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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die Einwenderin hat eine Erklärung nach § 52 FlurbG bzgl. der benötigten Teile<br />

des Flurstücks unterzeichnet und damit auf eine wertgleiche Abfindung in Land<br />

zugunsten der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens gegen<br />

Geldausgleich verzichtet. Der Besitzübergang auf die Flurbereinigungsbehörde<br />

erfolgte bereits am 01.07.2010.<br />

Über eine Gesamtübernahme ist aus den oben beschriebenen Gründen im<br />

Planfeststellungsverfahren nicht zu entscheiden.<br />

Einwender B 9.11<br />

Aus dem Grundeigentum des Einwenders werden die Flurstücke 12 und 15 in<br />

der Flur 53 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> im Umfang von 9.150 bzw. 6.850<br />

m 2 für landschaftspflegerische Maßnahmen dauerhaft beschränkt.<br />

Der Einwender macht darüber hinaus geltend, gleichzeitig sei eine Mehrzahl<br />

seiner arrondierten Pachtflächen in gleicher Weise betroffen. Die vorgesehenen<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen bedingten, dass diese Flächen für seinen<br />

landwirtschaftlichen Betrieb wertlos würden. Der Verlust aller Flächen berühre<br />

die Existenz des Betriebes.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Im Raum Holtfeld/Casum existiert ein lokales Steinkauzvorkommen, bestehend<br />

aus 5 bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand<br />

des Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem Abstand zum nächs-<br />

ten, ebenfalls recht kleinen Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist<br />

auf sehr niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss ins-<br />

gesamt als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber<br />

jeglichen Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher Fach-<br />

beitrag, Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträch-<br />

tigt, das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

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