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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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de u.a ausgeführt: „Ich habe noch zwei weitere Fragen. Die erste Frage bezieht<br />

sich auf die meteorologischen Daten. Sie haben die meteorologischen Daten<br />

von Gütersloh verwendet und haben in dem Gutachten erwähnt, dass es auf-<br />

grund der topografischen Verhältnisse mit dem Standort hier vergleichbar ist.<br />

Haben Sie eine Übertragbarkeitsstudie des DWD, des Deutschen Wetterdiens-<br />

tes, in Auftrag gegeben und auch bekommen, die besagt, dass Sie den Messort<br />

Gütersloh auf den Verlauf der A 33 übertragen können? Wenn das nicht pas-<br />

siert ist, ist anzumerken, dass man die topographischen Verhältnisse nicht eins<br />

zu eins vergleichen kann, weil Gütersloh eher in einem ebenen Bereich liegt<br />

und wir hier schon an den Südhangbereich des Teutoburger Waldes kommen,<br />

wo die Windlastenstatistik eventuell nicht eins zu eins übertragbar ist“ (Wortpro-<br />

tokoll der Generalerörterung, Seite 199).<br />

Das Ingenieurbüro Lohmeyer hat hierzu in der Generalerörterung fachlich nach-<br />

vollziehbar erwidert, dass sie diese Übertragbarkeitsabschätzung selbst vorge-<br />

nommen hat. Bei dieser Abschätzung sei man zu dem Ergebnis gekommen,<br />

dass die Daten aus Gütersloh übertragen werden können, da sowohl die Wind-<br />

richtungen als auch die Schwachwindströmungen vergleichbar sind.<br />

Diese Einschätzung wird auch Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-<br />

schutz NRW geteilt (Stellungnahme vom 03.09.2008). Das Landesamt hat im<br />

Planfeststellungsverfahren zum planfestgestellten A 33-Abschnitt 7.1 zu dieser<br />

Thematik ausgeführt: „Für die Berechnung wurden, wie auch bei den vorherge-<br />

henden Abschnitten, meteorologische Daten der Station Gütersloh verwendet.<br />

Auch für den jetzt geplanten Abschnitten ist dies sachgerecht“.<br />

Insoweit findet auch die Forderung, hinsichtlich der von den Gutachtern zugrun-<br />

de gelegten Winddaten eine Überprüfung durch den Deutschen Wetterdienst<br />

vornehmen zu lassen (Seite 200 des Wortprotokolls der Generalerörterung),<br />

keine fachliche und damit auch keine rechtliche Grundlage.<br />

Im Zusammenhang mit den Luftschadstoffen wird seitens der Stadt Halle die<br />

Forderung aufgestellt, die straßenbegleitenden Wände schadstoffabsorbierend<br />

auszulegen. Auf diese Weise könne die Luft bei sonnigem Wetter bis zu 90 %<br />

von Aldehyden, Benzol, chlorierten Aromaten, Stickoxiden und Rauch gereinigt<br />

werden. Eine Beschichtung mit Titandioxid wirke in diesem Zusammenhang als<br />

Katalysator (Seite 192 des Wortprotokolls der Generalerörterung). Diesem An-<br />

trag kann nicht entsprochen werden. Nach den Berechnungen der Schadstoff-<br />

gutachten von März 2006, November 2009 und Mai 2010 unterschreiten die<br />

ermittelten NO2-, PM10-, PM2,5- und Benzolimmissionen im Planfall an allen be-<br />

trachteten beurteilungsrelevanten Untersuchungspunkten die Grenzwerte der<br />

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