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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die V 37 kann vom feststehenden Bauende des Abschnittes 6 am Schnatweg<br />

erst wieder an einem Punkt etwa 400 m westlich der K 30 in ihrem ursprüngli-<br />

chen Verlauf erreicht werden. Dennoch wird sie hier mit Blick auf die Argumen-<br />

tation der Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen vom 15.01.2008 und<br />

15.03.2010 berücksichtigt. Nach Meinung der Verbände ist eine an die V 37 an-<br />

gelehnte Trassenführung vom Schnatweg bis zur Fa. Storck westlich der L 782,<br />

wo auch die Vorschlagstrasse der Verbände wieder die V 16/K 1 erreicht, na-<br />

mentlich mit Blick auf den Arten- und Habitatschutz gegenüber der V 16/K 1 als<br />

die vorteilhaftere Variante anzusehen.<br />

Die V 11, die als einzige Variante der UVS 1993 vom feststehenden Übergabe-<br />

punkt am Schnatweg eine Linienführung in den südlichen Teil des Untersu-<br />

chungsraums vermittelt, wurde bereits nach dem Mittelfilter ausgeschieden und<br />

war insofern nicht Gegenstand eines detaillierten Vergleichs im Feinfilter. Hier<br />

können jedoch Aussagen zur V 29 herangezogen werden, deren Verlauf die V<br />

11 ab einem Punkt östlich von Bokel aufgreift. Von diesem Punkt an <strong>–</strong> und da-<br />

mit auf etwa 75 % der Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts <strong>–</strong> sind bei-<br />

de Varianten identisch.<br />

Der Untersuchungsraum der UVS wurde zwischen Bielefeld und Borgholzhau-<br />

sen in vier Abschnitte unterteilt:<br />

1. Abschnitt 0: von der B 61 bis zur L 778 in Steinhagen<br />

2. Abschnitt 1: von der L 778 bis zur K 30 in Künsebeck. In diesem Abschnitt<br />

befindet sich der Übergabepunkt zwischen den Planfeststellungsabschnitten<br />

6 und 7.1 am Schnatweg<br />

3. Abschnitt 2: von der K 30 bis zu einer gedachten Linie Hesseln-Hörste<br />

4. Abschnitt 3: von dort bis zur B 476.<br />

Maßgeblich für die Trassenwahl in diesem Planfeststellungsabschnitt sind nur<br />

noch die Untersuchungsabschnitte 2 und 3 der UVS. Zwar ist noch etwa 1 km<br />

breiter Bereich des Planfeststellungsabschnittes 7.1 dem Untersuchungsab-<br />

schnitt 1 zuzuordnen; in diesem Streckenteil unterscheiden sich jedoch V 16<br />

und V 11 gar nicht; die V 37 <strong>–</strong> in Gestalt des von den Naturschutzverbänden<br />

projektierten Zwischenstücks <strong>–</strong> weicht bis zur K 30 lediglich maximal ca. 300 m<br />

hiervon nach Norden ab. Entscheidungsrelevante Unterschiede zwischen den<br />

Varianten sind daher in diesem Streckenteil nicht zu erwarten.<br />

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