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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.81<br />

Ergebnis des Erörterungstermins<br />

Aus dem Eigentum des Einwenders sind die beiden Flurstücke 90/4 (Flur 6)<br />

und 324 (Flur 5) der Gemarkung Künsebeck betroffen.<br />

Flurstück 90/4<br />

Der Vorhabensträger hatte bereits den weitestgehenden Verzicht auf die Inanspruchnahme<br />

dieses Grundstücks in Aussicht gestellt. Die Artenschutzmaßnahmen<br />

für Rebhuhn und Kiebitz sollen anderweitig auf einem dem Vorhabensträger<br />

bereits gehörenden Grundstück umgesetzt werden. Verbleiben soll<br />

lediglich die naturnahe Umgestaltung des Künsebecker Bachs nebst Uferbepflanzung<br />

und Randstreifen bzw. Sukzessionsstreifen.<br />

Der Einwender bietet gleichwohl eine Nutzung des Flurstücks im Rahmen der<br />

Kompensationsmaßnahmen als Extensivgrünland <strong>–</strong> mit oder ohne Blänke <strong>–</strong><br />

an. Er habe die Milchviehhaltung aufgegeben, seinen Hof auf die Fischzucht<br />

umgestellt und betreibe noch ein wenig Ackerbau, benötige aber keine Futter-<br />

oder Gülleflächen mehr. Er sei insoweit auf das Grundstück nicht angewiesen,<br />

will es aber als hofesnahe Fläche behalten und würde es auch als Extensivgrünland<br />

(Heuerzeugung und Verkauf) unter Inkaufnahme der Nutzungsbeschränkungen<br />

bewirtschaften. Wünschenswert wären dazu lediglich etwas<br />

flexiblere Regelungen hinsichtlich der zeitlichen Rahenbedingungen für die<br />

üblicherweise zweimal pro Jahr zulässige Mahd.<br />

Der Vorhabensträger wird nach Auswertung aller Einzeltermine mit den<br />

Grundstückseigentümern unter Einschaltung der Gutachter entsprechende<br />

Verwendungsmöglichkeiten für das Grundstück prüfen. Er wird den Einwender<br />

anschließend darüber informieren, ob und ggf. in welcher Form und zu welchen<br />

Rahmenbedingungen das Flurstück in die Kompensationsmaßnahmen<br />

Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Mit Deckblatt I hat der Vorhabenträger <strong>–</strong> wie zugesagt <strong>–</strong> auf eine flächenhafte<br />

Ausweisung einer Artenschutzmaßnahme verzichtet. Gegenstand der Planung<br />

ist nunmehr noch an der Nordgrenze des Flurstücks die Anlage einer Hochstaudenflur<br />

mit vorgelagertem Ackerblühstreifen (Maßnahme M/A 8.901) in<br />

einer Breite von insgesamt 15 m. Hierfür müssen 3.200 m 2 des Flurstücks 90/4<br />

dauerhaft beschränkt werden.<br />

Auch wenn der Einwender im Erörterungstermin grds. angeboten hat, das<br />

Flurstück in großem Umfang in Extensivgrünland umzuwandeln und mithin<br />

einer anderweitigen Nutzung zuzuführen, hat er sich im Deckblattverfahren<br />

gegen die Planungen des Vorhabenträgers gewandt.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Im Bereich Künsebeck ist nach den artenschutzrechtlichen Feststellungen mit<br />

dem Verlust eines Rebhuhnbrutplatzes zu rechnen, da die Trasse der A 33<br />

relativ zentral durch den Nachweisbereich verläuft. Geeignete Ausweichhabitate<br />

stünden nördlich der Trasse zur Verfügung, sind aber bereits durch ein anderes<br />

Brutpaar besetzt. Südlich der Autobahn sind daher Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die Habitateignung der Landschaft aufzuwerten und insoweit ein Ausweichhabitat<br />

zu schaffen.<br />

Die vom Einwender vorgetragenen Fragestellungen<br />

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