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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Quartier- und Jagdhabitatsverlusten (bzgl. Quartierverlust Erhalt bzw. die Siche-<br />

rung von Althölzern innerhalb des FFH-Gebietes und bzgl. Jagdhabitatverluste<br />

Aufforstung von bodenständigem Laubwald auf Acker im FFH-Gebiet Taten-<br />

hauser Wald sowie Neuanlage von zwei Kleingewässern und Entwicklung an-<br />

grenzender Sukzessionsflächen auf Acker) wird jedoch gewährleistet, dass die<br />

Kontinuität der ökologischen Funktion für die Arten, die entsprechend zum<br />

Ausweichen befähigt sind, gewahrt bleibt und somit keine erheblichen Beein-<br />

trächtigungen verbleiben.<br />

Fledermäuse Fossheide und Ruthebach<br />

In Fossheide und Ruthebach (Bau-km 2+050 bis 2+550) wurden die Arten Klei-<br />

ner Abendsegler, wahrscheinlich Bechsteinfledermaus, Langohr, Zwergfleder-<br />

maus, Mückenfledermaus, Große Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Wasser-<br />

fledermaus sowie Großes Mausohr nachgewiesen.<br />

Nach den nachvollziehbaren Ausführungen der Gutachter des Vorhabenträgers<br />

treten anlagenbedingt Verluste von Waldbereichen sowie von Bachauengehöl-<br />

zen entlang des Ruthebaches auf, die als Jagdhabitate für Langohr, Zwergfle-<br />

dermaus, Große Bartfledermaus, Fransenfledermaus und Wasserfledermaus<br />

als besonders bedeutsam eingestuft werden. Vor allem das Braune Langohr ist<br />

durch die Überbauung von Jagdhabitatsflächen betroffen.<br />

Durch die Querungshilfen BW 23 (Unterführung des Ruthebaches bei Bau-km<br />

2+122) und das BW 23a (Überführung der A 33 mit einer Querungshilfe „Wald-<br />

weg“ bei Bau-km 2+410,00 <strong>–</strong> 2+430,00) wird jedoch eine Beeinträchtigung ver-<br />

mieden. Fachlich erscheint auch die Problematik lösbar, dass das BW 23 nur<br />

eine lichte Höhe von 3 m aufweist. Bei nicht über dem Wasser fliegenden Arten<br />

empfiehlt die FGSV (2008) für Fließgewässerdurchlässe eine lichte Höhe von<br />

mehr oder gleich 4,5 m. Die Gutachter des Vorhabenträgers (FÖA Land-<br />

schaftsplanung) weisen aber zu Recht darauf hin, dass die in der FGSV (2008)<br />

angeführten Maße zur Bauwerksdimensionierung vor dem Hintergrund der noch<br />

nicht abgeschlossenen Konsensbildung lediglich einen Orientierungswert dar-<br />

stellen, von dem in begründeten Fällen abgewichen werden kann (vgl. auch<br />

Seite 6 des Merkblattes zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Ver-<br />

netzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ)). Vorliegend konnte das Büro<br />

FÖA Landschaftsplanung, vor allem aufgrund eigener Erfahrungswerte, nach-<br />

vollziehbar darlegen, dass das Bauwerk geeignet ist, die beeinträchtigten<br />

Wechselbeziehungen zwischen den durch die Trasse zerschnittenen, als Jagd-<br />

habitate genutzten Waldbeständen zu erhalten. Nach hiesiger Auffassung kann<br />

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