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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.26<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Der Einwender erscheint in Begleitung seines Verfahrensbevollmächtigten zum<br />

Termin.<br />

Das Grundeigentum des Einwenders ist wie folgt betroffen:<br />

Flurstücke 265 und 275 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Die zusammenhängenden Flurstücke werden von der Trasse der A 33 durchschnitten.<br />

Erworben werden sollen insgesamt 19.520 m 2 . Weitere 23.350 m 2<br />

sollen vorübergehend in Anspruch genommen werden.<br />

Flurstück 434 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

7.450 m 2 werden für die Trasse der A 33 sowie das Überführungsbauwerk der<br />

Straße Illenbruch benötigt, weitere 6.664 m 2 sollen vorübergehend in Anspruch<br />

genommen werden. Eine Restfläche von 20 m 2 ist nördlich der A 33 ausgewiesen.<br />

Flurstück 334 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

1.340 m 2 sollen für die Anbindung eines Gemeindeweges an die Überführung<br />

der Hesselteicher Straße sowie ein Regenrückhaltebecken mit Zuwegung erworben<br />

werden. 400 m 2 sind für eine Baumreihenpflanzung vorgesehen (dauerhafte<br />

Beschränkung).<br />

Flurstück 185 in der Flur 53 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Aus diesem Flurstück werden 970 m 2 für die Überführung der Hesselteicher<br />

Straße benötigt.<br />

Mit Deckblatt I hat sich die Inanspruchnahme verändert:<br />

Die Inanspruchnahme dieser Flurstücke ist unverändert geblieben.<br />

Die Inanspruchnahme dieses Flurstücks ist unverändert geblieben.<br />

Die Inanspruchnahme dieses Flurstücks ist unverändert geblieben.<br />

Die Inanspruchnahme dieses Flurstücks ist unverändert geblieben.<br />

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