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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Kleinspecht:<br />

Vom Kleinspecht liegen nach der Aktualisierung aus 2010 durch das Büro<br />

Landschaft und Siedlung folgende aktuellen Nachweise vor:<br />

• Fundangabe 2005 der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld östlich der<br />

L 782, etwas nördlich des Nachweisortes der Kartierung 2004.<br />

• Nachweis der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld 2006 westlich der Fa.<br />

Storck (1 Individuum während der Brutzeit).<br />

• Nachweis 2008 der AG Biotopkartierung für den Bereich Torfkuhle im Taten-<br />

hauser Wald (Brutverdacht).<br />

• Nachweise 2010 östlich der L 782 in Höhe der Freileitung, d.h. östlich des<br />

Nachweisortes der Kartierung 2004, und außerhalb des Untersuchungsgebie-<br />

tes von 2004 am Nordrand des Tatenhauser Waldes (Umfeld der Teiche süd-<br />

lich der Bahnlinie, östlich Fa. Storck; ca. 650 m Trassenabstand)<br />

Die Gutachter des Vorhabenträger ziehen im Ergebnis zu Recht das Fazit, dass<br />

mit Ausnahme des Nachweises des Kleinspechts westlich der Fa. Storck sich<br />

bezüglich der sonstigen Fundangaben keine Änderungen hinsichtlich der arten-<br />

schutzrechtlichen Bewertung im Artenschutzbeitrag vom 14.12.2009, Teil A<br />

(Deckblatt I) ergeben. Der Nachweis 2010 in Höhe der Freileitung bestätigt die<br />

Bewertung der Raumnutzung im Artenschutzbeitrag, wonach sich in diesem Be-<br />

reich abseits der Trasse günstige Habitate des Kleinspechts befinden.<br />

In Bezug auf das Vorkommen westlich der Fa. Storck tragen die Gutachter vor,<br />

dass sich der Nachweisort > 200 m von der A 33-Trasse entfernt befindet. Bei<br />

Zugrundelegung der Annahme, dass es sich bei dem Nachweis um ein Brutvor-<br />

kommen handelt, befinde sich dieses außerhalb der von Garniel & Mierwald,<br />

Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschaftsökologie, April 2010,<br />

angegeben Effektdistanz von 200 m. Unabhängig davon dokumentiere der<br />

Nachweis die Flexibilität des Kleinspechts in der Brutplatzwahl, da in diesem<br />

Bereich bisher keine Nachweise der Art existierten. Diese Einschätzung wird<br />

von der Höheren Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong>, deren<br />

fachlichem Votum ich folge, geteilt. Nach alledem ist ein Erfassungsdefizit der<br />

2004 durchgeführten Kartierung oder eine absehbare Änderung der Raumnut-<br />

zung aufgrund der aktuellen Nachweise nicht ableitbar.<br />

Hinsichtlich der Prüfung der einzelnen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG<br />

wird auf Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

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