07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

In ähnlicher Weise können Lärm- und Lichtimmissionen während der Bauzeit<br />

negativ auf Fledermaushabitate einwirken. Im Umfeld des FFH-Gebiets wird je-<br />

doch das Baufeld durch 4,00 m hohe Bauzäune abgegrenzt, so dass Lichtim-<br />

missionen während der Bauzeit verhindert werden. Soweit in Teil A der FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung, dort Kapitel 4.3.1, Bauzäune im Umfeld des FFH-<br />

Gebiets lediglich im Querungsbereich der Trasse und am Ruthebach sichtdicht<br />

ausgebildet werden sollten (Maßnahmen M 1.4), wird dies hiermit auf den ge-<br />

samten Nahbereich der Trasse, also auch in der Parallellage zur L 782, ausge-<br />

dehnt.<br />

Ohnehin ist ein Nachtbauverbot im Umfeld des FFH-Gebiets angeordnet. Im<br />

Bereich der wichtigen Flugrouten entlang des Ruthe- und des Loddenbaches<br />

kann hiervon nicht abgewichen werden; in anderen Abschnitten, namentlich ent-<br />

lang des durch die L 782 erheblich vorbelasteten Bereichs, sind Abweichungen<br />

möglich, wobei <strong>–</strong> zusätzlich zum sichtdichten Bauzaun <strong>–</strong> die Lichtquellen selbst<br />

gegenüber den Jagdgebieten und Flugrouten abgeschirmt werden müssen.<br />

Dies ist im Einzelnen im Rahmen der ökologischen Baubegleitung mit den<br />

Landschaftsbehörden abzustimmen.<br />

Die Trasse der A 33 quert insbesondere Flugwege bzw. Wechselbeziehungen<br />

von Fledermäusen in Richtung Norden, wovon die Flugwegebeziehung am Lai-<br />

bach innerhalb des FFH-Gebiets gelegen ist. Zu beachten sind jedoch darüber<br />

hinaus die Flugbeziehungen entlang des Ruthebaches, des Loddenbaches so-<br />

wie entlang einer Leitstruktur (Waldweg) dazwischen. Denn diese Verbindungen<br />

sind auf die fingerartig nach Norden gestreckten Teile des FFH-Gebiets ausge-<br />

richtet, werden von den charakteristischen Arten des Lebensraumtyps 9110 ge-<br />

nutzt (vgl. Planunterlage 12.4.2.2 zum Artenschutzfachbeitrag, Teil B) und un-<br />

terfallen insoweit dem Schutzregime des Gebietsschutzes (BVerwG, Urteil vom<br />

14.04.2010, 9 A 5.08, juris Rn. 33).<br />

Die Flugbeziehungen werden jedoch durch eine Überführung (im Bereich des<br />

besagten Waldweges) sowie Gewässerunterführungen an den Bachläufen auf-<br />

rechterhalten. Mit lichten Weiten zwischen 10,00 und 20,00 m sowie lichten Hö-<br />

hen zwischen 3,00 und 4,50 m genügen die Unterführungen den Bedürfnissen<br />

der betroffenen Arten. Auch die Fledermausbrücke am Waldweg ist mit einer<br />

nutzbaren Breite von 20,00 m ausreichend dimensioniert.<br />

437

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!