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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.28<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die arrondiert um den Hof gelegenen Flurstücke 97, 234 und 269 in der Flur 43<br />

der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> werden von der Trasse der A 33 durchschnitten<br />

und darüber hinaus teilweise für landschaftspflegerische Maßnahmen überplant.<br />

Weitere Teilflächen der Flurstücke werden darüber hinaus während der<br />

Bauphase vorübergehend in Anspruch genommen. Landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen sind im Übrigen auf dem auf der gegenüberliegenden Seite des<br />

Eschweges gelegenen Flurstück 282 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

sowie auf dem Flurstück 77 in der Flur 45 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

vorgesehen.<br />

Die Einwender sprechen sich dafür aus, auf die Maßnahme M/A/E 5.711 (Obstbaumreihe<br />

mit randlicher Saumzone) auf dem Flurstück 282 zu verzichten und<br />

die Maßnahme M/A/E 6.708 (Streuobstwiese) größenmäßig zu verringern.<br />

Stattdessen könnte aus Sicht der Einwender gegenüber dem vorgesehenen<br />

Regenrückhaltebecken (s. hierzu unten) eine Obstbaumwiese angelegt und<br />

eine auf ihrem Flurstück 269 vorhandene Obstbaumwiese aufgewertet werden.<br />

Der Vorhabensträger sagt eine Überprüfung zu.<br />

Die Inanspruchnahme für die Trasse der A 33 ist nicht zu vermeiden. Diesbezügliche<br />

Einwendungen werden zurückgewiesen.<br />

Die Inanspruchnahme für landschaftspflegerische Maßnahmen wurde mit<br />

Deckblatt I verringert. Vom Flurstück 234 werden zu diesem Zweck nur noch<br />

1.950 m 2 benötigt, vom Flurstück 269 nur noch 3.500 m 2 .<br />

Soweit im Grunderwerbsplan eine dauernde Beschränkung des Flurstücks 269<br />

von 3.700 m 2 dargestellt wird, ist die Angabe im Grunderwerbsverzeichnis korrekt.<br />

Der Vorhabenträger hat die Inanspruchnahme auf 3.500 m 2 zu beschränken.<br />

Den im Termin von den Einwendern geäußerten Vorschlägen wurde damit nicht<br />

im vollen Umfang gefolgt. Dennoch ist die verbleibende Inanspruchnahme unvermeidlich,<br />

die Einwendung wird auch in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Zwischen Holtfelder und Casumer Straße erstreckt sich <strong>–</strong> beiderseits der A 33-<br />

Trasse <strong>–</strong> ein nachgewiesenes Steinkauzhabitat, dass aus 5 bis 6 Revieren<br />

besteht. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand des Hauptverbreitungsgebietes<br />

der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten, ebenfalls<br />

recht kleinen Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist auf sehr<br />

niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss insgesamt<br />

als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber jeglichen<br />

Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,<br />

Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

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