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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Angebot<br />

Die Einwender bitten den Vorhabensträger um ein konkretes Entschädigungsangebot.<br />

Dies sagt der Vorhabensträger zu, verweist aber auch darauf, ab Januar 2009<br />

sei nach Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens allein die Flurbereinigungsbehörde<br />

für die Grunderwerbsverhandlungen zuständig. Die Flurbereinigungsbehörde<br />

ermittle die Entschädigung nach in Teilen abweichenden Grundsätzen.<br />

Der Vertreter der Flurbereinigungsbehörde ergänzt, mit derartigen Verhandlungen<br />

werde in der 2. Jahreshälfte 2009 begonnen, da zuvor zunächst eine Bodenbewertung<br />

durchgeführt werde. Eine Unterscheidung zwischen Nebenerwerbs-<br />

und Haupterwerbsbetrieben werde nicht gemacht.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Fragen der Grunderwerbs- und Entschädigungsverhandlungen sind nicht Gegenstand<br />

der Planfeststellung.<br />

Über die oben angesprochenen Gesichtspunkte hinaus haben die Einwender in<br />

der schriftlichen Einwendung die folgenden Aspekte angesprochen:<br />

Beweissicherung Gebäude<br />

Die Forderung wird mit Blick auf die einleitenden Ausführungen am Beginn<br />

dieses Kapitels zurückgewiesen.<br />

Vorübergehende Inanspruchnahme<br />

Mit Deckblatt I ist eine vorübergehende Inanspruchnahme der Grundflächen der<br />

Einwender nur noch für einen Schutzzaun sowie die erforderliche Unterpflanzung<br />

der angeschnittenen Waldflächen vorgesehen. Dies ist unumgänglich, die<br />

Einwendung wird insoweit zurückgewiesen.<br />

Regenrückhaltebecken<br />

Mit Einwendung vom 09.01.2008 hatten sich die Einwender gegen ein Regenrückhaltebecken<br />

auf ihren Grundflächen ausgesprochen. Eine solche Einwendung<br />

müsste zurückgewiesen werden, da das Becken aus topografischen und<br />

wassertechnischen Gründen in der Aue der Neuen Hessel platziert werden<br />

muss.<br />

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