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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Wie bereits in Kapitel B 2 und B 7.1 dieses Beschlusses dargelegt, stellt die mit<br />

Planfeststellungsbeschluss vom 06.06.2007 bestandskräftig festgelegte An-<br />

schlussstelle Schnatweg (A 33-Abschnitt 6 zwischen Bielefeld und Steinhagen)<br />

den Zwangspunkt für alle Trassenalternativen im Bereich des hier zu Entschei-<br />

dung anstehenden Abschnittes 7.1 dar. Neben der jetzt planfestgestellten<br />

V 16/K 1 sind insoweit hier nur die Nullvariante, die Ausbauvariante B 68, die in<br />

der UVS von 1993 als V 11 bezeichnete Südvariante und die von den Natur-<br />

schutzverbänden mit Stellungnahme vom 15.01.2008 (Seite 47 bis 50) einge-<br />

brachte „modifizierte Nordvariante V 37“ einer Wertung zu unterziehen.<br />

Wie in Kapitel B 7.1 dieses Beschlusses ausführlich beschrieben, scheidet die<br />

Nullvariante schon wegen der durch die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf<br />

zum Ausdruck kommenden besonderen verkehrlichen Bedeutung des Abschnit-<br />

tes 7.1 als Lückenschluss der A 33 aus.<br />

Wie bereits in den Kapiteln B 6.1.2 und B 6.3.4.1 dieses Beschlusses dargelegt,<br />

besteht vorliegend das konkrete Erfordernis nach einer leistungsfähigen Ver-<br />

kehrsverbindung. Ein wichtiges Planungsziel ist der Lückenschluss im Auto-<br />

bahnnetz. Mit der A 33 soll eine großräumige Verbindung zwischen den Bun-<br />

desautobahnen A 44 (Ruhrgebiet-Kassel) im Süden, der A 2 (Ruhrgebiet-<br />

Hannover) und der A 30 (Niederlande-Bad Oeynhausen) im Norden geschaffen,<br />

insoweit die Lücke im Verkehrsnetz geschlossen werden. Mit diesem planfest-<br />

gestellten Abschnitt 7.1 der A 33 erfährt der Lückenschluss der A 33 nunmehr<br />

endgültig seine Verwirklichung. Die beiden vorherigen A 33-Abschnitte 5 B und<br />

6 befinden sich derzeit im Bau. Hinsichtlich dieser großräumigen Bedeutung der<br />

A 33 wird des Weiteren auf die Entscheidung des Europäischen Parlaments<br />

verwiesen, wonach die A 33 als Teil des „Leitschemas des Transeuropäischen<br />

Verkehrsnetzes (Horizont 2010)“ ein wichtiges Objekt des noch zu verwirkli-<br />

chenden europäischen Straßennetzes darstellt. Darüber hinaus kommt der<br />

Straßenbaumaßnahme auch eine erhebliche verkehrliche Entlastungswirkung<br />

für den Planungsbereich zu. Die B 68 hat bereits heute aufgrund der hohen<br />

Verkehrszahlen ihre Leistungsfähigkeitsgrenze überschritten. Eine Verbesse-<br />

rung der Verkehrssituation kann nur durch den Neubau der A 33 erfolgen, da<br />

das vorhandene Straßennetz - insbesondere die die Hauptlast tragende B 68<br />

und hier im Besonderen die Ortsdurchfahrt von Halle - nur so vom Durchgangs-<br />

verkehr und großen Teilen des Ziel- und Quellverkehrs entlastet werden kann.<br />

Demzufolge kann auch eine Ausbauvariante B 68 nicht als anderweitige zufrie-<br />

denstellende Lösung im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG, Art. 16 Abs. 1<br />

FFH-RL umschrieben werden.<br />

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