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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Hinsichtlich der im Planungsraum vorhandenen Bodentypen, ihrer Zuordnung<br />

zu Bodenarten und deren jeweiligen Qualitäten (Sorptionsfähigkeit, Wasser-<br />

durchlässigkeit, Ertragspotenzial) wird auf Kapitel 2.1.1 des LBP (dort insbe-<br />

sondere Tabelle 1) sowie das darin in Bezug genommene Kartenmaterial ver-<br />

wiesen.<br />

Dabei handelt es sich teilweise um Böden, die als solche besonderer Bedeu-<br />

tung anzusprechen sind. Deren Verlust durch Überbauung und Versiegelung<br />

kann nach den Vorgaben des ELES nicht im Wege der Mehrfunktionalität von<br />

Kompensationsmaßnahmen für andere Wert- und Funktionselemente ausgegli-<br />

chen werden, es bedarf vielmehr additiver Entwicklungsmaßnahmen. Böden mit<br />

besonderer Bedeutung sind hier:<br />

• Gleyböden in den Sohlentälern der Bachläufe und den umgebenden Niede-<br />

rungsbereichen (Landschaftseinheiten 1 und 3 entsprechend Tabelle 1)<br />

• die Plaggeneschböden (Landschaftseinheiten 7 und 8), die inselartig in den<br />

offenen Ackerbereichen westlich und östlich des Tatenhauser Waldes ver-<br />

treten sind<br />

• die Podsole (Landschaftseinheit 10), die flächenhaft im Bereich der Parallel-<br />

lage von A 33 und L 782, an der Anschlussstelle Schnatweg und am Land-<br />

weg angetroffen werden können.<br />

Verkehrsstärken zwischen 36.500 und 41.500 Fahrzeugen pro Tag, wie sie hier<br />

für das Jahr 2025 prognostiziert werden, erfordern üblicherweise den Quer-<br />

schnitt RQ 29,5, auf den hier jedoch mit Blick auf den besonders empfindlichen<br />

Planungsraum zugunsten eines SQ 27 verzichtet wird. Auch wenn hierdurch<br />

schon weniger Boden in Anspruch genommen wird, liegt der Flächenbedarf für<br />

den gesamten Straßenkörper (versiegelte Fläche und unversiegelte Nebenan-<br />

lagen) dennoch bei 80 ha (s. Kapitel B 4.2.2). Neuversiegelung findet im Um-<br />

fang von etwa 38 ha statt (LBP Deckblatt I, Kapitel 3.1.1.5). Eine Entsiegelung<br />

kann demgegenüber nur in geringem Umfang im Zusammenhang mit der Ver-<br />

legung und Überführung von Wegen und Straßen des nachgeordneten Netzes<br />

erfolgen. Auch die nichtversiegelten Straßennebenflächen lösen Beeinträchti-<br />

gungen des Bodens aus.<br />

Bereits während der Bauphase kann es zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

Boden kommen. Neben der eigentlichen Trassenfläche werden Arbeitsstreifen<br />

sowie Baustellenflächen eingerichtet, auf denen schwere Baumaschinen und <strong>–</strong><br />

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