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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Feuerschutz zuständige Behörden hätten die Neuanlage des Teiches gefordert.<br />

Deshalb werde kein Ersatz geleistet, sondern der Teich lediglich entschädigt.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Entschädigung sind außerhalb der Planfeststellung im nachfolgenden Entschädigungsverfahren<br />

zu regeln, da der Verlust des Teiches aus der unmittelbaren<br />

Flächeninanspruchnahme resultiert. Zur Begründung wird auf die einleitenden<br />

Ausführungen am Beginn dieses Kapitels hingewiesen.<br />

In der schriftlichen Einwendung hat der Einwender zusätzlich die folgenden<br />

Aspekte angesprochen:<br />

Luftschadstoffe<br />

Die Forderung nach einer Erhöhung der Lärmschutzwände erfolgt auch vor<br />

dem Hintergrund eines verbesserten Schutzes gegen Luftschadstoffe. Mangels<br />

Grenzwertüberschreitung (zu den Einzelheiten siehe Kapitel B 7.10) wird die<br />

Forderung auch unter diesem Gesichtspunkt zurückgewiesen.<br />

Der Forderung nach Berücksichtigung neuester, ggf. gesenkter Grenzwerte, ist<br />

mit dem Luftschadstoffgutachten im Deckblatt II Genüge getan. Dieses berücksichtigt<br />

die aktuellen Änderungen durch die 39. BImSchV vom 02.08.2010,<br />

BGBl. I S. 1065. Hierzu gehört auch, Grenzwerte für PM2,5 in die Beurteilung<br />

einzustellen.<br />

Soweit der Einwender in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Prüfung der<br />

Verkehrsprognose fordert, wird auf die obigen Ausführungen zum Thema Lärm<br />

verwiesen.<br />

Drainagen<br />

Mit Nebenbestimmung A 7.7.1 ist der Vorhabenträger verpflichtet, angetroffene<br />

Drainagen funktionstüchtig zu erhalten oder wiederherzustellen. Den Belangen<br />

des Einwenders wird damit Genüge getan.<br />

Verlegung der Kämpenstr.<br />

Der Einwender fordert, die Kämpenstr. nach Süden zu verlegen, um südlich der<br />

A 33 wieder eine großflächig zusammenhängende Bewirtschaftungseinheit zu<br />

erhalten.<br />

Die Forderung wird zurückgewiesen. Die Kämpenstr. wird ordnungsgemäß<br />

wieder an die K 23 angeschlossen. Eine Verlegung übersteigt die Ersatzver-<br />

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