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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Überlebenschancen, die Reproduktionsfähigkeit und den Fortpflanzungserfolg<br />

der lokalen Population auswirkt.<br />

Der Störungstatbestand kann vor allem durch bau- und betriebsbedingte Beein-<br />

trächtigungen der geschützten Tierarten in Gestalt von akustischen und opti-<br />

schen Störwirkungen erfüllt werden (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010, 9 A<br />

20/08, juris Rn. 49; Urteil vom 12. August 2009, 9 A 64.07, juris Rn. 90).<br />

In Anwendung dieser Maßstäbe wird durch das Vorhaben das Störungsverbot<br />

des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht erfüllt. Hinsichtlich der Begründung wird<br />

auf die umgangreichen Ausführungen in Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses<br />

verwiesen.<br />

6.3.3.4 Prüfung der Verbotstatbestände für die im Planungsgebiet vorkommenden pla-<br />

nungsrelevanten Arten<br />

Nach eingehender Überprüfung der beiden artenschutzrechtlichen Fachbeiträge<br />

(Untersuchung zum Vorkommen geschützter Arten im Trassenbereich A 33,<br />

Abschnitt 7.1, Deckblatt I, Teil A: Tier- und Pflanzenarten (ohne Fledermäuse)<br />

Stand 14.12.2009, Büro Landschaft und Siedlung, Unterlage 12.4.1.1 der Plan-<br />

unterlagen; Untersuchung zum Vorkommen geschützter Arten im Trassenbe-<br />

reich A 33, Abschnitt 7.1, Deckblatt I, Teil B: Fledermäuse, Stand 10.12.2009,<br />

Büro FÖA Landschaftsplanung, Unterlage 12.4.2.1 der Planunterlagen) folge<br />

ich der Einschätzung der Gutachter des Vorhabenträgers, dass bei keiner Art<br />

die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG erfüllt werden. Im Einzelnen wie<br />

folgt:<br />

Baumpieper:<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.3.1 dieses Beschlusses zu der Aktualisierung der ar-<br />

tenschutzrechtlichen Bestandsaufnahme ausgeführt, liegt vom Baumpieper ein<br />

Nachweis mit Brutverdacht aus 2007 von einem nordexponierten Waldrand im<br />

Bereich Patthorst/Anschlussstelle Schnatweg vor. Ein weiterer Nachweis erfolg-<br />

te im Rahmen der Kartierungen 2010 im Bereich "Schäferkreuz" (nördlich der<br />

K 25), außerhalb des Untersuchungsgebietes von 2004 und außerhalb des<br />

Einwirkungsbereiches der Trasse (ca. 400 m Trassenabstand).<br />

Insoweit kann eine Beeinträchtigung des Baumpieper-Vorkommens im Bereich<br />

Schäferkreuz ausgeschlossen werden.<br />

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