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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.54<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Das Flurstück 491 der Einwender in der Flur 4 der Gemarkung Hesseln wird<br />

vollständig von der Trasse der A 33 beansprucht. Das Wohngebäude Lönsweg<br />

11 muss abgerissen werden. Schon während der Bauphase wird das Flurstück<br />

zur Errichtung einer Umfahrungsstrecke benötigt.<br />

Der Verhandlungsleiter führt aus, die weitere Erörterung müsse unter der Annahme<br />

geführt werden, dass die A 33 gebaut werde. Denn sollte die Planfeststellungsbehörde<br />

im Verlauf des Jahres 2009 einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss<br />

fassen, stehe fest, dass das Anwesen überplant und das<br />

Gebäude abgerissen werde.<br />

Die Einwender hätten die Möglichkeit, diese Entscheidung abzuwarten oder<br />

aber bereits jetzt in Grunderwerbsverhandlungen mit dem Vorhabensträger<br />

einzutreten, um Klarheit zu erlangen. Der Verhandlungsleiter verweist auch auf<br />

die Besonderheit, dass hier ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen sei, mit<br />

dessen Einleitung (voraussichtlich Anfang 2009) die Zuständigkeit für den gesamten<br />

Grunderwerb auf die Flurbereinigungsbehörde übergehe.<br />

Der Vorhabensträger ergänzt, die Einwender verpflichteten sich durch die Aufnahme<br />

von Grunderwerbsverhandlungen oder auch nur eine Angebotserstellung<br />

nicht zu einem Vertragsabschluss vor einer abschließenden Entscheidung<br />

im Planfeststellungsverfahren. Der Vorhabensträger schlägt daher vor, dass er<br />

einen Gutachter beauftragt, eine Wertermittlung für das Grundstück, den Aufwuchs<br />

und das Gebäude vorzunehmen und auf dieser Grundlage ein Gesamtangebot<br />

zu unterbreiten. Auf Nachfrage der Einwenderin, der Garten sei mit<br />

Blick auf ihre Tätigkeit als Heilpraktikerin besonders attraktiv gestaltet, führt der<br />

Vorhabensträger aus, für besonders gut gestaltete Gärten kämen Zuschläge in<br />

Betracht.<br />

Der Vorhabensträger informiert die Einwender im Weiteren, er werde im Vorfeld<br />

Einwender und Vorhabenträger haben am 29.01.2010 einen Kaufvertrag abgeschlossen,<br />

das Anwesen wurde in Gänze übernommen. Insofern ist für die<br />

Einwendung Erledigung eingetreten.<br />

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