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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Das oben angeführte Ergebnis der Umweltverträglichkeitsstudie wurde den<br />

Kommunen bereits Ende 1992 vorab mitgeteilt. Die Räte der Städte Bielefeld,<br />

Halle und <strong>Borgholzhausen</strong> sowie der Gemeinde Steinhagen haben sich jedoch<br />

nicht für die in der UVS von 1993 favorisierten V 37 ausgesprochen. Vielmehr<br />

wurde beschlossen, an der 1968 linienbestimmten V 16 festzuhalten.<br />

Sodann legte auch das Bundesverkehrsministerium durch Erlass vom<br />

23.07.1993 fest, dass die Straßenbaubehörde den weiteren Planungen die V 16<br />

zugrunde legen soll.<br />

Ende 1995 beantragte der Vorhabenträger bei mir die Einleitung des Planfest-<br />

stellungsverfahrens für den Abschnitt 7.1 der A 33. Die Planunterlagen mit der<br />

Trassenführung der V 16 lagen unter Hinweis auf die Einwendungsfrist und den<br />

Ausschluss verspäteter Einwendungen in den betroffenen Gemeinden aus. Ge-<br />

gen die Straßenbaumaßnahme wurden 16.000 Einwendungen eingelegt. Wie<br />

bereits dargelegt, durchquerte die gem. § 16 FStrG bestimmte Linienführung<br />

der V 16 im Bereich des Gemeindegebietes der Stadt Halle zwischen Bau-km<br />

51+600 und Bau-km 53+000 das FFH-Gebiet "Tatenhauser Wald bei Halle"<br />

(DE-3915-303). Die endgültige Gebietsausweisung des Tatenhauser Waldes<br />

als FFH-Gebiet mit einer Gebietskulisse von 177 ha erfolgte durch Meldung an<br />

die EU-Kommission im August 2001.<br />

Aufgrund der oben beschriebenen naturschutzfachlichen Konflikte im Bereich<br />

des „Tatenhauser Waldes“ entschloss sich der Vorhabenträger aber zu einer<br />

Umplanung der Trassenführung und stellte deshalb am 09.05.1996 bei mir ei-<br />

nen Antrag auf Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens. Diesem Antrag<br />

habe ich am 10.06.1996 stattgegeben und das Verfahren ausgesetzt.<br />

In der Folgezeit überarbeitete der Vorhabenträger die Planunterlagen und<br />

brachte als Minderungs- und Vermeidungsmaßnahme die neue Trassenführung<br />

V 16+ in das Verfahren ein. Über diese Trassierung wurde die ursprüngliche<br />

V 16 um bis zu 450 m in Richtung Norden aus dem Kernbereich des FFH-<br />

Gebietes „Tatenhauser Wald“ verschoben.<br />

Am 21.12.2001 stellte der Vorhabenträger bei mir sodann den Antrag auf Wie-<br />

dereinleitung des ausgesetzten Planfeststellungsverfahrens. Die Auslegung der<br />

Planunterlagen erfolgte unter Hinweis auf die Einwendungsfrist und den Aus-<br />

schluss verspäteter Einwendungen in den betroffenen Kommunen in der Zeit<br />

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