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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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lagen eine Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt zu enthalten haben. Diesbezüglich ist normiert, dass<br />

die Unterlagen unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und<br />

der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden erstellt werden müssen (§ 6 Abs.<br />

3 Satz 1 Nr. 4 UVPG).<br />

Diese Vorgaben sind vorliegend erfüllt.<br />

Dies gilt zum einen für die in Kapitel B 4 dieses Beschlusses behandelte Frage,<br />

ob die UVS von 1993, ergänzt um alle übrigen vom Vorhabenträger vorgelegten<br />

und stets aktualisierten Unterlagen, alle erforderlichen Grundlagen für eine dem<br />

geltenden Recht entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung liefern konnte.<br />

Auf die Ausführungen in Kapitel B 4 wird insoweit verwiesen. Gleichermaßen ist<br />

zum anderen festzustellen, dass die UVS von 1993 eine allen Anforderungen<br />

genügende Grundlage als Ausgangspunkt für eine eingehende Bewertung<br />

denkbarer Trassen der A 33 bildet.<br />

Von den Einwendern wird insoweit mit verschiedenen Argumenten kritisiert, die<br />

UVS 1993 genüge schon nicht grundlegenden Anforderungen der „Hinweise zur<br />

Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Straßen-<br />

bau, Ausgabe 1999 (HNL-S 99)“ bzw. des „Merkblatt zur Umweltverträglich-<br />

keitsstudie in der Straßenplanung <strong>–</strong> MUVS“.<br />

So sei der Untersuchungsrahmen der UVS unvollständig; insbesondere vermis-<br />

sen die Einwender Grundlagendaten im Sinne einer Vegetationskartierung, Un-<br />

tersuchungen zur Wasserqualität der wichtigsten Oberflächengewässer sowie<br />

zu den möglichen Auswirkungen auf die Kulturdenkmäler, die Wasserschutzge-<br />

biete sowie potenzielle und gemeldete FFH-Gebiete. Die Ergebnisse eines im<br />

Rahmen der UVS erstellten faunistischen Gutachtens seien nicht angemessen<br />

in die UVS eingearbeitet worden, es fehlten echte Vorhabensalternativen sowie<br />

eine umfassende Entwicklung und Darstellung möglicher Maßnahmen zur Ver-<br />

meidung oder Minderung von Beeinträchtigungen.<br />

Im Weiteren kritisieren die Einwender, es widerspreche den o.g. Vorgaben,<br />

dass die Vorhabensvariante trotz der Ergebnisse der UVS auch im Feinfilter<br />

noch mit untersucht worden sei, ein Ausscheiden der südlichen Trassenvarian-<br />

ten bereits im Grobfilter sei demgegenüber nicht ausreichend begründet. Als<br />

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