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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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kreises seien letztlich die Grundflächen des Einwenders zur Umsetzung der<br />

Artenschutzmaßnahmen gewählt worden. Die vom Einwender vorgeschlagenen<br />

Flächen westlich des Illenbruchs seien Gegenstand der Diskussion gewesen,<br />

jedoch wegen ihres nur geringen Aufwertungspotenzials verworfen worden.<br />

Auch wenn die Maßnahmen innerhalb des örtlichen Zusammenhangs geringfügig<br />

verschiebbar seien, werde er nicht darauf verzichten. Andernfalls verschiebe<br />

sich das Problem hin zu anderen Eigentümern, deren Zustimmung ebenso<br />

wenig vorliege.<br />

Anderweitige Flächen <strong>–</strong> so der Vorhabensträger auf die Forderung des Verfahrensbevollmächtigten,<br />

die benannten Verschiebungsspielräume zu nutzen <strong>–</strong><br />

stünden ihm derzeit nicht zur Verfügung. Möglicherweise ergäben sich Änderungen<br />

innerhalb der Flurbereinigung.<br />

Der Verhandlungsleiter stellt abschließend fest, dieser Dissens bleibe offenbar<br />

bestehen. Es sei Aufgabe der Planfeststellungsbehörde zu entscheiden, ob die<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen zwingend an der vorgesehenen Stelle<br />

platziert werden müssten.<br />

Drainagen<br />

Auf den Vorhalt des Einwenders, die Flächen seien drainiert, erläutert der Vorhabensträger,<br />

vorhandene Drainagen würden funktionstüchtig wieder hergestellt.<br />

Soweit Drainpläne vorhanden seien, sollten diese zur Verfügung gestellt<br />

werden, das erleichtere die Bauausführung.<br />

Zufahrten zu den Flurstücken 265 und 275<br />

Auf Nachfrage sichert der Vorhabensträger zu, zu den nördlich und südlich der<br />

Trasse verbleibenden Teilflächen Zufahrten anzulegen.<br />

Flur 53 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> für eine landschaftspflegerische Maßnahme.<br />

Die im Verfahren erhobene Einwendung wird zurückgewiesen. Die genannte<br />

Maßnahme ist Teil der im Illenbruch neu geschaffenen Habitatstrukturen zugunsten<br />

der Steinkauzpopulation. Die Aufwertung des Landschaftsraumes im<br />

Illenbruch dient ebenso, wie gleichartige Maßnahmen an der Neuen Hessel,<br />

dazu, der Steinkauzpopulation weitere Ausbreitungsmöglichkeiten in Richtung<br />

des Hauptverbreitungsgebietes der Art in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> (Unterer Niederrhein<br />

und Münsterland) zu eröffnen.<br />

Die genannten Landschaftsräume sind insofern auch Trittsteine zum FFH-<br />

Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, wo bereits heute gute<br />

Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung von Steinkäuzen bestehen. Im Jahr<br />

2008 konnte dementsprechend am Ortsrand von Hörste ein weiteres Brutvorkommen<br />

festgestellt werden.<br />

Die Vernetzung von Brutvorkommen und geeigneten Habitatstrukturen ist zur<br />

langfristigen Sicherung der Steinkauzpopulation in diesem Landschaftsraum<br />

unumgänglich.<br />

Eine landschaftspflegerische Maßnahme ist auf dem vom Einwender gepachteten<br />

Flurstück 88 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> nicht mehr vorgesehen.<br />

Der Einwendung wurde mithin in diesem Punkt entsprochen.<br />

Mit Nebenbestimmung A 7.7.1 ist der Vorhabenträger verpflichtet, vorhandene<br />

Drainagen funktionstüchtig zu erhalten bzw. wiederherzustellen.<br />

Die Zufahrten sind Bestandteil der Planunterlagen (Bauwerksverzeichnis Nr.<br />

454 und 539).<br />

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