07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auf Nachfrage der Einwender ergänzt der Vorhabensträger, er werde nach<br />

einem Planfeststellungsbeschluss mit den Einwendern Kontakt aufnehmen und<br />

gutachterlich die Möglichkeiten passiven Lärmschutzes am Gebäude untersuchen.<br />

Ergäben sich Möglichkeiten, erhielten die Einwender die hierzu erforderliche<br />

Entschädigung.<br />

Breite des Überführungsbauwerks Pappelstraße<br />

Der Vorhabensträger führt aus, die Fahrbahnbreite betrage auf der Brücke 5,00<br />

m, die nutzbare Breite zwischen den Geländern 6,00 m. Auf den Rampen werde<br />

die Straße in 4,75 m Breite mit 2 x 0,75 m Bankett ausgebildet.<br />

Auf den Vorhalt der Einwender, landwirtschaftlicher Begegnungsverkehr sei<br />

damit nicht möglich, entgegnet der Vorhabensträger, diese Fahrzeuge hätten<br />

eine zugelassene Breite von 2,60 m und könnten damit aneinander vorbei fahren.<br />

Auf Nachfrage ergänzt er, die Kreisstraße erhalte eine nutzbare Breite zwischen<br />

den Geländern von 6,50 m, die Straße Im Hagen von 6,00 m.<br />

Flurstück 226<br />

Die Einwender führen aus, für den Fall, dass die Planung entlang des Künsebecker<br />

Baches nicht geändert werde (s.o.), müsse eine Zufahrt von dem neuen<br />

Wirtschaftsweg auf das Flurstück 226 geschaffen werden.<br />

Dies sagt der Vorhabensträger zu.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Die Einwendung wird mit Blick auf die einleitenden Ausführungen am Beginn<br />

dieses Kapitels zurückgewiesen.<br />

Mit Deckblatt I ist die Zufahrt Gegenstand der Planung geworden. Der Einwendung<br />

wurde mithin entsprochen.<br />

In den Einwendungen vom 10.01.2008 bzw. 10.03.2010 (Deckblatt I) wurden<br />

zusätzlich die folgenden Aspekte thematisiert:<br />

Übernahme von Restflächen<br />

Nach Meinung der Einwender verbleiben bei einer Mehrzahl von Flurstücken<br />

wegen der Durchschneidung durch die A 33 Restflächen zurück, die einer wirtschaftlichen<br />

Nutzung nicht mehr zugänglich sind. Sie fordern deren Übernahme<br />

auf Antrag des jeweiligen Eigentümers.<br />

858

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!