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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.99<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Das Hofgebäude der Einwender liegt in einem Abstand von 170 m zur geplanten<br />

Trasse der A 33. Aus dem Grundeigentum der Einwender sind die Flurstücke<br />

119, 85, 84 und 328 in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> betroffen.<br />

Das Flurstück 328 wird für die Errichtung einer Grünbrücke sowie für darauf<br />

zulaufende landschaftspflegerische Maßnahmen vollständig überplant. Vom<br />

Flurstück 84 werden 8.800 m 2 für die Trasse beansprucht, weitere 950 m 2 für<br />

landschaftspflegerische Maßnahmen; 1.425 m 2 sollen vorübergehend in Anspruch<br />

genommen werden. Auf den Flurstücken 85 und 119 sind landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen im Umfang von 1.910 bzw. 2.000 m 2 vorgesehen.<br />

Mit Deckblatt I wurde die Lage der Grünbrücke verändert, woran auch die notwendigen<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Einbindung dieser Querungshilfe<br />

angepasst werden mussten. Hieraus resultiert neu die folgende Inanspruchnahme<br />

von Grundeigentum der Einwender:<br />

Flurstück 85<br />

Dauernde Beschränkung für LBP: 2.610 m 2<br />

Flurstück 84<br />

Erwerb für die Trasse und die Grünbrücke: 10.040 m 2<br />

Dauernde Beschränkung für LBP: 15.250 m 2<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme: 635 m 2<br />

Flurstück 119<br />

Dauernde Beschränkung für LBP: 5.850 m 2<br />

Flurstück 328<br />

Erwerb für die<br />

Überführung Holtfelder Straße: 650 m 2<br />

Im vorstehend genannten Umfang ist die Inanspruchnahme von Grundeigentum<br />

der Einwender unumgänglich. Dies gilt insbesondere auch für die landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen und deren Positionierung. Zu den Einzelheiten wird<br />

auf die untenstehenden Ausführungen verwiesen.<br />

Soweit in den Grunderwerbsunterlagen des Deckblattes I für das Flurstück 328<br />

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