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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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• Neubau der A 33 steht im Einklang mit den Vorgaben des Landesentwick-<br />

lungsplans I/II NRW und des Gebietsentwicklungsplans für den Regie-<br />

rungsbezirk <strong>Detmold</strong><br />

• Bildung eines zusammenhängenden Verkehrsnetzes für den weiträumi-<br />

gen Verkehr (Lückenschluss im Autobahnnetz)<br />

• Entlastungswirkung der B 68 und des nachgeordneten Straßennetzes<br />

• Insgesamt erfolgt durch die A 33 die funktionsgerechte Bewältigung des<br />

zu erwartenden Verkehrsaufkommens.<br />

Die planfestgestellte Straßenbaumaßnahme dient darüber hinaus auch dem In-<br />

teresse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit nach<br />

§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG, Art. 16 Abs. 1 Buchst. c FFH-RL, Art. 9<br />

Abs. 1 Buchst. a 1. Spiegelstrich VRL.<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört zu den be-<br />

rücksichtigungsfähigen Aspekten im Sinne dieses Abweichungsgrundes des<br />

§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG u.a. die Minderung von schädlichen Um-<br />

welteinwirkungen für den Menschen sowie die Verbesserung der Verkehrsver-<br />

hältnisse und der Verkehrssicherheit (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, 9 A<br />

3.06, juris Rn. 125). Bereits in dieser Entscheidung zur A 30 Nordumgehung<br />

Bad Oeynhausen hat das Bundesverwaltungsgericht den Aspekt der Entlastung<br />

eines Stadtgebietes vom überregionalen Verkehr als entscheidendes und trag-<br />

fähiges Argument qualifiziert (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, 9 A 3.06, juris<br />

Rn. 126).<br />

Zu einer solch erheblichen verkehrlichen Entlastung kommt es im gesamten Be-<br />

reich der B 68. Wie in Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses dargelegt, erreichen<br />

die prognostizierten Verkehrverlagerungen von der B 68 auf die A 33 im Ver-<br />

gleich Prognose-Nullfall 2025 zum Prognose-Planfall 2025 Größenordnungen<br />

von bis zu 18.000 Kfz/24h (Schnatweg bis K 30). Die besonders problematische<br />

Ortsdurchfahrt von Halle (B 68) wird um bis 13.000 Kfz/24 h entlastet (es<br />

verbleiben noch 7.000 Kfz/24 h auf der Ortsdurchfahrt), dies entspricht einer<br />

prozentualen Entlastung von 65 %. Der Streckenabschnitt von K 25 bis zur B<br />

476 erfährt sogar eine Verkehrsentlastung von 70 %. Überdies sinkt der<br />

Schwerlastanteil von 11,8 % bis 18,6 % im Prognose-Nullfall 2025 auf 4,7% bis<br />

10,5 % im Prognose-Planfall 2025.<br />

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