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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Angesichts der Lage aller Brutstandorte innerhalb der maximalen Effektdistanz<br />

ist gleichwohl von einer Minderung der Habitateignung um 40 % (Vorkommen<br />

am Postweg) bzw. 20 % auszugehen (Garniel et. al. 2010, Abb. 3 und Tabelle 7<br />

auf Seite 17). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Lärm die Hohltaube ins-<br />

besondere bei der Partnerfindung und bei der Kontaktkommunikation, mithin in<br />

den auf den Brutstandort bezogenen Lebensphasen beeinträchtigt (Garniel et.<br />

al. 2007, S. 91 ff.), was für das nächstgelegene Revier innerhalb der 58 dB(A)-<br />

tags-Isophone von Belang ist.<br />

Die Planfeststellungsbehörde folgt daher den Gutachtern des Vorhabenträgers<br />

darin, dass der Verlust eines Brutreviers nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

Nicht zu folgen ist demgegenüber den Naturschutzverbänden in ihrer Einschät-<br />

zung, dieser Verlust stelle eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele<br />

dar.<br />

Die Verbände verkennen dabei, dass es im Rahmen des Habitatschutzes nicht<br />

um den Schutz einzelner Individuen oder Reviere geht, sondern um den Schutz<br />

der betreffenden Art vor Einflüssen, die sich langfristig auf die Verbreitung und<br />

die Größe der betreffenden Art auswirken können (BVerwG, Urteil vom<br />

13.05.2009, 9 A 73.07, juris Rn. 59). Maßstab der Prüfung im Habitatschutz ist<br />

der günstige Erhaltungszustand bezogen auf das Verbreitungsgebiet und die<br />

Populationsgröße; „in beiden Bereichen soll langfristig gesehen eine Qualitäts-<br />

einbuße vermieden werden. Stressfaktoren, die von einem Straßenbauvorha-<br />

ben ausgehen, dürfen die artspezifische Populationsdynamik keinesfalls so weit<br />

stören, dass die Art nicht mehr „ein lebensfähiges Element des natürlichen Le-<br />

bensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiter bilden wird“ (1. An-<br />

strich in Satz 2 von Art. 1 Buchst. i FFH-RL). Die damit beschriebene Reakti-<br />

ons- und Belastungsschwelle kann unter Berücksichtigung der konkreten Ge-<br />

gebenheiten des Einzelfalls gewisse Einwirkungen zulassen. (..) Bei einer ent-<br />

sprechenden Standortdynamik der betroffenen Tierart führt nicht jeder Verlust<br />

eines lokalen Vorkommens oder Reviers zwangsläufig zu einer Verschlechte-<br />

rung des Erhaltungszustandes.“ (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, 9 A 20.05,<br />

Gliederungs-Nummer 1.4).<br />

Insofern ist es entgegen der pauschalen Aussage der Verbände durchaus rele-<br />

vant, dass das Schwerpunktvorkommen der Hohltaube im FFH-Gebiet nördlich<br />

und östlich von Schloss Tatenhausen sowie bei Stockkämpen mit einer hohen<br />

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