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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Ferner wird in den relevanten Vorkommensbereichen der Art durch die plan-<br />

festgestellte 4 m hohen Kollisionsschutzeinrichtungen beidseitig der Trasse das<br />

Kollisionsrisiko relevant minimiert, so das das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1<br />

Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht erfüllt wird. Da weitergehende Beeinträchtigungen<br />

nicht ableitbar sind, greifen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht<br />

ein.<br />

Kiebitz:<br />

Der Kiebitz ist eine in NRW und im Naturraum gefährdete Art, die in der Roten<br />

Liste Deutschland sogar als stark gefährdet eingestuft wird. Die Art, die als<br />

streng geschützt eingestuft wird, weist innerhalb der atlantischen biogeographi-<br />

schen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Erhaltungszustand auf<br />

(LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet nach den Feststellungen des Vorhabenträger<br />

wie folgt vor: Je ein Brutpaar zwischen Patthorster Straße und K 30, am Künse-<br />

becker Bach, westlich vom Stockkämper Weg, im Bereich Clever Bruch nördlich<br />

der Bahnlinie, im Bereich Illenbruch sowie östlich der Hesselteicher Straße<br />

(K 23). Im Raum Casum/Holtfeld hat offensichtlich eine Verlagerung des Brut-<br />

platzes östlich der Hesselteicher Straße, der bis 2004 regelmäßig genutzt wur-<br />

de, weiter nach Osten hin stattgefunden.<br />

Vor dem Hintergrund der geringen Bedeutung der Ansammlung durchziehender<br />

Kiebitze sind nach den fachlich begründeten Ausführungen des Vorhabenträ-<br />

gers Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben lediglich für die Brutvorkom-<br />

men denkbar. Diesbezüglich relevant sind bau- oder anlagenbedingte Verluste<br />

von Brutstandorten, baubedingte Störungen von Brutvorkommen sowie be-<br />

triebsbedingte Störungen. Im Ergebnis sind also Beeinträchtigung von 3-4 Brut-<br />

paaren durch bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme von Brutplätzen und<br />

Abnahme der Habitateignung aufgrund bau-, anlage- und betriebsbedingter<br />

Randeffekte anzuführen.<br />

Insgesamt sind zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der durch das Bauvor-<br />

haben relevant betroffenen Kiebitz-Vorkommen daher die folgenden spezifi-<br />

schen Maßnahmen festgelegt: Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit,<br />

Schutz randlicher Brutvorkommen während der Bauzeit und funktionserhaltende<br />

Maßnahmen (Entwicklung von Ausweichhabitaten in Form von Extensivgrün-<br />

land mit Blänken (M/E 9.906 und 11.903, M/A 9.306 und 11.707, M/A 9.703,<br />

und M/E 11.702; ca. 14,0 ha)). Diese Maßnahmen sind im LBP vorgesehen und<br />

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