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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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2005“ und „Bewertung der Variante 11, Wolters Partner, Dezember 2005“) sei<br />

zum Hintergrund noch auf Folgendes hingewiesen: Die Diskussion über eine<br />

Südvariante entwickelte sich vornehmlich nach der Kommunalwahl in NRW von<br />

September 2004. Mit dieser Wahl zogen zwei Wählervereinigungen in die Räte<br />

der Gemeinde Steinhagen („Süd-Trassen-Union“ und „Bürgerallianz für Stein-<br />

hagen“) und der Stadt Halle („Süd-Trassen-Union“) ein, die sich im Besonderen<br />

für eine Südvariante der A 33 einsetzten. Im Folgenden entwickelte der Vorha-<br />

benträger auf der Grundlage der Vorstellungen der „Süd-Trassen-Union“ eine<br />

Südvariante und stellte sie im politischen Raum zur Diskussion. Zusätzlich ent-<br />

warf der Vorhabenträger auf Wunsch der Gemeinde Steinhagen für den Ab-<br />

schnitt 6 der A 33 im Bereich der Justizvollzugsanstalt Ummeln eine südliche<br />

Untervariante. Die Räte der Stadt Halle und der Gemeinde Steinhagen stimm-<br />

ten der Prüfung dieser Varianten zu.<br />

Daraufhin beauftragte der Vorhabenträger im Februar 2005 drei Planungsbüros<br />

mit Erstellung einer Südtrassenuntersuchung. Die Südtrasse und die Untervari-<br />

ante wurden durch Gutachter in verkehrlicher (Büro Heusch/Boesefeldt Ver-<br />

kehrsconsult) und städtebaulicher (Büro Wolters und Partner) sowie hinsichtlich<br />

ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft (Büro Landschaft und Siedlung)<br />

bewertet und in einen Vergleich mit der Vorhabensvariante V 16/K 1 gestellt.<br />

Die „Umweltverträglichkeitsstudie Südtrasse 2005“ datiert von Juni 2005. Die<br />

oben angeführten Untersuchungen beinhalten insoweit eine inhaltliche Fort-<br />

schreibung dieser "Umweltverträglichkeitsstudie Südtrasse 2005" auf den hier<br />

planfestgestellten Abschnitt 7.1 der A 33 unter Berücksichtigung der V 11, der<br />

nur im Abschnitt 7.1 eine eigene Bedeutung zukommt (vgl. Ausführungen zuvor<br />

zu den hier maßgeblichen Trassenalternativen).<br />

In der Folgezeit brachte der Vorhabenträger über zwei Deckblätter ergänzte und<br />

überarbeitete Planunterlagen in das Verfahren ein:<br />

Die Auslegung des Deckblattes I erfolgte unter Hinweis auf die Einwendungs-<br />

frist und den Ausschluss verspäteter Einwendungen in der Zeit vom 01.02 bis<br />

01.03.2010 in den in den Städten Halle, <strong>Borgholzhausen</strong>, Versmold und der<br />

Gemeinde Steinhagen. Wegen des Umfangs der Planänderungen und des nicht<br />

abgrenzbaren Kreises der Betroffenen wurden die überarbeiteten Unterlagen<br />

nicht über ein verkürztes Planänderungsverfahren gem. § 73 Abs. 8 VwVfG<br />

eingebracht, sondern nach § 73 Abs. 2, 3 Satz 1 VwVfG, § 17a Nr. 1 FStrG für<br />

einen Monat öffentlich ausgelegt. Die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 73<br />

Abs. 5 Satz 1 VwVfG erfolgte in den genannten Kommunen am 23.01.2010. Die<br />

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