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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.73<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Der Einwender erscheint in Begleitung seines Vaters, seines Verfahrensbevollmächtigten<br />

und Frau Tapernon zum Termin.<br />

Aus dem Grundeigentum des Einwenders werden die Flurstücke 276, und 277<br />

in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> in Teilen für das Überführungsbauwerk<br />

der Hesselteicher Straße beansprucht, das Flurstück 276 darüber<br />

hinaus für die Trasse der A 33. Ebenfalls für die Trasse der A 33 wird das Flurstück<br />

278 komplett überplant. Im Weiteren sind mit Teilflächen von der Trasse<br />

der A 33 die Flurstücke 131 und 134 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

betroffen. Darüber hinaus sind auf diesen Flurstücken ein Regenrückhaltebecken<br />

sowie die dafür notwendige Zufahrt mit einer begleitenden Baumreihe<br />

vorgesehen. Entstehende Restflächen nördlich der A 33 sind ausgewiesen.<br />

Eine weitere Inanspruchnahme von Grundeigentum des Einwenders entsteht<br />

durch eine landschaftspflegerische Maßnahme in Gestalt einer bachbegleitenden<br />

Pflanzung entlang des Casumer Baches auf den Flurstücken 27 und 28 in<br />

der Flur 51 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>.<br />

Das Hofgebäude Kämpenstr. 4 liegt in einer Entfernung von 47 m vom künftigen<br />

Fahrbahnrand der A 33.<br />

Folgende Themen werden erörtert:<br />

Nordverschiebung der Trasse im Bereich des Hofes<br />

Der Einwender fordert eine Verschiebung der Trasse im Bereich seiner Hofstelle<br />

um ca. 45 m nach Norden, um die enorme Belastung durch Flächenverlust<br />

aber auch durch Immissionen zu mindern. Er bezeichnet einen Vorschlag zur<br />

Mit Deckblatt I wurde die Inanspruchnahme des Flurstücks 131 insoweit geändert,<br />

als die wegbegleitende Baumreihe entfallen ist. Einen entsprechend größeren<br />

Teil des Flurstücks nördlich der A 33 hat der Vorhabenträger als Restfläche<br />

ausgewiesen.<br />

Die Forderung wird zurückgewiesen.<br />

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 22.10.2008 eine alternative Tras-<br />

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