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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Zufahrt<br />

Die Einwender halten die vom Vorhabensträger vorgesehene Zufahrt von der<br />

Stockkämper Straße zu ihrer Hofstelle für ungeeignet. Die Hofstelle müsse für<br />

große landwirtschaftliche Maschinen und LKW erreichbar sein. Begegnungsverkehr<br />

sei nicht möglich, jedoch sei die Zufahrt wegen des vorhandenen<br />

Waldbestandes so unübersichtlich, dass die Begegnung zweier schwerer Fahrzeuge<br />

in der Kurve auf halber Strecke nicht ausgeschlossen werden könne.<br />

Zurücksetzen sei mit derartigen Fahrzeugen problematisch. Generell halten die<br />

Einwender die vorgesehene Breite der Zufahrt für zu gering, im Weiteren bemängeln<br />

sie die ihres Erachtens zu große Steigung bei der Anbindung an das<br />

Überführungsbauwerk der Stockkämper Straße. An der Einmündung sei die<br />

Sicht zumindest in südlicher Richtung eingeschränkt.<br />

Im Weiteren werde der Weg im Schatten der Schutzeinrichtungen liegen und<br />

also bei Schnee und Eis nicht von der Sonne getaut werden. Eine Räumung<br />

des Weges erfolge in der Regel nicht. Der Vorhabensträger verweist darauf, es<br />

handele sich um einen öffentlichen Wirtschaftsweg, der von der Stadt geräumt<br />

werden müsse. Der Verhandlungsleiter sagt zu, dieses Problem bei der Stadt<br />

<strong>Borgholzhausen</strong> anzusprechen.<br />

Vor dem Hintergrund all dessen schlagen die Einwender vor, von ihrer Hofstelle<br />

aus eine Zufahrt im geraden Verlauf bis zur Stockkämper Straße vorzusehen.<br />

Der Vorhabensträger entgegnet, diese Lösung sei auch von ihm erwogen worden.<br />

Die Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> habe sich bei der Abstimmung des Wegekonzeptes<br />

gegen diese Lösung ausgesprochen, zudem würde das Flurstück 89 an<br />

dieser Stelle ungünstig zerschnitten.<br />

Die Sichtverhältnisse an der Einmündung der geplanten Zufahrt in Richtung<br />

Süden seien unproblematisch. Der höchste Punkt der Überführung liege an<br />

dieser Stelle gerade mal 0,50 m höher als die Einmündung selbst, so dass auch<br />

die Kuppe des Überführungsbauwerks übersehen werden könne. In diesem<br />

Bereich sei im Übrigen eine Ausweichstelle vorgesehen. Der Vorhabensträger<br />

sagt zu, eine solche Aufweitung der Fahrbahn auch im Kurvenbereich der Zufahrt<br />

vorzusehen.<br />

Im Weiteren skizziert der Vorhabensträger die ebenfalls denkbare Möglichkeit,<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen. Die vorgesehene Zufahrt ist zur Überzeugung<br />

der Planfeststellungsbehörde ausreichend, die Hofstelle der Einwender<br />

mit den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erschließen.<br />

Grundsätzlich vorgesehen ist eine befestigte Fahrbahnbreite von 3,00 m zzgl.<br />

beidseitigen Banketten in einer Breite von 0,75 bzw. <strong>–</strong> bei höherer Dammlage <strong>–</strong><br />

von 1,25 m (BV-Nr. 416). Die Kronenbreite der Zufahrt übertrifft damit sogar die<br />

Mindestanforderungen der „Richtlinien für den ländlichen Wegebau“ <strong>–</strong> Arbeitsblatt<br />

DWA-A 904 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser<br />

und Abfall e.V. für Wirtschaftswege. Von häufigerem Begegnungsverkehr ist<br />

angesichts der Anbindung lediglich einer landwirtschaftlichen Hofstelle nicht<br />

auszugehen.<br />

Zudem hat der Vorhabenträger <strong>–</strong> wie zugesagt <strong>–</strong> mit Deckblatt I sowohl eine<br />

Ausweichbucht an der Einmündung in die Stockkämper Str. mit einer Breite von<br />

1,50 m als auch eine Fahrbahnverbreiterung im Kurvenbereich vorgesehen.<br />

Die Neigung des Weges erreicht maximal 5,5 % und bleibt damit unter dem<br />

Maß, das nach den „Richtlinien für den ländlichen Wegebau“ als für den<br />

Schwerverkehr mit besonderen Erschwernissen verbunden bezeichnet wird.<br />

Sie liegt zudem weit unter dem Höchstmaß der Längsneigung von 8 % bei<br />

Wirtschaftswegen mit einem geringen Schwierigkeitsgrad. Zudem verringert<br />

sich die Neigung auf 2 % etwa 20 m vor der Einmündung in die Stockkämper<br />

Straße, was Anfahrvorgänge auch mit schwerem Gerät möglich macht.<br />

Die vom Vorhabenträger angeführte Höhendifferenz zwischen der Einmündung<br />

und dem höchsten Punkt des Überführungsbauwerks bestätigt sich anhand des<br />

Höhenplanes, Unterlage 6.2, Blatt 37. Die Sichtverhältnisse sind damit ausreichend.<br />

Die von den Einwendern geforderte Führung der Zufahrt kann nicht in Betracht<br />

kommen. Unabhängig davon, ob die Stadt <strong>Borgholzhausen</strong> die vorgesehene<br />

Lösung befürwortet, ist die ungünstige Zerschneidung des betroffenen Flurstücks<br />

in den Blick zu nehmen. Diese Erwägung setzt sich insoweit durch, als<br />

sich <strong>–</strong> wie oben aufgezeigt <strong>–</strong> eine ausreichende Zufahrt zur Hofstelle der Einwender<br />

auch mit der vorgesehenen Wegeführung erreichen lässt.<br />

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