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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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über hinaus zu erwarten, dass von anderer Seite ähnliche Argumente ins Feld<br />

geführt würden, wollte man die Casumer Straße überführen und den Illenbruch<br />

abbinden. Die Einwender B 9.20 und B 9.102 haben sich dementsprechend in<br />

ihren schriftlichen Einwendungen gegen diese Lösung ausgesprochen. Derarti-<br />

ge Argumente folgen mithin allein individuellen Erwägungen. Sie geltend zu<br />

machen, ist legitim und nachvollziehbar; bei der hier zu treffenden Auswahlent-<br />

scheidung zwischen verschiedenen denkbaren Varianten ist aber insoweit den<br />

o.g., objektiv gegebenen Nachteilen einer Variante ausschlaggebende Bedeu-<br />

tung beizumessen.<br />

7.4 Wirtschaftliche Bedeutung der A 33<br />

Bei Straßenvorhaben ergibt sich die notwendige Planrechtfertigung grundsätz-<br />

lich aus den Belangen des allgemeinen Verkehrs. Vorliegend ergibt sich die<br />

Planrechtfertigung gem. § 1 Abs. 2 FStrAbG bereits aus der Aufnahme der<br />

Straßenbaumaßnahme in den Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz (s.<br />

Kapitel 6.1.1 dieses Beschlusses). Das Vorhaben steht des Weiteren aber auch<br />

insgesamt mit den Zielen des Bundesfernstraßengesetzes in Einklang und ist<br />

im Übrigen auch verkehrlich erforderlich. In Kapitel B 6.1 dieses Beschlusses<br />

wurde die verkehrliche Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahme im Einzelnen<br />

dargelegt.<br />

Darüber hinaus kommt dem Lückenschluss aber auch eine wirtschaftliche Be-<br />

deutung zu. Mit der Realisierung des Vorhabens werden nicht nur die Oberzent-<br />

ren Osnabrück und Bielefeld verbunden, sondern die A 33 stellt in ihrer Ge-<br />

samtheit auch eine großräumige Verbindung zwischen der A 44 im Süden und<br />

der A 30 im Norden her. Hiermit werden die Wirtschaftsräume im nördlichen<br />

und süddeutschen Raum sowie darüber hinaus über die Verbindung zur A 44<br />

auch die Wirtschafträume in Thüringen und Sachsen eingebunden. Insgesamt<br />

ergeben sich somit Impulse für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft durch<br />

eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zu den großen Verdichtungs-<br />

räumen. Hierzu hat die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Biele-<br />

feld (IHK) in der Generalerörterung aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

nachvollziehbar dargelegt, dass für Unternehmen die Standortfaktoren Erreich-<br />

barkeit und regionale und überregionale Verkehrsanbindung von großer Bedeu-<br />

tung sind. Die IHK führt diesbezüglich aus: „Viele Unternehmen, die ihre Heimat<br />

langfristig in Ostwestfalen haben und erfolgreich wirtschaften sollen, sind darauf<br />

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