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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.101<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die arrondierten Hofesflächen der Einwender, gebildet von den Flurstücken 8,<br />

11 und 96 in der Flur 5 der Gemarkung Hesseln, werden von der Trasse der A<br />

33 annähernd mittig durchschnitten. Neben der Inanspruchnahme für die Trasse<br />

selbst, werden Teilflächen der Flurstücke für die Errichtung einer Grünbrücke<br />

und der damit im Zusammenhang stehenden landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen, ein Regenrückhaltebecken nebst Unterhaltungsweg sowie eine<br />

Grabenverlegung überplant. Weitere Teilflächen sollen vorübergehend während<br />

der Bauphase in Anspruch genommen werden, unwirtschaftliche Restflächen<br />

sind im Grunderwerbsverzeichnis ausgewiesen.<br />

Die Hofstelle, auf der sich die Wohngebäude Stockkämper Weg 32 und 32a<br />

befinden, liegt in unmittelbarer Nähe zur Trasse. Der Vorhabensträger erläutert,<br />

in Folge dessen seien am Gebäude 32 a Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes<br />

für die Nacht um 1 dB(A) im Obergeschoss festzustellen.<br />

Mit der Planänderung des Deckblattes I ist das Flurstück 96 in der Flur 5 der<br />

Gemarkung Hesseln nicht mehr betroffen. Die Flurstücke 8 und 11 sollen weiterhin<br />

auch für die bezeichneten Zwecke in Anspruch genommen werden. Jedoch<br />

stellt sich die Inanspruchnahme durch Änderungen im Detail nunmehr wie<br />

folgt dar:<br />

Flurstück 8<br />

Erwerb für die Trasse und die Grünbrücke: 11.710 m 2<br />

Erwerb für Verlegung der Neuen Hessel<br />

und eines Wirtschaftsweges: 1.150 m 2<br />

vorübergehende Inanspruchnahme: 1.300 m 2<br />

dauern zu beschränken für LBP: 33.760 m 2<br />

Flurstück 11<br />

Erwerb für die Trasse und das<br />

Regenrückhaltebecken mit Zuwegung: 10.140 m 2<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme: 170 m 2<br />

Im vorgenannten Umfang ist die Inanspruchnahme von Grundflächen der Einwender<br />

unumgänglich. Die Einwendung wird in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Zu den Einzelheiten wird auf die nachfolgenden Detailausführungen verwiesen.<br />

Zum Thema Lärm wird auf die untenstehenden Ausführungen verwiesen.<br />

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