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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Ergänzend ist festzustellen, dass dem gegenwärtigen Verfahren eine neue Ver-<br />

kehrsprognose zugrunde liegt, die zum einen als Prognosehorizont das Jahr<br />

2025 aufweist und zum anderen die Verkehrsnachfrage zwischen Vergleichsfall<br />

und Planfall auf der Basis unterschiedlicher Nachfragewerte untersucht.<br />

Die Kritik ist daher nicht zutreffend und zudem durch ein neueres Gutachten<br />

nicht mehr relevant. Von pauschal höheren Belastungsangaben kann daher<br />

nicht ausgegangen werden.<br />

In dem Verkehrsgutachten von November 2009 hat DTV-Verkehrsconsult auch<br />

einen Abgleich mit bestehenden Verkehrsuntersuchungen, insbesondere zu<br />

dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Halle (Ergebnisbericht Juni 2008, IVV<br />

Aachen), vorgenommen und dabei explizit darauf hingewiesen, dass im Ver-<br />

gleich zum Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Halle die Verkehrsstärken auf<br />

der A 33 in der Prognose im eigenen Gutachten deutlich höher ausfallen (Seite<br />

18 des Verkehrsgutachten für die A 33 <strong>–</strong> Planungsabschnitt 7.1 <strong>–</strong> Halle-<br />

<strong>Borgholzhausen</strong>, DTV-Verkehrsconsult, November 2009).<br />

Für diese Diskrepanz hat DTV-Verkehrsconsult eine nachvollziehbare Begrün-<br />

dung dargetan. Grundlegend unterschiedlicher Ansatz beider Gutachten ist: IVV<br />

legt eine kommunale Untersuchung mit kleinräumigen Verkehrszellen und der<br />

Nachbildung aller städtischer Straßen vor. Dagegen verfolgt DTV-<br />

Verkehrsconsult eine regionale Zielsetzung und ist damit im Bereich Halle we-<br />

niger differenziert angelegt. Die unterschiedlichen Ergebnisse sind aber in den<br />

Grundaussagen durchaus vergleichbar. Diese Aussage wird auch von IVV Aa-<br />

chen getragen, so dass beide Gutachter zu der Einschätzung kommen, dass<br />

unterschiedliche Zielsetzungen der Gutachten vorliegen, die sich hinsichtlich<br />

Differenzierung der Netze, der Nachfragematrizen und der Analyse- und Prog-<br />

nosejahre unterscheiden und daher ein direkter Vergleich nicht möglich sei. Lo-<br />

kale Abweichungen seien durch die modellierten Netze oder die unterschiedli-<br />

che Berücksichtigung vor allem von Binnenverkehren in Halle erklärbar. Die<br />

Abweichung der Prognosezahlen für die A 33 resultiere aus unterschiedlicher<br />

Netztopologie, die zu unterschiedlicher Erreichbarkeit der A 33 führen.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass beide Gutachten unter Berücksichtigung der<br />

unterschiedlichen Randbedingungen eine gute Übereinstimmung aufweisen.<br />

Verallgemeinernd kann gesagt werden, dass das Gutachten von HB eine ge-<br />

nauere Darstellung der Belastungen im Fernstraßennetz enthält, während das<br />

Gutachten von IVV eine genauere Darstellung im städtischen Bereich von Halle<br />

enthält. Dies entspricht eben den Zielsetzungen der beiden Gutachten.<br />

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