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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Gestaltung der Lärmschutzwände<br />

Auf Nachfrage des Einwenders erläutert der Vorhabensträger, in Frage käme<br />

die Ausführung in Beton, Aluminium, Holz oder auch mit Gabionen. Eine Wahlmöglichkeit<br />

der Anlieger bestehe insoweit nicht, auch der Planfeststellungsbeschluss<br />

schreibe üblicherweise keine bestimmte Ausführung vor. Alle Böschungen<br />

würden aber bepflanzt, bei engen Platzverhältnissen mindestens mit Rankgewächsen,<br />

um die Wände einzubinden.<br />

Baudurchführung<br />

Der Vorhabensträger erläutert auf Nachfrage, eine Inanspruchnahme von<br />

Grundflächen des Einwenders über die in den Plänen ausgewiesenen Teilflächen<br />

hinaus werde nicht erfolgen. Die Baudurchführung erfolge innerhalb der<br />

Trasse vor Kopf. Vorübergehend müssten Teilflächen des Flurstücks 25 in Anspruch<br />

genommen werden, um einen bauzeitlichen Schutzzaun zugunsten des<br />

vorhandenen Waldes zu errichten und zudem den neu entstehenden Waldrand<br />

zu unterpflanzen. Der Vorhabensträger tritt ausdrücklich der Befürchtung ent-<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung der gegebenen,<br />

noch nicht für ein stabiles Vorkommen ausreichenden Gesamtheit der<br />

Habitatstrukturen im Umfeld der vorhandenen Brutvorkommen. Das Flurstück<br />

277 des Einwenders ergänzt insofern einen Komplex von Flächen zwischen<br />

Eschweg und Stockkämper Straße, die auch heute schon eine Habitateignung<br />

aufweisen, in sinnvoller Weise nach Westen auf einen weiteren Komplex an der<br />

Holtfelder Straße zu.<br />

Gleichzeitig dienen die Maßnahmen der Einbindung der Grünbrücke am Eschweg<br />

und unterstützen also die vernetzende Funktion dieser Querungseinrichtung.<br />

Ein Verzicht auf die vorgesehenen Maßnahmen kommt vor diesem Hintergrund<br />

nicht in Betracht.<br />

Die bauliche Gestaltung und die Materialauswahl sind Bestandteil der Ausführungsplanung<br />

und insofern nicht in der Planfeststellung zu regeln. Die Böschungsbepflanzung<br />

hingegen ist zur Minderung der Auswirkungen des Bauwerks<br />

auf das Landschaftsbild Bestandteil der von diesem Planfeststellungsbeschluss<br />

umfassten landschaftspflegerischen Begleitplanung und insofern für<br />

den Vorhabenträger verbindlich.<br />

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