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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.48<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Der Einwender erscheint in Begleitung seines Verfahrensbevollmächtigten zum<br />

Termin.<br />

Zur Betroffenheit des Einwenders führt der Vorhabensträger aus, von den<br />

Flurstücken 24 und 16 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> würden<br />

1.060 bzw. 1.510 m 2 für die Trasse der A 33 benötigt, weitere Flächen seien zur<br />

vorübergehenden Inanspruchnahme während der Bauzeit vorgesehen.<br />

Die Flurstücke 278 und 22 in der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> seien<br />

teilweise für die Anlage landschaftspflegerischer Maßnahmen überplant. So<br />

werde an der südlichen Grenze des Flurstücks 278 die Anlage einer Obstbaumreihe<br />

mit randlicher Saumzone vorgesehen und an der Ostgrenze des Flurstücks<br />

eine Streuobstwiese. An der Südgrenze des Flurstücks 22 entlang des<br />

Eschweges solle ebenfalls eine Obstbaumreihe angelegt werden. Alle Maßnahmen<br />

gehörten zu den Leitstrukturen hin zur Grünbrücke am Eschweg und<br />

seien als Artenschutzmaßnahmen unverzichtbar.<br />

Flurstück 136 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> sei in einem Umfang<br />

von 4.900 m 2 für die Trasse der A 33 und einen Zufahrtsweg zu einem<br />

Regenrückhaltebecken überplant, weitere 2.190 m 2 seien für die Anlage einer<br />

Baumreihe vorgesehen (dauerhafte Beschränkung). Darüber hinaus sollten<br />

15.800 m 2 vorübergehend in Anspruch genommen werden.<br />

Auf Flurstück 26 schließlich benötige der Vorhabensträger 800 m 2 für eine<br />

bachbegleitende Pflanzung am Casumer Bach (dauerhafte Beschränkung).<br />

Die Inanspruchnahme seines Grundeigentums für die Trasse und auch für die<br />

landschaftspflegerische Maßnahme entlang des Casumer Baches findet die<br />

Zustimmung des Einwenders. Folgende Details werden erörtert:<br />

Das Eigentum ist mittlerweile auf die Tochter des Einwenders übergegangen.<br />

Im Deckblattverfahren I hat sie selbst Einwendungen erhoben. Alle von Ihrem<br />

Vater erhobenen Einwendungen und Erklärungen im Termin gelten als von der<br />

neuen Eigentümerin geäußert.<br />

Diesbezüglich hat der Einwender im Erörterungstermin der Inanspruchnahme<br />

der Grundflächen ausdrücklich zugestimmt. Die Angabe zur Inanspruchnahme<br />

des Flurstücks 24 im Protokoll (1.060 m 2 ) ist unrichtig, es werden 2.060 m 2 für<br />

die Trasse benötigt.<br />

Die Inanspruchnahme des Flurstücks 278 wurde gemindert, indem die Größe<br />

der Streuobstwiese entsprechend den Wünschen des Einwenders im Termin<br />

verringert wurde. Die Inanspruchnahme des Flurstücks 22 hat sich auf 750 m 2<br />

erhöht. Zu all dem wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.<br />

Die ursprünglich geplante Baumreihe entlang der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken<br />

ist nicht mehr vorgesehen. Im Weiteren wurde der Umfang der vorübergehenden<br />

Inanspruchnahme auf 13.650 m 2 gemindert.<br />

Mit Deckblatt I wurde eine Unrichtigkeit in den Grunderwerbsunterlagen der<br />

ursprünglichen Planung korrigiert sowie die Inanspruchnahme um eine Teilfläche<br />

gemindert. Im Ergebnis ergibt sich eine dauerhafte Beschränkung im Umfang<br />

von 2.400 m 2 . Der Einwender hat dieser Maßnahme im Erörterungstermin<br />

grundsätzlich zugestimmt.<br />

Mit Deckblatt I wurde die Inanspruchnahme insgesamt erhöht. Insbesondere ist<br />

neu die Inanspruchnahme des Flurstücks 16 in der Flur 53 der Gemarkung<br />

<strong>Borgholzhausen</strong> im Umfang von 7.850 m<br />

920<br />

2 (dauerhafte Beschränkung) vorgese-

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