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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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In diesem Zusammenhang stellt der Einwender die Frage, ob die Lärmschutzwand<br />

durch einen Wall ersetzt werden könne. Er erkennt aber, dass ein Böschungsfuß<br />

von 13 m Breite <strong>–</strong> so die Auskunft des Vorhabensträgers <strong>–</strong> die<br />

Kläranlage überdecken würde.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Punkt Genüge getan.<br />

Folgende Aspekte wurden in den Einwendungen auf die ursprünglichen Planunterlagen<br />

bzw. das Deckblatt I über die oben bereits benannten Gesichtspunkte<br />

hinaus angesprochen:<br />

Lärm der Hochspannungsfreileitung<br />

Im Deckblattverfahren fordert der Einwender, den von der Hochspannungsfreileitung<br />

ausgehenden Lärm in die Betrachtung einzustellen und insofern in diesem<br />

Einzelfall eine Summation mit den Verkehrsgeräuschen der A 33 und der L<br />

782 vorzunehmen, auch wenn der Lärm dieser Anlagen nach unterschiedlichen<br />

Regelwerken (TA-Lärm und 16. BImSchV) zu beurteilen ist. Der Einwender<br />

räumt ein, dass wegen der letztgenannten Erwägung eine Summation auch<br />

nach der TA-Lärm nicht vorgesehen ist, hält jedoch im vorliegenden Fall eine<br />

Sonderfallprüfung für geboten.<br />

Die Forderung wird zurückgewiesen.<br />

Unbestreitbar gehen von Hochspannungsfreileitungen infolge des sog. Koronaeffektes<br />

Schallimmissionen aus, die nach der TA Lärm in Kern-, Dorf- und<br />

Mischgebieten nachts 45 dB(A) nicht überschreiten dürfen (die Nachtwerte sind<br />

für die Beurteilung maßgeblich, weil es sich bei Freileitungen um Anlagen mit<br />

ständigem Dauerbetrieb handelt)<br />

In lärmtechnischen Untersuchungen in den Jahren 2003 und 2006 haben die<br />

RWE und der TÜV Süddeutschland die von 380 kV-Leitungen ausgehenden<br />

Immissionen untersucht. Die höchsten Schallimmissionen treten danach unmittelbar<br />

unterhalb einer Leitung auf, wobei dort maximal mit Immissionen in einer<br />

Größenordnung von 38 dB(A) gerechnet werden muss. Bereits 40 m abseits<br />

der Leitungsachse liegen die Maximalwerte nur noch bei 34,5 dB(A). Diese<br />

Werte wurden mit konservativen Ansätzen für den Worst-Case-Fall und die<br />

ungünstigsten Abstandsabhängigkeiten ermittelt. Sie unterschreiten mithin den<br />

o.g. Grenzwert von 45 dB(A) deutlich.<br />

Ohnehin ist anzuführen, dass besonders die möglichen und störenden 100-Hz-<br />

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