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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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am 28.06.2010 beschlossen worden. Für das Gewerbe- und Industriegebiet<br />

„Ravenna-Park“ ist der Lückenschluss der A 33 von zentraler Bedeutung und<br />

hinsichtlich der Attraktivität wohl auch der entscheidende Standortfaktor. Die<br />

Stadt Halle führt hierzu aus: „Die unmittelbare Lage an der Autobahn A33 (Os-<br />

nabrück <strong>–</strong> Wünnenberg-Haaren/A44 Richtung Kassel/Würzburg) ermöglicht die<br />

schnelle Erreichbarkeit der paneuropäischen Achsen E30/E34/A2 (in rund 15<br />

Kilometern Entfernung) und E37/A1 (in rund 35 Kilometern). Neben dem Direkt-<br />

anschluss an die A 33 (Abfahrt 17, Künsebeck) wird es in nur vier Kilometern<br />

Entfernung Richtung Westen einen weiteren Anschluss an die Autobahn geben.<br />

Die Bundesstraße B68 (verbindet u. a. Bielefeld und Osnabrück) ist nicht einmal<br />

einen Kilometer entfernt, nicht viel weiter ist es zur L 782, der Nord-Süd-Achse<br />

durch den Kreis Gütersloh. Die Anbindung an die regionalen und innerstädti-<br />

schen Verkehrswege wird durch den Bau einer Erschließungsstraße optimal“<br />

(Informationen der Stadt Halle unter www.1A-an-der-A33.de).<br />

Im Ergebnis sind daher keine nachteiligen Beeinträchtigungen der städtebauli-<br />

chen Entwicklung bzw. der kommunalen Planungshoheit der Stadt Halle zu er-<br />

kennen.<br />

7.5.3 Stadt <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Auch die Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> fordert den Lückenschluss der A 33 und führt<br />

insoweit aus: „Wir haben als Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> immer sehr klar Position<br />

bezogen. Wir haben uns nie grundsätzlich gegen die Autobahn ausgesprochen.<br />

Wir sind von der Notwendigkeit dieser Straße überzeugt, …“ (Seite 39 der Ge-<br />

neralerörterung).<br />

Die Trasse des planfestgestellten Neubauabschnitts 7.1 der A 33 verläuft im<br />

Süden des Stadtgebietes <strong>Borgholzhausen</strong> in einem Abstand zum Stadtgebiet<br />

von mehr als 2 km. Beeinträchtigungen der Planungshoheit der Stadt Borgholz-<br />

hausen und der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten sind weder hin-<br />

sichtlich verfestigter noch hinsichtlich zu erwartender Entwicklungen erkennbar.<br />

Die Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> hat solche Beeinträchtigungen auch nicht geltend<br />

gemacht.<br />

Im Ergebnis sind auch keine Beeinträchtigungen der städtebaulichen Entwick-<br />

lung und der kommunalen Planungshoheit der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> zu erken-<br />

nen. Zumindest unter dem Aspekt wirtschaftliche Entwicklung entspricht der Lü-<br />

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