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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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zu aus, es sei die Entscheidung der Einwender, das Pachtverhältnis nach Realisierung<br />

der Planung fortzusetzen oder hierauf zu verzichten. Er rät, diesen<br />

Umstand im Datenerhebungsbogen zu erwähnen.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Folgende Aspekte haben die Einwender in der schriftlichen Einwendung zusätzlich<br />

angesprochen:<br />

Hausbrunnen<br />

Ein Beweissicherungsverfahren wird angesichts der Entfernung der Hofstelle<br />

von der Trasse der A 33 (450 m) abgelehnt. Zur Begründung wird auf die einleitenden<br />

Ausführungen am Beginn dieses Kapitels verwiesen.<br />

Maße der Überführungen<br />

Die vorgesehenen Maße der Überführungen, namentlich des Illenbruch und der<br />

Holtfelder Straße, entsprechend den einschlägigen Richtlinien. Etwaige Einwendungen<br />

dagegen werden daher zurückgewiesen. Zu den näheren Einzelheiten<br />

wird auf die einleitenden Ausführungen am Beginn dieses Kapitels verwiesen.<br />

Pachtflächen<br />

In der Einwendung zum Deckblatt I sprechen die Einwender die Inanspruchnahme<br />

diverser Pachtflächen konkret an und wenden sich gegen die dort vorgesehenen<br />

Maßnahmen.<br />

Die Einwendungen werden zurückgewiesen. Die Inanspruchnahme aller Flächen<br />

ist unumgänglich für die Trasse mit Nebenanlagen (Flurstücke 83 und 90<br />

in der Flur 52 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>), für die Aufnahme von Leitstrukturen<br />

zur Grünbrücke an der Holtfelder Straße (Flurstück 78 in der Flur 52<br />

der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>) sowie für die Anlage neuer Habitatstrukturen<br />

zugunsten der Steinkauzpopulation im Raum Holtfeld/Casum (Flurstücke 34,<br />

54, 55 und 56 in der Flur 45 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>). Alle Maßnahmen<br />

sind mit dieser Zweckbindung auch räumlich nicht verschiebbar.<br />

Zur Notwendigkeit einer Aufwertung bestehender sowie der Schaffung neuer<br />

Habitatstrukturen und der nötigen Vernetzung zwischen diesen Flächen zugunsten<br />

der Steinkauzpopulation im Raum Holtfeld/Casum wird auf Kapitel B<br />

6.3 mit allen Unterkapiteln verwiesen.<br />

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