07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ferner werden bei Bau-km 50+935 und 51+037 zwei Durchlässe planfestge-<br />

stellt (BW 15 und BW 16). Das Querprofil der vom Vorhabenträger geplanten<br />

Maßnahmen von BW 15 (Unterführung des „Kleine Bach“: 2 m lichte Höhe x 10<br />

m lichte Weite) und BW 16 (Unterführung namensloses Gewässer: 1,80 m lich-<br />

te Höhe x ca.30 m lichte Weite) unterschreitet jedoch die Mindestanforderungen<br />

nach FGSV (2008) hinsichtlich der Durchlasshöhe. Für Fließgewässerdurchläs-<br />

se wird für nicht über dem Wasser fliegende Arten eine lichte Höhe von mehr<br />

oder gleich 4,5 m über dem Mittelwasserstand und eine lichte Weite von mehr<br />

oder gleich 5 m empfohlen (Seite 47 des Merkblattes zur Anlage von Que-<br />

rungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen<br />

(MAQ)). Eine im Sinne der Empfehlungen der FGSV (2008) ausreichende Di-<br />

mensionierung scheitert an der hier notwendigerweise auf Geländeniveau<br />

(Gleichlage) verlaufenden Gradiente.<br />

Es ist indes darauf hinzuweisen, dass die in der FGSV (2008) angeführten Ma-<br />

ße zur Bauwerksdimensionierung vor dem Hintergrund der noch nicht abge-<br />

schlossenen Konsensbildung lediglich einen Orientierungswert darstellen, von<br />

dem in begründeten Fällen abgewichen werden kann (vgl. auch Seite 6 des<br />

Merkblattes zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von<br />

Lebensräumen an Straßen (MAQ)). Überdies konnte das Büro FÖA Land-<br />

schaftsplanung nachvollziehbar darlegen, dass hier die FFH-relevanten Funkti-<br />

onsbezüge zwischen dem Waldkomplex „Hachhofe/Schäferkreuz“ und dem Ta-<br />

tenhauser Wald liegen und nicht in südwestlicher Richtung in die Offenlandbe-<br />

reiche von Bokel. Insoweit kommt den Bauwerken 15 und 16 keine maßgebli-<br />

che Bedeutung zu. Eine vorsorgliche Funktion können die beiden Bauwerke nur<br />

für die Fledermausarten entfalten, die ihre Quartiere möglicherweise in den<br />

Streugehöften südlich der K 25 haben.<br />

Deshalb sind zur Anbindung der beiden Durchlässe auch folgende örtlich ge-<br />

bundene, zeitlich z. T. vorgezogene Maßnahmen mit diesem Planfeststellungs-<br />

beschluss festgeschrieben (M/E 10.106, M/A 1.710, M/G 5 und M 15).<br />

Den Gutachtern des Vorhabenträgers ist auch zuzustimmen, dass mit dem<br />

überdies planfestgestellten Bauwerk (BW 18, Überführung Postweg) insgesamt<br />

der Lebensraumverbund über die L 782 und die A 33 wieder hergestellt werden<br />

kann und die infolge des Neubaus der A 33 auf Dauer verfestigte Barrierewir-<br />

kung des Straßenbandes durch die Überführung gemildert wird. Nach den Emp-<br />

fehlungen der FGSV (2008) soll die Mindest-/ Regelbreite für eine Fledermaus-<br />

Grünbrücke in der Regel 8 bis 13,5 m betragen (Seite 43 des Merkblattes zur<br />

Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an<br />

Straßen (MAQ)). Mit einer nutzbaren Breite von ca. 30 m genügt die Überfüh-<br />

325

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!