- Seite 1 und 2:
Bezirksregierung Detmold 25.4.34-00
- Seite 3 und 4:
Inhaltsverzeichnis Übersichtskarte
- Seite 5 und 6:
6.3.2 Planungsrelevante Arten .....
- Seite 7 und 8:
6.4.3.4 Prioritärer Lebensraumtyp
- Seite 9 und 10:
8.1.3 Stadt Borgholzhausen ........
- Seite 11 und 12:
BMVBS Bundesministerium für Verkeh
- Seite 13 und 14:
MUVS Merkblatt zur Umweltverträgli
- Seite 15 und 16:
A. Entscheidung 1. Feststellung des
- Seite 17 und 18:
Übersichtskarte, Teil A 12.5.1.2 1
- Seite 19 und 20:
Erläuterungsbericht FFH- Verträgl
- Seite 21 und 22:
Verkehrsuntersuchungen - Verkehrspr
- Seite 23 und 24:
3.3 Lage und Art der Einleitungen i
- Seite 25 und 26:
* GSK = Gewässerstationierungskart
- Seite 27 und 28:
Das Betriebspersonal ist entspreche
- Seite 29 und 30:
Der Gewässerschutzbeauftragte hat
- Seite 31 und 32:
3.6.3 Auf die Bußgeldbestimmungen
- Seite 33 und 34:
eine objektive Ausnahmelage. Hinsic
- Seite 35 und 36: ausdrücklich darauf hin, dass es s
- Seite 37 und 38: 7.3.2 Bei allen Baumaßnahmen inner
- Seite 39 und 40: eine halbjährliche Beprobung der B
- Seite 41 und 42: 7.4.8 Soweit für den Bauablauf Fl
- Seite 43 und 44: taten oder der Habitatoptimierung d
- Seite 45 und 46: (Deckblatt I) angeführten Schutz-
- Seite 47 und 48: 7.6.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen
- Seite 49 und 50: 53.1 Stockkämper Weg 32a MI 63 Sto
- Seite 51 und 52: 7.7.3 Bei Bauarbeiten an Über- bzw
- Seite 53 und 54: 7.10 Jagd während der Bauarbeiten
- Seite 55 und 56: Bei landschaftspflegerischen Maßna
- Seite 57 und 58: schwindigkeit), eine Verlegung des
- Seite 59 und 60: kanntmachungsverordnung - BekanntmV
- Seite 61 und 62: tionsgruppe A 3 …) herzustellen
- Seite 63 und 64: Lärmschutz zurückgewiesen werden.
- Seite 65 und 66: gen und für den Bereich Arrode ein
- Seite 67 und 68: Wie in der Generalerörterung zuges
- Seite 69 und 70: Beweissicherungsverfahren beantragt
- Seite 71 und 72: � Die Forderung, die Brücken der
- Seite 73 und 74: zeitlicher Bindung zur Erhaltung de
- Seite 75 und 76: � In Bezug auf die Trassenwahl wi
- Seite 77 und 78: Alle vom Bürgerverein vorgetragene
- Seite 79 und 80: Im Weiteren wird auf Einwender B 9.
- Seite 81 und 82: Hauptsache hat das Bundesverwaltung
- Seite 83 und 84: Grundlage für die Umweltverträgli
- Seite 85: Ab dem nördlichen Ausläufer des F
- Seite 89 und 90: hausen von Bau-km 47+102 bis Bau-km
- Seite 91 und 92: „Nordverschwenk“ im Abschnitt
- Seite 93 und 94: 2005“ und „Bewertung der Varian
- Seite 95 und 96: � Landschaftspflegerischer Beglei
- Seite 97 und 98: Das Deckblatt II wurde am 07.06.201
- Seite 99 und 100: Das Anhörungsverfahren ist entspre
- Seite 101 und 102: sichtigung neuer Aspekte (als Beisp
- Seite 103 und 104: sche Verwaltungsverfahrensrecht neb
- Seite 105 und 106: len Zulassungsfähigkeit der Trasse
- Seite 107 und 108: Nähere Einzelheiten, auch zu natur
- Seite 109 und 110: tung mit Gliederungselementen und d
- Seite 111 und 112: Den so beschriebenen Landschaftsrau
- Seite 113 und 114: 4.2.1 Schutzgut Mensch Unter den Au
- Seite 115 und 116: Insofern ist davon auszugehen, dass
- Seite 117 und 118: nen Immissionsschutzeinrichtungen h
- Seite 119 und 120: über dem Prognose Null-Fall größ
- Seite 121 und 122: Zudem ist auch an dieser Stelle zu
- Seite 123 und 124: Konkret stellt sich der Planungsrau
- Seite 125 und 126: men - ebenso wie andere Strukturele
- Seite 127 und 128: auch unnötigen Beeinträchtigungen
- Seite 129 und 130: Hinsichtlich der im Planungsraum vo
- Seite 131 und 132: von Straßenabwässern, die den Abr
- Seite 133 und 134: des Einzugsbereichs des geplanten W
- Seite 135 und 136: Zu nennen sind hier 1,10 m hohe Bet
- Seite 137 und 138:
digkeiten festgelegt werden. Eine e
- Seite 139 und 140:
en Gründen vorgesehenen Größe er
- Seite 141 und 142:
Landschaftsbild ist das wahrnehmbar
- Seite 143 und 144:
umgebenden Landschaft bewirken und
- Seite 145 und 146:
mehr mindestens etwa 800 m (Schloss
- Seite 147 und 148:
4.2.8 Wechselwirkungen Die Aufnahme
- Seite 149 und 150:
4.3 Bewertung der Umweltauswirkunge
- Seite 151 und 152:
Das Vorhaben trägt darüber hinaus
- Seite 153 und 154:
ner Bindung. Rechtliche Verbindlich
- Seite 155 und 156:
zur Umsetzung der Richtlinie 85/337
- Seite 157 und 158:
insoweit lediglich eine Grobtrassie
- Seite 159 und 160:
Damit stellen die Einwender die Pla
- Seite 161 und 162:
lungsbereiche entlang der B 68 vom
- Seite 163 und 164:
Auch dieser Einwand kann den Bedarf
- Seite 165 und 166:
Vorhabens, nämlich die Schaffung e
- Seite 167 und 168:
Gütersloh wirtschaftsstarke und in
- Seite 169 und 170:
Querschnittszählungen an zwei Quer
- Seite 171 und 172:
Nach der Rechtsprechung des Bundesv
- Seite 173 und 174:
OD: DTV/Kfz 24h 10.068 = + 30,4 % z
- Seite 175 und 176:
über hinaus vor allem die Trendpro
- Seite 177 und 178:
ündelt Fernverkehre, deren Routen
- Seite 179 und 180:
Strukturdaten berücksichtigt“ (V
- Seite 181 und 182:
liegen. Durch Einbeziehung dieser P
- Seite 183 und 184:
Auch für das Bundesverwaltungsgeri
- Seite 185 und 186:
In Anbetracht des hohen Verkehrsauf
- Seite 187 und 188:
6.1.2.3 Verkehrssicherheit Mit der
- Seite 189 und 190:
Das geringere Verkehrsaufkommen auf
- Seite 191 und 192:
Diese sehr zu begrüßende positive
- Seite 193 und 194:
nachgeordnete Netz im Planfeststell
- Seite 195 und 196:
Schwerverkehrsanteils von den Anlie
- Seite 197 und 198:
lastet wird. Zumindest diesen zentr
- Seite 199 und 200:
Bezirksplanungsbehörde hat dem pla
- Seite 201 und 202:
Maßstab praktischer Vernunft ausge
- Seite 203 und 204:
den gesamten Planfeststellungsabsch
- Seite 205 und 206:
mittels Detektorbegehungen, durch E
- Seite 207 und 208:
6.3.1.2 Aktualisierung / Nachkartie
- Seite 209 und 210:
Nachkartierungen entsprechen der Me
- Seite 211 und 212:
Hinsichtlich der Prüfung der einze
- Seite 213 und 214:
Kleinspecht: Vom Kleinspecht liegen
- Seite 215 und 216:
Biologischen Station Gütersloh/Bie
- Seite 217 und 218:
gebäude an der K 30 in 2005 bestä
- Seite 219 und 220:
vom 14.12.2009, Teil A (Deckblatt I
- Seite 221 und 222:
Hinsichtlich der genauen Prüfung d
- Seite 223 und 224:
Diese Einschätzung erscheint plaus
- Seite 225 und 226:
Straßenverkehr, Kieler Institut f
- Seite 227 und 228:
und zum anderen die allgemein bekan
- Seite 229 und 230:
Cassel, U., 2000: Ökologisches Fac
- Seite 231 und 232:
sern im Raum Künsebeck/Bokel und H
- Seite 233 und 234:
Spektrum an Untersuchungen erfolgt
- Seite 235 und 236:
Diese Einwände können nicht durch
- Seite 237 und 238:
Ausführungen sind nachvollziehbar
- Seite 239 und 240:
verzichtet. Insoweit wird auf die S
- Seite 241 und 242:
ke unter der A33 hindurch, Grünbr
- Seite 243 und 244:
vorkommenden Arten (Zwergfledermaus
- Seite 245 und 246:
gen und bedeutsame Wechselbeziehung
- Seite 247 und 248:
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft
- Seite 249 und 250:
Die „nur“ national besonders ge
- Seite 251 und 252:
26 des genannten Gutachtens verwies
- Seite 253 und 254:
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Nat
- Seite 255 und 256:
Überlebenschancen, die Reproduktio
- Seite 257 und 258:
Im Hinblick auf sonstige Wirkfaktor
- Seite 259 und 260:
die Brückenbauwerke mit Deckblatt
- Seite 261 und 262:
Trasse und Nebenanlagen nicht ausge
- Seite 263 und 264:
Damit kann nach den fachlich begrü
- Seite 265 und 266:
vorkommensrelevantem Umfang entwert
- Seite 267 und 268:
mit diesem Planfeststellungsbeschlu
- Seite 269 und 270:
Bruthöhlen regelmäßig neu anlegt
- Seite 271 und 272:
desweit auf der Vorwarnliste gefüh
- Seite 273 und 274:
ist, wird von der Höhere Landschaf
- Seite 275 und 276:
Naturschutzmaßnahmen abhängige Ar
- Seite 277 und 278:
Monitoring festgelegt. Die Einzelhe
- Seite 279 und 280:
verbreitet ist. Damit treten die Ve
- Seite 281 und 282:
Der Vorhabenträger führt aber zu
- Seite 283 und 284:
Um Störungen durch den Baubetrieb
- Seite 285 und 286:
Sowohl für die angesprochenen Krö
- Seite 287 und 288:
Waldes, des Halboffenlandes sowie d
- Seite 289 und 290:
Die Art konnte vom Vorhabenträger
- Seite 291 und 292:
nachvollziehbar davon aus, dass in
- Seite 293 und 294:
viere im Tatenhauser Wald, ein Revi
- Seite 295 und 296:
einträchtigungen umfassen die baub
- Seite 297 und 298:
Zusätzliche Beeinträchtigungen de
- Seite 299 und 300:
Insgesamt folge ich daher der Einsc
- Seite 301 und 302:
streng geschützt eingestuft wird,
- Seite 303 und 304:
sen muss. Hinsichtlich des Flederma
- Seite 305 und 306:
zum möglichst rechtzeitigen Einfli
- Seite 307 und 308:
Höfen bzw. in Scheunen im Bereich
- Seite 309 und 310:
sowie Bruterfolgskontrolle (Jungvö
- Seite 311 und 312:
nach dem Ziel richten, bewertungsre
- Seite 313 und 314:
chen Fachbeitrag vom 14.12.2009, De
- Seite 315 und 316:
trächtigungen des Kleinen Wasserfr
- Seite 317 und 318:
grenzenden Bereichen kann insgesamt
- Seite 319 und 320:
stimmung A 7.5.2) verhindert, so da
- Seite 321 und 322:
Aufgrund der weiten Entfernung zur
- Seite 323 und 324:
vorhandene Leitlinien festgelegt. N
- Seite 325 und 326:
Ferner werden bei Bau-km 50+935 und
- Seite 327 und 328:
läufern des FFH-Gebietes und dem s
- Seite 329 und 330:
Sandebene befindlichen Bäume mit H
- Seite 331 und 332:
Es ist indes darauf hinzuweisen, da
- Seite 333 und 334:
nötig und daher essentiell ist. M
- Seite 335 und 336:
vorschläge von FÖA Landschaftspla
- Seite 337 und 338:
schätzung der Gutachter potenziell
- Seite 339 und 340:
Fledermäuse Waldgebiet am Laibach
- Seite 341 und 342:
damit das Beschädigungs- und Zerst
- Seite 343 und 344:
maus, Zwergfledermaus, Fransenflede
- Seite 345 und 346:
Fledermäuse Umgebung Schloss Holtf
- Seite 347 und 348:
fledermaus, Bartfledermaus, Zwergfl
- Seite 349 und 350:
verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt.
- Seite 351 und 352:
Überdies wird der Einschätzung de
- Seite 353 und 354:
Bechsteinfledermaus im Raum Casum N
- Seite 355 und 356:
nen und ebenfalls planfestgestellte
- Seite 357 und 358:
kundeten. Weil die Durchlässe zum
- Seite 359 und 360:
angrenzendes Grundstück Gemarkung
- Seite 361 und 362:
BNatSchG verbunden sind, Gelegenhei
- Seite 363 und 364:
Fledermäuse mit einem besonderen S
- Seite 365 und 366:
- die Altersstruktur keine Auffäll
- Seite 367 und 368:
Optional wird / werden eine oder zw
- Seite 369 und 370:
Bezüglich der Fledermauskästen is
- Seite 371 und 372:
Populationsbezogenes Monitoring: Qu
- Seite 373 und 374:
Zeitlicher Rahmen: Das Monitoring,
- Seite 375 und 376:
Auch nach meiner fachlichen Bewertu
- Seite 377 und 378:
legt. Diese Untersuchung kommt im F
- Seite 379 und 380:
Dieser Einwand kann nicht durchgrei
- Seite 381 und 382:
Bereich „Wald-Grünlandkomplex we
- Seite 383 und 384:
Als Teilaspekt in diesem Bereich (S
- Seite 385 und 386:
ko nach derzeitigem Kenntnisstand n
- Seite 387 und 388:
6.3.4.1 Ausnahmegründe Die planfes
- Seite 389 und 390:
• Neubau der A 33 steht im Einkla
- Seite 391 und 392:
Solch extreme Belastungen mit Stick
- Seite 393 und 394:
is Rn. 239; BVerwG, Urteil vom 21.
- Seite 395 und 396:
Ebenso wenig vermag die von den Nat
- Seite 397 und 398:
6.3.4.3 Erhaltungszustand der betro
- Seite 399 und 400:
geschützten Arten in NRW, Landesam
- Seite 401 und 402:
ter Güter, wie z.B. des menschlich
- Seite 403 und 404:
Bundesverwaltungsgerichts eine sorg
- Seite 405 und 406:
Der Vorhabenträger ist bei der Bes
- Seite 407 und 408:
hangs-II der FFH-RL Kammmolch und H
- Seite 409 und 410:
Hinsichtlich Methodik und Durchfüh
- Seite 411 und 412:
Grundsätzlich sind Erhaltungsziele
- Seite 413 und 414:
• Hainsimsen-Buchenwald (9110) mi
- Seite 415 und 416:
Wiederholungen wird hierauf Bezug g
- Seite 417 und 418:
15.01.2008 zu, dass die Wirkungszus
- Seite 419 und 420:
6.4.3 Erfassung und Bewertung von B
- Seite 421 und 422:
ezogen werden. Zu berücksichtigen
- Seite 423 und 424:
Schätzung ist zudem eine Worst-Cas
- Seite 425 und 426:
z.B. die Wirkzone von Lärm und dam
- Seite 427 und 428:
Habitatbäume lt. SOMAKO und große
- Seite 429 und 430:
Richtung der kleineren Waldbeständ
- Seite 431 und 432:
Isophone (10 m Höhe des Immissions
- Seite 433 und 434:
Angesichts der Lage aller Brutstand
- Seite 435 und 436:
Die Große Bartfledermaus besiedelt
- Seite 437 und 438:
In ähnlicher Weise können Lärm-
- Seite 439 und 440:
zwischen den Flächenanteilen, die
- Seite 441 und 442:
FFH-RL, der in einem Gebiet nach de
- Seite 443 und 444:
typische Arten aufweisen. ow-Bestä
- Seite 445 und 446:
nach der Einschätzung der LANUV in
- Seite 447 und 448:
über einen dem entsprechenden Erha
- Seite 449 und 450:
wesentlichen Funktionseinschränkun
- Seite 451 und 452:
Gleiches gilt hinsichtlich der Flä
- Seite 453 und 454:
mindestens 4,00 m hohen Wänden ode
- Seite 455 und 456:
eschaffenheit aus mittelsandigen Fe
- Seite 457 und 458:
Schloss Tatenhausen als Standort ei
- Seite 459 und 460:
Insofern ist evident, dass die - in
- Seite 461 und 462:
Die Flächen des Lebensraumtyps 91E
- Seite 463 und 464:
(BVerwG, Urteil vom 14. April 2010,
- Seite 465 und 466:
Für die Lebensraumtypen 9110 und 9
- Seite 467 und 468:
Der Kritik der Naturschutzverbände
- Seite 469 und 470:
Für den Lebensraumtyp 9190 gilt di
- Seite 471 und 472:
stoffmengen dem Stoffkreislauf durc
- Seite 473 und 474:
nahmenflächen gelegenen Bestände
- Seite 475 und 476:
„Die Festlegungen für den LRT 91
- Seite 477 und 478:
ger anzulasten sind und insofern au
- Seite 479 und 480:
In jedem Fall wird mit dem Maßnahm
- Seite 481 und 482:
Eine solche Problematik kann jedoch
- Seite 483 und 484:
Bei der Frage möglicher Beeinträc
- Seite 485 und 486:
Wie allerdings bereits in Kapitel B
- Seite 487 und 488:
Überdies sorgen die mit diesem Pla
- Seite 489 und 490:
kaum Nachweise gelungen sind und da
- Seite 491 und 492:
ausschlaggebend sind, den Hainsimse
- Seite 493 und 494:
Die Planfeststellungsbehörde geht
- Seite 495 und 496:
Umwelt es ausdrücklich abgelehnt,
- Seite 497 und 498:
auf der Grundlage der Gutachten zum
- Seite 499 und 500:
wicht, mit dem das Integritätsinte
- Seite 501 und 502:
eindeutig auch solche Gründe des
- Seite 503 und 504:
Demzufolge kann auch eine Ausbauvar
- Seite 505 und 506:
großzügiger Jarass, NuR 2007, 371
- Seite 507 und 508:
Im Ergebnis könnte daher, bedürft
- Seite 509 und 510:
6.6 Eingriffsregelung Das Vorhaben
- Seite 511 und 512:
gleichzeitiger Beachtung eines Mini
- Seite 513 und 514:
Reaktionsstufe tatsächlich unmögl
- Seite 515 und 516:
Bezüglich der Ermittlung und Bewer
- Seite 517 und 518:
Auch von der Möglichkeit, im Veror
- Seite 519 und 520:
o Reduzierung der Wald- und FFH-Leb
- Seite 521 und 522:
es engen örtlichen und funktionale
- Seite 523 und 524:
Dem in den §§ 13, 15 Abs. 1 BNatS
- Seite 525 und 526:
Aufforstungen auf Grundstücken mit
- Seite 527 und 528:
den Funktionen des Naturhaushalts u
- Seite 529 und 530:
vermeidenden und nicht ausgleichbar
- Seite 531 und 532:
In der Begründung wird angeführt,
- Seite 533 und 534:
Mit Ausnahme des § 13 (Allgemeiner
- Seite 535 und 536:
errechnen ließe (BVerwG, Beschluss
- Seite 537 und 538:
lerche). Insgesamt ist der Qualitä
- Seite 539 und 540:
somit über das Straßenbegleitgrü
- Seite 541 und 542:
So lässt beispielsweise der Hinwei
- Seite 543 und 544:
Ein Festhalten an einem LBP auf der
- Seite 545 und 546:
au ergangene Urteil des BVerwG vom
- Seite 547 und 548:
Innerhalb dieses Bewertungsrahmens
- Seite 549 und 550:
Rechtsbogen und verläuft in nördl
- Seite 551 und 552:
te schließlich 40 mögliche Varian
- Seite 553 und 554:
des Feinfilters einzustellen waren.
- Seite 555 und 556:
lagen eine Beschreibung der zu erwa
- Seite 557 und 558:
trag reagieren, dies jedoch durch e
- Seite 559 und 560:
„Vorkehrungen und Maßnahmen zur
- Seite 561 und 562:
erücksichtigt werden und mit der i
- Seite 563 und 564:
Zuletzt ist das Argument der Einwen
- Seite 565 und 566:
Natürliche Umwelt Das Gutachten ba
- Seite 567 und 568:
eits festgehalten, dass jedenfalls
- Seite 569 und 570:
Generalerörterung wiederholt (vgl.
- Seite 571 und 572:
spricht jedoch den Vorgaben des MUV
- Seite 573 und 574:
Die V 37 kann vom feststehenden Bau
- Seite 575 und 576:
Die Lage der V 16 weitgehend abseit
- Seite 577 und 578:
vergleich wurden die Maßgaben gese
- Seite 579 und 580:
Grundsätzlich wird in der UVS eine
- Seite 581 und 582:
Bei der V 37 sind qualitative Beein
- Seite 583 und 584:
der Eingriffsintensität. Sie nimmt
- Seite 585 und 586:
der Kommission vom 07.12.2004 (2004
- Seite 587 und 588:
Dies gilt insbesondere für den Pla
- Seite 589 und 590:
en Einwendergruppen hingegen wird d
- Seite 591 und 592:
chen. Auch im Bereich der Planungsa
- Seite 593 und 594:
ohne weitergehende Untersuchung off
- Seite 595 und 596:
mesoklimatischen Raumempfindlichkei
- Seite 597 und 598:
Alle Trassen berühren entsprechend
- Seite 599 und 600:
Im Verlauf der Trasse befinden sich
- Seite 601 und 602:
Kleinräumige Verschiebung der V 16
- Seite 603 und 604:
Mittelfilters einer UVS, wie im Jah
- Seite 605 und 606:
straßen hinzuweisen. Dieser Einstu
- Seite 607 und 608:
Gründe, aus denen eine Ausbauvaria
- Seite 609 und 610:
V 37 im Gegensatz zur V 16/K 1 durc
- Seite 611 und 612:
11 zudem die absolute Vorrangfläch
- Seite 613 und 614:
„Auch die optimierte Südtrasse (
- Seite 615 und 616:
wie die V 16/K 1 hervorrufen wird.
- Seite 617 und 618:
Rechtsschutzes gem. § 80 Abs. 5 Sa
- Seite 619 und 620:
Diese Einwände vermögen nicht zu
- Seite 621 und 622:
Mehrbelastungen der B 68 nicht zu b
- Seite 623 und 624:
Einwender darauf aufmerksam, die Ca
- Seite 625 und 626:
Die Überführung der Casumer Stra
- Seite 627 und 628:
über hinaus zu erwarten, dass von
- Seite 629 und 630:
kolls der Generalerörterung). Favo
- Seite 631 und 632:
gesetzgeberische Entscheidung nach
- Seite 633 und 634:
7.5.1 Gemeinde Steinhagen Die Gemei
- Seite 635 und 636:
zes zu verzichten“ (Seite 39 des
- Seite 637 und 638:
am 28.06.2010 beschlossen worden. F
- Seite 639 und 640:
überschneidenden Aspekte gemeinsam
- Seite 641 und 642:
gebende Beeinträchtigungen können
- Seite 643 und 644:
Wie der LPB zeigt, handelt es sich
- Seite 645 und 646:
7.7 Landwirtschaft 7.7.1 Auswirkung
- Seite 647 und 648:
jedoch erhebliche Eingriffe in die
- Seite 649 und 650:
Der Vorhabenträger hat die oben an
- Seite 651 und 652:
Beachtung der Rechte Dritter im Rah
- Seite 653 und 654:
Es wird nicht verkannt, dass sich e
- Seite 655 und 656:
Trasse beansprucht werden bzw. als
- Seite 657 und 658:
und Kreuzungsbauwerken ausgerichtet
- Seite 659 und 660:
Gleichermaßen kann der Forderung v
- Seite 661 und 662:
technisch-reale Maßnahmen als unzu
- Seite 663 und 664:
Einen solchen Verfahrensstand hat d
- Seite 665 und 666:
sind und das Landschaftsbild landsc
- Seite 667 und 668:
7.8 Jagd Dies entspricht auch den G
- Seite 669 und 670:
überragendem Gewicht, dass sie sic
- Seite 671 und 672:
7.9 Lärmschutz kann unabhängig da
- Seite 673 und 674:
Die Vermeidbarkeit ist jedoch einge
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langen der Wirtschaft zurücktreten
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nik vermeidbar sind. Werden die Imm
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Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach
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RLS-90 seien nicht (mehr) ermächti
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7.9.3 Verkehrsprognose Besonders be
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Dieses Rechenprogramm entspricht na
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7.9.6 Summenpegelbildung Bei Straß
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Neubau der BAB 33 in diesem Strecke
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öffentlichen und privaten Belange,
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ven Lärmschutzes allein daraus her
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Der Planfeststellungsbeschluss selb
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Wall/Wand 4,00 Gesamthöhe 51+057 -
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• Nach der mit diesem Beschluss f
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Von weiteren Reduzierungsschritten
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Auf die Nutzenseite geblickt würde
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SW 1. OG, Nachtwert um 2 dB(A) SW,
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Gesamtimmissionen zugewiesen und da
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Anlagen, geht, seinem Gegenstand na
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41 Abs. 2 BImSchG grundsätzlich ei
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wohl zu prüfen, ob es vorliegend b
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� Luftschadstoffgutachten für di
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obgleich absehbar ist, dass seine V
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ge 14.1). Auch die NO2-Kurzzeitbela
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is Rn. 55; BVerwG, Beschluss vom 18
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tergrundbelastung angesetzt werden
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maßgeblich gewesen sei; dass sie r
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22. BImSchV bzw. der 39. BImSchV. D
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BImSchV, gegen die Planänderungen
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i. V. m. § 18 S. 3 AEG) für einen
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sichts einschlägiger Untersuchungs
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Außerdem wird die von der Schutzzo
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Auf der Grundlage dieser mit konser
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er der Beweissicherung gesprochen w
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gebieten und bei Abständen zum Gru
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aus den Regelungen der §§ 1 und 4
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malpflege angemessen zu berücksich
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Der Forderung kann seitens der Plan
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Eine solche Situation ist im Falle
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Die geforderte Verbreiterung des Pa
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im Erörterungstermin nachgekommen.
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Zur Inanspruchnahme von Grundeigent
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Die im öffentlichen Interesse für
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Einigung zwischen dem Vorhabenträg
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gen an ländliche Wege darstellen (
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zuständigen Behörden. Nebenbestim
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Einwender B 9.1 Die Einwender wende
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Einwender B 9.5 Das Flurstück 132
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Der Einwender befürchtet, durch di
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einträchtigung landwirtschaftliche
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Waren also schon die vorhandenen Ha
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So verhält es sich beim Einwender,
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Betrieb der A 33 - der Erhaltungszu
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Soweit die Einwender einen Wertverl
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2. Für den am Wohngebäude des Ein
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schutzwälle nicht ausreiche. Ablau
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Einwenderin B 9.16 Ergebnis des Er
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Einwender B 9.17 Ergebnis des Erör
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gewiesen. Mit seiner Einwendung im
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In einer späteren Flurbereinigung
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Einwenderin B 9.19 Ergebnis des Er
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Teilfläche zwischen Stockkämper W
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Abschließend spricht sich die Einw
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einer Existenzgefährdung. Dies sei
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gingen Einnahmen verloren. Die übr
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Lärm Die Einwender hatten die Ford
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Einwender B 9.21 Der Einwender ist
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Lärmsituation Der Einwender befür
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Einwender B 9.23 Ergebnis des Erör
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Einwender B 9.24 Ergebnis des Erör
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Dem entgegnet der Vorhabensträger,
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cken Engstellen entstünden, erwide
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der Vorhabensträger lehne weiteren
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Einwender B 9.26 Ergebnis des Erör
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einen Wirtschaftsweg herzustellen.
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weise der Flurbereinigungsbehörde
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Brückenbreiten Der Einwender weist
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Aus dem 0,75 ha großen Flurstück
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unbedenklichen Werte dar. Nach höc
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Im Weiteren weisen die Einwender da
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Zum rechtlichen Hintergrund weist d
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Straßenentwässerung Die Einwender
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Einwenderin B 9.29 Ergebnis des Er
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Die A 33 nimmt Eigentumsflächen de
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Flurstück 192 Der Vorhabensträger
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Trassenverschiebung Angesichts der
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Einwender B 9.31 Ergebnis des Erör
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verlaufenden Graben. Der Vorhabenst
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Einwender B 9.32 Ergebnis des Erör
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Brunnen zugesagt, die sich in einem
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Einwender B 9.33 Ergebnis des Erör
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abgebunden werden. Er könne dann e
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widerspricht ihr Verfahrensbevollm
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Hierüber ist im Planfeststellungsv
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Einwender B 9.34 Ergebnis des Erör
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Einwender B 9.35 Ergebnis des Erör
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sind auf Nachbargrundstücken der E
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Grenzwertüberschreitungen an der d
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Einwender B 9.36 Ergebnis des Erör
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Einwender B 9.37 Ergebnis des Erör
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Betretungsrechte Auf Nachfrage des
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Weitere Forderungen Der Einwender h
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Einwender B 9.38 Ergebnis des Erör
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einen südlich der A 33 vorhandenen
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Zu den Auswirkungen einer Inanspruc
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Obstbaumwiese, Flurstück 181 Der E
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Der Vertreter des Landwirtschaftlic
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Einwender B 9.40 Ergebnis des Erör
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Der Einwender erläutert, der Entzu
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der Konsensvereinbarung zur A 33 fe
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Einwender B 9.41 Ergebnis des Erör
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dem Vorfluter zugeführt wird, wie
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Einwender B 9.42 Ergebnis des Erör
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Einwender B 9.43 Ergebnis des Erör
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gungsverfahren verwiesen werden (BV
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Der Vorhabensträger führt aus, al
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sagt zu, die Notwendigkeit der land
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Der Einwendung ist daher in diesem
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Einwender B 9.45 Ergebnis des Erör
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einigung vorgehen, wenn dieses nich
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Einwender B 9.46 Ergebnis des Erör
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Einwender B 9.47 Ergebnis des Erör
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Der Verhandlungsleiter bestätigt,
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Für den Fall, dass die Einwender w
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Flurstück 136 Der Einwender legt W
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Flurstück 279 Dem Einwender gehör
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Stabilisierung und Ausbreitung des
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Folgende Modifikationen hatte der V
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der Planung. Die Einwenderin hat im
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wie es der „Richtlinie für die E
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Für die Straßentrasse selbst sei
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Einwender B 9.51 Ergebnis des Erör
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Zufahrt Die Einwender halten die vo
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Auf dem Anwesen der Einwender befin
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Einwender B 9.52 Ergebnis des Erör
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Der Einwender fordert für sein ges
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Der Einwender lehnt es im Weiteren
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In seiner Einwendung im Deckblattve
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Dies sei ein entscheidender Untersc
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Die Einwender sprechen abschließen
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der Flurbereinigung die Kosten eine
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elastung gegenüber den prognostizi
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Einwender B 9.56 Ergebnis des Erör
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Einwender B 9.57 Ergebnis des Erör
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Flurstück 600 Auch hier könne die
- Seite 963 und 964:
sonderheiten eines Modellflugplatze
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Einwender B 9.58 Ergebnis des Erör
- Seite 967 und 968:
Einwender B 9.59 Ergebnis des Erör
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Hausbrunnen Der Vorhabensträger sa
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Einwender B 9.60 Ergebnis des Erör
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Vorhabensträger und Verhandlungsle
- Seite 975 und 976:
Die Einwendungen werden aufrecht er
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Flächen zu und verweist auf die zu
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Einwenderin B 9.62 Ergebnis des Er
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Der Vorhabensträger entgegnet, bei
- Seite 983 und 984:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 985 und 986:
Der Einwender zu 2. hält an seinem
- Seite 987 und 988:
Einwender B 9.64 Ergebnis des Erör
- Seite 989 und 990:
Die Einwender bekräftigen auf eine
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Wertminderung Der Verhandlungsleite
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Anbindung an den Lönsweg Der Einwe
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herein keine eigenständige Existen
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Trasse betroffen sei. Auf Nachfrage
- Seite 999 und 1000:
Einwender B 9.66 Ergebnis des Erör
- Seite 1001 und 1002:
Einwenderin B 9.67 Ergebnis des Er
- Seite 1003 und 1004:
Einwender B 9.68 Ergebnis des Erör
- Seite 1005 und 1006:
Mit Blick auf die von ihm belastend
- Seite 1007 und 1008:
sagen des Luftschadstoffgutachtens
- Seite 1009 und 1010:
Auf Nachfrage bestätigt der Vorhab
- Seite 1011 und 1012:
geworden. Für die landschaftspfleg
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Wegen der Entfernung zur Trasse und
- Seite 1015 und 1016:
U. a. stünde das Flurstück 136 de
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Die Einwender weisen im Weiteren da
- Seite 1019 und 1020:
Die Einwender befürchten, dass die
- Seite 1021 und 1022:
Drainagen Soweit vorhandene Drainag
- Seite 1023 und 1024:
Die südlich an das Flurstück 196
- Seite 1025 und 1026:
Trassenverschiebung etwa von der Gr
- Seite 1027 und 1028:
Leitlinie für die seltene Rauhhaut
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Beweissicherung Hausbrunnen Der Ein
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Feuerschutz zuständige Behörden h
- Seite 1033 und 1034:
Einwender B 9.74 Ergebnis des Erör
- Seite 1035 und 1036:
te ab der Oldendorfer Str./Halstenb
- Seite 1037 und 1038:
Einwender B 9.75 Ergebnis des Erör
- Seite 1039 und 1040:
der zu. Ver- und Entsorgungsleitung
- Seite 1041 und 1042:
Einwender B 9.76 Ergebnis des Erör
- Seite 1043 und 1044:
Einwender B 9.77 Ergebnis des Erör
- Seite 1045 und 1046:
Umplanung im FFH-Gebiet Nach Meinun
- Seite 1047 und 1048:
Andere Magnetfelder z.B. auch von e
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In diesem Zusammenhang stellt der E
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Gleiches gilt für die Kritik, die
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an der Fläche zu behalten und eine
- Seite 1055 und 1056:
Einwenderinnen B 9.79 Ergebnis des
- Seite 1057 und 1058:
Einwenderin B 9.80 Ergebnis des Er
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Die Einwenderin führt aus, sie ver
- Seite 1061 und 1062:
einbezogen wird. In einem etwaigen
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men, die einen Erwerb des gesamten
- Seite 1065 und 1066:
Der Vorhabensträger entgegnet, die
- Seite 1067 und 1068:
Vorhabensträger entgegnet, eine Ü
- Seite 1069 und 1070:
schränken“ ausgewiesenen Teilfl
- Seite 1071 und 1072:
Die Einwendungen werden aufrecht er
- Seite 1073 und 1074:
Einwender B 9.84 Ergebnis des Erör
- Seite 1075 und 1076:
Einwenderin B 9.85 Ergebnis des Er
- Seite 1077 und 1078:
sen. Sie befürchtet, dass nach dem
- Seite 1079 und 1080:
Einwenderin B 9.86 Ergebnis des Er
- Seite 1081 und 1082:
Einwender B 9.87 Ergebnis des Erör
- Seite 1083 und 1084:
Flurstücke 258, 192 und 191 Der Vo
- Seite 1085 und 1086:
Die Forderung des Verfahrensbevollm
- Seite 1087 und 1088:
Auf Wunsch der Einwender werde er j
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Soweit die Einwender darüber hinau
- Seite 1091 und 1092:
Maßnahmenkonzept im Bereich des Na
- Seite 1093 und 1094:
Einwenderin B 9.89 Ergebnis des Er
- Seite 1095 und 1096:
Eine Zusage gibt der Vorhabensträg
- Seite 1097 und 1098:
derzeitige Trasse im Grundsatz beiz
- Seite 1099 und 1100:
Die rückwärtige Zufahrt zur Restf
- Seite 1101 und 1102:
es verneint der Vorhabensträger mi
- Seite 1103 und 1104:
Einwender B 9.92 Ergebnis des Erör
- Seite 1105 und 1106:
Zwar gelte nach den Bestimmungen de
- Seite 1107 und 1108:
schlägigen Grenzwerte der 39. BImS
- Seite 1109 und 1110:
Der Vorhabensträger erläutert, de
- Seite 1111 und 1112:
Pflege der Obstbaumreihen Hierzu st
- Seite 1113 und 1114:
Einwender B 9.94 Ergebnis des Erör
- Seite 1115 und 1116:
Einwender B 9.95 Ergebnis des Erör
- Seite 1117 und 1118:
Die Einwendungen werden aufrechterh
- Seite 1119 und 1120:
Gestaltung der Lärmschutzwände Au
- Seite 1121 und 1122:
des Einwenders ist damit Genüge ge
- Seite 1123 und 1124:
Einwender B 9.98 Ergebnis des Erör
- Seite 1125 und 1126:
Lärm Der Vorhabensträger erläute
- Seite 1127 und 1128:
Einwender B 9.99 Ergebnis des Erör
- Seite 1129 und 1130:
Der Vorhabensträger weist in diese
- Seite 1131 und 1132:
Steinplatten gefunden wurden, so da
- Seite 1133 und 1134:
Maßnahme A/E 10.703 Der Vorhabentr
- Seite 1135 und 1136:
Einwender B 9.101 Ergebnis des Erö
- Seite 1137 und 1138:
nen Trasse eines Waldweges geplant
- Seite 1139 und 1140:
Flurstück 8 Das Flurstück 8 wird
- Seite 1141 und 1142:
fahrtsmöglichkeit herzustellen. Di
- Seite 1143 und 1144:
Angebot Die Einwender bitten den Vo
- Seite 1145 und 1146:
heiten können auch Kapitel B 7.10
- Seite 1147 und 1148:
Überführung Illenbruch Der Einwen
- Seite 1149 und 1150:
der Erschließung eines Anliegers,
- Seite 1151 und 1152:
Luftschadstoffe Der Einwender beant
- Seite 1153 und 1154:
Planfeststellungsbeschluss zurückz
- Seite 1155 und 1156:
Einwender B 9.103 Ergebnis des Erö
- Seite 1157 und 1158:
Einwender B 9.104 Ergebnis des Erö
- Seite 1159 und 1160:
Existenz Der Einwender sieht sich d
- Seite 1161 und 1162:
Pachtfläche Flurstück 136 der Flu
- Seite 1163 und 1164:
estehen seitens des Einwenders kein
- Seite 1165 und 1166:
Habitatvoraussetzungen für die Ans
- Seite 1167 und 1168:
Die genannten Landschaftsräume sin
- Seite 1169 und 1170:
Die genannten Landschaftsräume sin
- Seite 1171 und 1172:
Die genannten Landschaftsräume sin
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Die genannten Landschaftsräume sin
- Seite 1175 und 1176:
nicht in jedem Fall, Teilfragen, di
- Seite 1177 und 1178:
Zusammenfassend können die überwi
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Daneben führt die Entflechtung der
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12. Hinweis auf das Entschädigungs
- Seite 1183 und 1184:
15. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen di