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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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en Einwendergruppen hingegen wird die Ausbauvariante als eine nicht realisti-<br />

sche Alternative eingeschätzt (Wortprotokoll der Generalerörterung, Seite 104).<br />

Schon im Erläuterungsbericht hat der Vorhabenträger hierzu ausgeführt, ein<br />

Ausbau der bestehenden B 68 sei unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

Randbebauung insbesondere im Ortskern von Halle sowie der Erschließungs-<br />

funktion für zahlreiche Wohn- und Gewerbegebiete des Siedlungsbandes bei-<br />

derseits der B 68 nicht möglich. Die an einen großräumigen Straßenzug hin-<br />

sichtlich der Streckencharakteristik zu stellenden Anforderungen seien mit ver-<br />

tretbarem wirtschaftlichem Aufwand und unter Wahrung städtebaulicher Erfor-<br />

dernisse nicht herstellbar.<br />

In der Generalerörterung hat der Vorhabenträger ergänzend erläutert, mit Blick<br />

auf das mit der A 33 verfolgte Zielbündel, das neben dem Bau einer für den<br />

Fernverkehr geeigneten Straße innerhalb des europäischen Transitnetzes auch<br />

eine Entlastung nicht nur der B 68, sondern des gesamten nachgeordneten<br />

Straßennetzes vorsehe, komme nur ein mindestens vierstreifiger Ausbauquer-<br />

schnitt in Betracht.<br />

Innerhalb der Ortslage Halle komme dies <strong>–</strong> so führt der Vorhabenträger weiter<br />

aus <strong>–</strong> ersichtlich nicht in Betracht und auch in anderen Abschnitten sie eine sol-<br />

che Straße nur sehr bedingt realisierbar. Dabei sei auch zu berücksichtigen,<br />

dass die Erschließungsfunktion der B 68 nicht mehr gegeben sei, wenn an ihrer<br />

Stelle eine Schnellstraße gebaut werde. Es müsse mithin ein paralleles Er-<br />

schließungswegenetz mit einem entsprechenden Flächenbedarf geschaffen<br />

werden (Wortprotokoll Seite 103).<br />

Weitere, gegen eine Ausbauvariante sprechende Details können dem rechts-<br />

kräftigen Planfeststellungsbeschluss für den vorhergehenden Planfeststellungs-<br />

abschnitt 6 entnommen werden, dort den Seiten 192 ff.. Neben der oben ange-<br />

sprochenen Erschließungsproblematik sind dort erwähnt der notwendige Abriss<br />

von mindestens einer Häuserzeile bei einem vierstreifigen Ausbau der B 68 so-<br />

wie die Unmöglichkeit effektiven Lärmschutzes wegen der ständigen Unterbre-<br />

chung der Lärmschutzeinrichtungen durch Zufahrten und Einmündungen.<br />

Die Ausbauvariante erfüllt zudem <strong>–</strong> wie auch die Nullvariante <strong>–</strong> nicht den ge-<br />

setzlichen Auftrag, eine auch für den großräumigen und überregionalen Verkehr<br />

geeignete Verbindung im Wege eines Autobahnbaus zu schaffen. Der gültige<br />

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