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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Abschließend spricht sich die Einwenderin grundsätzlich gegen den Bau der<br />

Autobahn aus.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Im Ergebnis werden entlang der Trasse der A 33 <strong>–</strong> auch unter Berücksichtigung<br />

der im Planungsraum bereits vorhandenen Hintergrundbelastung <strong>–</strong> alle einschlägigen<br />

Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten bzw. nur in dem von der<br />

Verordnung als zulässig vorgegebenen Rahmen überschritten.<br />

Ansprüche auf weitergehende Schutzmaßnahmen bestehen daher nicht.<br />

Soweit die Einwenderin in der schriftlichen Einwendung einen finanziellen Ausgleich<br />

für entgehende Pachteinnahmen, Wertausgleich für ein Waldstück und<br />

die Verschattung eines Grundstücksteils durch das Überführungsbauwerk der<br />

Hesselner Straße anspricht, handelt es sich bei Teilinanspruchnahme des<br />

Grundstücks um rein entschädigungsrechtliche Fragen, die außerhalb des<br />

Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind.<br />

Die Einwenderin fordert, vorübergehend beanspruchte Flächen wieder in den<br />

ursprünglichen Zustand zu versetzen. Dies ist dem Vorhabenträger mit Nebenbestimmung<br />

A 7.7.5 verbindlich aufgegeben.<br />

Eine weitere Forderung richtet sich auf eine Entschädigung für bauzeitliche<br />

Belastungen. Hierzu wird auf Kapitel B 7.11 verwiesen.<br />

Im Weiteren weist die Einwenderin darauf hin, dass ihre Versorgungsleitungen<br />

bei Bauarbeiten zu schützen sind. Abgesehen davon, dass dies dem Vorhabenträger<br />

mit Nebenbestimmung A 7.12.13 aufgegeben ist, befindet sich das<br />

Wohngebäude der Einwenderin mit allen Versorgungsleitungen in einem Abstand<br />

von mindestens 300 m zum nächstgelegenen Baufeld. Beeinträchtigungen<br />

der Versorgungsleitungen sind daher nicht zu befürchten.<br />

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