischen dem Quartierbaum auf<br />

dem Hof Kemner nordöstlich der Trasse und den südwestlich der Trasse gele-<br />

genen Wald- und Offenlandflächen. Insoweit gehen die Gutachter zu Recht da-<br />

von aus, dass beim Queren der Trasse Kollisionsrisiken nicht auszuschließen<br />

sind. Auch ist durch den anlagenbedingten Anschnitt des Quartierwaldes und<br />

die betriebsbedingten Lärm- und Lichteinwirkungen ein bis zu 25-50 m weit rei-<br />

chendes Störungsband in Bezug auf die Jagdnutzung anzunehmen.<br />

Diese Beeinträchtigungen führen jedoch nach eingehender Prüfung durch die<br />

Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> und durch das LA-<br />

NUV unter Berücksichtigung der nachfolgend festgelegten Schutz- und Kom-<br />

pensationsmaßnahmen nicht zum Eintritt der artenschutzrechtlichen Verbote<br />

des § 44 BNatSchG.<br />

Zum einen wird die Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätte erhalten,<br />

da potenzielle Ausweichquartiere im nahen Umfeld in den vorhandenen Alt-<br />

baumstrukturen nachgewiesen sind. Das Gutachterbüro des Vorhabenträgers<br />

FÖA Landschaftsplanung konnte mittels Telemetrie 6 weitere Quartiere feststel-<br />

len. Überdies weisen die angrenzenden Waldbereiche ein hohes Baumhöhlen-<br />

angebot / Quartierpotenzial auf.<br />

Ferner werden mit diesem Planfeststellungsbeschluss folgende Maßnahmen<br />

festegelegt:<br />

Im Abschnitt zwischen Bau-km 7+450 südlich bzw. 7+430 nördlich bis zum<br />

Überführungsbauwerk BW 36 „Oldendorfer Straße“ sind die bereits vorgesehe-<br />

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