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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Grünland als auch ein Ausweichen Flächen der näheren Umgebung denkbar.<br />

Der Vorhabensträger sagt zu, in Abstimmung mit dem Gutachter und den<br />

Landschaftsbehörden entsprechende Möglichkeiten zu überprüfen.<br />

Sonstige Pachtflächen<br />

Bezüglich der Inanspruchnahme der übrigen Pachtgrundstücke,<br />

• der Flurstücke 55, 66 und 67 der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>,<br />

• der Flurstücke 214 und 281 der Flur 43 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>,<br />

• des Flurstücks 20 der Flur 5 der Gemarkung Hesseln und<br />

• des Flurstücks 120 der Flur 4 der Gemarkung Hesseln,<br />

Das angesprochene Steinkauzvorkommen besteht im Raum Holtfeld/Casum<br />

aus 5 bis 6 Revieren. Es handelt sich um ein isoliertes Vorkommen am Rand<br />

des Hauptverbreitungsgebietes der Art mit relativ großem Abstand zum nächsten,<br />

ebenfalls recht kleinen Vorkommen bei Versmold. Die Siedlungsdichte ist<br />

auf sehr niedrigem Niveau konstant bis abnehmend, das Vorkommen muss<br />

insgesamt als suboptimal, instabil und damit besonders empfindlich gegenüber<br />

jeglichen Beeinträchtigungen bezeichnet werden (Artenschutzrechtlicher<br />

Fachbeitrag, Teil A, Kapitel 8.15).<br />

Mit dem Bau und Betrieb der A 33 gehen derartige Beeinträchtigungen jedoch<br />

einher. Habitatbestandteile gehen verloren, Teilhabitate werden voneinander<br />

getrennt. Weitere Flächen, die derzeit für die Steinkauzpopulation gut nutzbar<br />

sind, werden durch die von der Straße ausgehenden Immissionen beeinträchtigt,<br />

das Kollisionsrisiko nimmt zu.<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Dazu gehören auch Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung der gegebenen,<br />

noch nicht für ein stabiles Vorkommen ausreichenden Gesamtheit<br />

der Habitatstrukturen im Umfeld der vorhandenen Brutvorkommen. In unmittelbarer<br />

Nähe der fraglichen Fläche aber befindet sich ein solches Brutvorkommen,<br />

weshalb die örtliche Bindung der Maßnahme M/E 6.704 außer Frage<br />

steht.<br />

Eine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ist angesichts der Zustimmung<br />

des Einwenders zu den vorgesehenen Maßnahmen nicht erforderlich<br />

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